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Name: | 0205/2013 | ||
Art: | Informationsvorlage | ||
Datum: | 04.06.2013 | ||
Betreff: | Beantwortung der Anfrage vom 25.03.2013 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für den JHA |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 108 KB | ||
Anfrage KiTa-Plätze 25.03.13 303 KB | ||
Anfrage KiTa-Plätze 25.03.13_2 140 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 25.03.2013 zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Zu den einzelnen
Fragen
1)
Nach welchen
Kriterien und mit welcher Methode wurde der Bedarf an Kita-Plätzen bislang
ermittelt und welche Ergebnisse erbrachten diese Bedarfseinschätzungen bisher –
bis an den aktuellen Rand?
Hier ist zu differenzieren zwischen
a) Kindergartenplätzen (als Regel- oder Ganztagsplatz) für 3 – 6-Jährige und
b) Krippenplätzen für unter 3-Jährige
zu a) Kindergartenplätze
Die Kindergartenbedarfszahlen werden ermittelt aus den Bevölkerungsdaten am Ort der Hauptwohnung gemäß Melderegister.
Eine kleinräumige Planung ist notwendig, da der Entfernung vom Wohnort mit Hinblick auf die tägliche Inanspruchnahme zentrale Bedeutung zukommt (vgl. Kommentar Wiesner SGB VIII § 24 Rdnr.19). So muss der Kindergarten für das Kind und die Eltern „erreichbar“ sein. Erreichbar bedeutet in der Auslegung des Gesetzes, dass es wünschenswert ist, dass der Kindergarten zu Fuß erreichbar ist, wobei auch eine Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln auf kurzem und sicherem Weg zählt.
Die Planungen müssen prospektiv auf mindestens vier Jahre ausgerichtet werden, da der Rechtsanspruch für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung Geltung hat (§ 24 SGB VIII).
Für das Kindergartenjahr 2013/2014 sind alle Kinder zu berücksichtigen, die zwischen August 2007 und Juli 2011 geboren wurden und im Einzugsgebiet leben. Dabei werden die Kinder, die im Zeitraum August 2007 bis Juli 2010 zu 100 % und die Kinder von August 2010 bis Juli 2011 zu einem Drittel in die Berechnung einbezogen.
Dieses Drittel entspricht einem rechnerischen Mittelwert, der die Kinder berücksichtigt, die im Laufe eines Kindergartenjahres drei Jahre werden und damit Anspruch auf einen Kindergartenplatz erlangen. Die Erfahrungen und Rückmeldungen der Einrichtungen zeigen aber, dass nicht für alle dieser Kinder noch im laufenden Kindergartenjahr die Aufnahme begehrt wird. Mit dem angesetzten Mittelwert wurden in den vergangenen Jahren gute Ergebnisse im Hinblick auf die Platzversorgung erzielt.
zu b) Krippenplätze
Hier wurde bisher für die Ermittlung des Bedarfs die Summe der Kinder aus drei Jahrgängen, wie sie in den einzelnen Städten und Gemeinden im RVS leben, zugrunde gelegt.
Daraus wird die Versorgungsquote, 35 %, die nach Einschätzung des Bundesgesetzgebers als ausreichend zur Bedarfsdeckung angesehen wird, ermittelt.
Im RVS leben 7.313 Kinder (aus 3 Jahrgängen 2009 – 2011), davon 35 % entsprechen 2.560 Betreuungsplätzen.
Im Rahmen der Ausbauplanung wurde versucht, diese Versorgungsquote in allen Städten und Gemeinden zu erreichen.
2)
Weshalb wird
besagte Vollerhebung erst zum jetzigen Zeitpunkt durchgeführt und welche
Verbesserungen mit Blick auf den Kita-Ausbau sind davon zu erwarten?
Bisher wurde der Bedarf wie unter Punkt 1 aufgeführt ermittelt.
Eine Elternbefragung wurde wegen der zu erwartenden Kosten, die eine solche
Befragung verursacht hätte, nicht durchgeführt.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die TU
Dortmund und das Deutsche Jugendinstitut mit dem Forschungsprojekt „Kommunale
Bedarfserhebung U 3“ beauftragt.
Der Regionalverband Saarbrücken hat sich um die Teilnahme an dem
Forschungsprojekt beworben und ist als Gebietskörperschaft aufgenommen worden.
Es ist dabei gelungen, im Rahmen des Forschungsprojektes für den
Regionalverband nicht nur eine Stichprobenauswahl sondern eine Vollerhebung des
Bedarfs an U 3 – Betreuungsplätzen durchführen zu lassen. D.h. alle Eltern im
Regionalverband mit Kindern unter drei Jahren werden persönlich per Fragebogen
zu ihrem individuellen Betreuungsbedarf befragt. Auf der Grundlage dieser
schriftlichen Elternbefragung wird der Betreuungsbedarf für unter 3-Jährige auf
der Ebene der örtlichen Planungsbezirke ermittelt.
Von der Auswertung erwartet die Verwaltung Hinweise auf spezifische Bedarfe der
Eltern zum benötigten Betreuungsumfang und damit zusätzliche Planungsdaten für
den weiteren Krippenausbau.
3)
Welche
Kosten verursacht die aktuelle Erhebung?
Die wesentlichen Kosten werden
durch das BMFSFJ getragen. Von den Projektteilnehmern sind nur die Portokosten
in Höhe von ca. 4.500,€ zu tragen.
Die deutlich höheren Kosten für
Entwicklung und wissenschaftliche Auswertung der Befragung werden vom
Bundesministerium getragen.
4)
Wie bewertet
die Verwaltung den bündnisgrünen Vorschlag eines sogenannten Kita-Navigators
nach dem Düsseldorfer-Modell? Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, dieses
Modell zu implementieren – und dabei auch Kindergartenplätze einzubeziehen?
Eltern im Regionalverband können sich bei der Kinderbetreuungsbörse mit
Standorten in Saarbrücken und Völklingen über das Angebot an
Kinderbetreuungsplätzen in Einrichtungen und in der Tagespflege sowie über
freie Platzkapazitäten informieren. Auf Wunsch erfolgt auch eine individuelle
Beratung.
Die Kinderbetreuungsbörse kann über die Homepage des Regionalverbandes oder
über www.kinderbetreuungsboerse-saarbruecken.de
aufgerufen werden.
Der Einsatz des Kita – Navigators wird derzeit durch die Verwaltung geprüft,
insbesondere hinsichtlich der Kosten, Kompatibilität mit den vorhandenen
Planungsmodulen und der EDV. Eine Bewertung ist noch nicht möglich. Die
Verwaltung wird über das Ergebnis der Prüfung informieren.
5)
Welche Möglichkeiten
der Mobilisierung von Reserven (Ausweitung der Betreuung durch Tagesmütter,
Einrichtungen zusätzlicher „Tagespflegestellen“, Weiternutzung von bestehenden
Räumlichkeiten neben Neubauten, Umwidmung von Kindergartenplätzen…) will der
Regionalverband nutzen?
Der RVS ist bemüht in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern das
Angebot in der Tagespflege zu verbessern.
Regelmäßig werden durch das bfw oder SOS Qualifizierungsmaßnahmen für
Kindertagespflegepersonen durchgeführt.
Darüber hinaus sollen die Rahmenbedingungen für Tagesmütter verbessert werden.
Die im Regionalverband geplanten Krippenplätze würden ausreichen, die Versorgungsquote von 35 % zu erreichen. Der Ausbau der Krippenplätze ist mit Verzögerungen verbunden. Einige Maßnahmen werden erst nach dem 01.08.13, zum Teil erst in 2014/2015 fertig gestellt werden können.
Zusammen mit den Kommunen und
Trägern wird nach Möglichkeiten gesucht, zumindest temporär zusätzliche Plätze
anbieten zu können.
Maßnahmen wie die Weiternutzung bestehender Räumlichkeiten neben Neubauten,
zeitlich befristete Änderungen der Angebotsstruktur neuer Einrichtungen,
Nutzung anderer Räumlichkeiten, zusätzliche Aufnahmen, sind im Gespräch.
Die Umwidmung von Kindergartenplätzen dürfte weitgehend ausgeschöpft sein.
6)
Welche
Öffnungszeiten (Bandbreite) sind in den Kitas im Regionalverband derzeit
gegeben?
Die Bandbreite reicht von 06:00 Uhr – 19:00 Uhr, auch Samstagsöffnungen und
keine/wenige Schließtage in Ferienzeiten sind vorkommend. In der Regel kann
jedoch von einer Öffnungszeit von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr ausgegangen werden.
Rund 50 % der Kita-Plätze sind inzwischen Ganztagesplätze, sprich die Hälfte
sind Regelplätze mit einem Betreuungsangebot von 6 bis 7 Stunden täglich).
Krippenplätze werden regelmäßig als Ganztagsplätze angeboten.
7)
Welche
Betreuungsangebote außerhalb der regulären Öffnungszeiten bestehen derzeit
(etwa für berufstätige Alleinerziehende, Berufstätige im Schichtdienst etc.)?
Die Betreuung außerhalb der regulären Öffnungszeiten (sog. Randzeiten) erfolgt
derzeit durch entsprechende Angebote von Tagespflegeperson bzw. privat
organisierter Drittbetreuung.
8)
Welche
Überlegungen bestehen seitens der Verwaltung bezüglich einer Ausweitung und
Flexibilisierung von Öffnungszeiten zumindest in ausgewählten
Schwerpunkt-Kitas?
Das Angebot hat sich am Bedarf zu orientieren. Zunehmend werden bereits um dem
artikulierten Elternbedarf zu entsprechen Regelplätze in Ganztagesplätze
umgewandelt. Krippenplätze werden regelmäßig als Ganztagesplätze angeboten. Es
bleibt abzuwarten, ob die Elternbefragung neue Erkenntnisse zu dieser
Fragestellung liefert.
9)
Wie soll es nach
dem August mit dem Kita-Ausbau weitergehen, d. h. wie sieht die Ausbauplanung
der Verwaltung aus?
Die Ausbauplanung ist bereits bis 2015 fortgeschrieben. Es entstehen noch in
2014 – 2015 Krippen-/Kitaplätze. Zahlreiche Maßnahmen zur Schaffung von
Krippenplätzen sind im Bau bzw. stehen vor dem Baubeginn. Zum Jahresende 2013
wird die Versorgungsquote voraussichtlich 29,6 %, bis Ende 2014 32,5 % und sollten alle geplanten Maßnahmen
realisiert werden bis Ende 2015 34,4 % (LHS 38,7 %) betragen. Die unter Pkt. 5
genannten Maßnahmen sind hier nicht enthalten. Eine detaillierte Übersicht zu
den einzelnen Stichtagen ist den Fraktionen am 09.04.2013 per Mail zugegangen.
10)
Wie stellt sich
die Verwaltung zu dem bündnisgrünen Vorschlag eines in regelmäßigen Abständen
tagenden regionalen Krippengipfels (Regionalverband, Träger, Kommunen,
Elternvertretung), um eine abgestimmte und bedarfsgerechte Planung auf den Weg
zu bringen?
Das Verfahren ist in § 7 der Ausführungs-VO zum SKBBG abschließend geregelt.
Danach hat der örtliche Träger der Jugendhilfe in Zusammenarbeit mit den
zuständigen Gemeinden und Trägern den Bedarf an Plätzen zu ermitteln.
Um ortsnah, bedarfsgerecht und mit möglichst wenig Reibungsverlusten den Ausbau
der Kindertagesbetreuung im Regionalverband sicherzustellen finden
kontinuierlich Gespräche mit Trägern
sowie Städten und Gemeinden im Regionalverband statt.
11)
Wie erklärt es
sich die Verwaltung, dass in anderen saarländischen Landkreisen – für die die
gleichen Fördervoraussetzungen gegolten haben und gelten wie für den
Regionalverband – die 35 %-Quote problemlos erreicht und sogar übertroffen
wird?
Die Verwaltung hat den Auftrag den bedarfsgerechten Ausbau der
Kindertagesbetreuung im Regionalverband sicherzustellen. Die Situation des RVS
bspw. mit der des LK St. Wendel zu vergleichen ist nicht zielführend und ohne
Aussagekraft. Im LK St. Wendel werden für die Erreichung der 35 % Quote rd. 620
Plätze benötigt, im LK Neunkirchen 945 Plätze.
Im RVS dagegen 2.560 Plätze.
Der annähernd vergleichbare LK Saarlouis, der rd. 1.500 Plätze zur Erreichung
der 35 % Quote benötigt, wird diese zum 01.08.13 auch nicht erreichen.
In 2009 wurden im RVS 645 Krippenplätze vorgehalten, bis zum Jahresende 2013
werden mehr als 1.000 Krippenplätze hinzugekommen sein.
12)
Insbesondere:
Hält die Verwaltung vor diesem Hindergrund an ihrer Behauptung fest, das
Nichterreichen der Quote im Regionalverband sei durch die Landesregierung
verursacht oder erscheint es unter diesen Umständen nicht naheliegender, dass
hierfür jedenfalls auch interne Gründe jedenfalls mitursächlich sein könnten?
Die Bedarfsplanung beim Ausbau der Kindertagesbetreuung ist hoch komplex.
Dabei sind vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Finanzmittel die
Bedarfslagen von Eltern und Kindern ebenso zu berücksichtigen, wie Interessen
der Träger und der Städte und Gemeinden im Regionalverband.
Der Antragsstopp des Landes im Jahr 2010 beim Ausbau der Kindertagesbetreuung
war dem Gesamtziel aus Sicht der Verwaltung nicht förderlich.
13)
Wie hoch sind
zurzeit die Baukosten eines zusätzlichen Kita-Platzes im Regionalverband – im
Vergleich zum Saarland und den übrigen Bundesländern?
Erläutert am Beispiel des
Kita-Neubaus der Städt. Kita Füllengarten.
Die Kita soll in 6 Gruppen, davon 3 Kindergartengruppen (75 Kinder) und 3 Krippengruppen (30 Kinder) ingesamt 105 Kindern Platz bieten.
Die Maßnahme ist mit 3.014.000 € Baukosten veranschlagt.
Das entspricht durchschnittlichen Kosten pro Platz in Höhe von 28.704 €.
Vergleichszahlen über Baukosten im Saarland bzw. in anderen Bundesländern liegen nicht vor.
14) Wie hoch sind – bzw. in welcher Bandweite bewegen sich – zuzeit die jährlichen Betriebskosten eines Kita-Platzes im Regionalverband – im Vergleich zum Saarland und den übrigen Bundesländern?
Die Betriebskosten umfassen die Personalkosten und die Sachkosten.
Die Personalkosten einer Kita mit 6 Gruppen (je 3 Kindergarten- und 3 Krippengruppen = 105 betreute Kinder) in kommunaler Trägerschaft beliefen sich in 2012 laut geprüftem Verwendungsnachweis auf 930.000 €. Sachkosten werden regelmäßig in Höhe von 15% der anerkannten Personalkosten, hier 139.500 €, berücksichtigt.
Gesamtkosten damit 1.069.500 € jährlich, was Kosten pro Platz in Höhe von 10.185 € entspricht.
Die Personalkosten einer 3-gruppigen Krippeneinrichtung (30 Plätze) beliefen sich laut Verwendungsnachweis für das Jahr 2012 auf 371.500 €. Die Sachkosten (15% der Personalkosten) betrugen 55.725 €. Gesamtkosten damit 427.225 €, was Kosten pro Platz in Höhe von 14.240 € entspricht.
Es liegen keine Vergleichszahlen für das Land bzw. andere Bundesländer vor. Diese dürften aber aufgrund der Tarifbindung der Träger und im Wesentlichen gleicher Personalschlüssel nicht groß abweichen.