BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0215/2013  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:06.06.2013  
Betreff:Implementierung von Schulintegrationspädog/innen an der Förderschule für Soziale Entwicklung von der Heydt am Standort Ritterstraße im Rahmen des Kooperationszentrums KOSE
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Vorlage Dateigrösse: 97 KB Vorlage 97 KB

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt

Der Regionalverbandsausschuss beschließt,

die Implementierung von Schulintegrationspädagog/innen an der Förderschule für Soziale Entwicklung Von-der-Heydt am Standort Ritterstraße im Rahmen des Kooperationszentrums KOSE.


Sachverhalt:

 

Von den 161 im Jahr 2012 gewährten ambulanten Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) waren allein 121 in Form von Integrationshilfen an Schulen zu verzeichnen. In diesem Bereich ergab sich in den letzten Jahren eine beachtliche Fallzahlensteigerung, die u.a.  darauf zurückzuführen ist, dass Schulen in ihrer Überforderung im Umgang mit  herausforderndem Verhalten versuchen, sich über die Jugendhilfe Unterstützung zu organisieren.

 

Liegen folgende Tatbestandsvoraussetzungen vor:

 

  1. psychiatrisch festgestelltes Abweichen der seelischen Gesundheit länger als 6 Monate vom für das Lebensalter typischen Zustand und

 

  1. eine daraus resultierende Teilhabebeeinträchtigung im zentralen Lebensbereich Schule

 

ist der Regionalverband in der Regel in der Leistungsverpflichtung.

 

Allerdings ist es hier gelungen, eine proportionale Kostensteigerung in diesem Bereich durch Einführung eines spezifischen Hilfeplanverfahrens, Stundenbudgetierungen und Synergien zu begrenzen.

 

Der Fachdienst Jugend versucht darüber hinaus, mit neuen konzeptionellen Modellen dem Bedarf im Einzelfall gerecht zu werden, dabei gesetzeskonform zu handeln und  über Steuerung Budgetverantwortung wahrzunehmen.

 

An der Förderschule für Soziale Entwicklung SB-von-der-Heydt am Standort Ritterstraße sind in insgesamt 6 Lerngruppen der Klassenstufen 1-5 jeweils zwischen 8 und 10 bewilligte Einzelintegrationshilfen im Einsatz. Die Kosten hierfür können je nach Verlaufsdauer 90.000€ pro Jahr und höher liegen.

 

Die konzeptionelle Überlegung ist nun, jede Lerngruppe an dieser Schule mit einer sozialpädagogischen Fachkraft auszustatten (üblicher Weise wird in diesem Bereich die Arbeit der Integrationshilfe von angeleiteten Kräften erbracht). Die sozialpädagogische Fachkraft soll mit den 2 Förderlehrkräften, die in einer Lerngruppe unterrichten, ein multiprofessionelles Team bilden, das alle Integrationsbedarfe abdeckt. Das multiprofessionelle Team soll in seiner Aufgabenverteilung und Zuordnung eigenverantwortlich handeln. Leitend war hierbei die Überlegung, die einzelfallbezogenen Zuordnungen gem. § 35a SGB VIII, die immer auch eine positive Stigmatisierung darstellen, aufzulösen und eine inklusiv denkende Zuständigkeit aller Teammitglieder für alle Schüler/innen der Lerngruppe herzustellen. Die Teilhabebeeinträchtigung (s.o.) als Tatbestandsvoraussetzung für die Leistungsbewilligung von Einzelintegrationshilfen wäre somit nicht mehr gegeben, da die Schule mit von der Jugendhilfe zur Verfügung gestellten Bordmitteln Teilhabe sicher stellen könnte.

 

Mit der KOSE (vor ca. 2 Jahren wurde das Projekt dem JHA bereits vorgestellt) gibt es bereits seit mehreren Jahren ein Kooperationsprojekt, das durch die Auflösung einer Tagesgruppe am Standort Ritterstraße die dortigen Ressourcen in eine qualitativ hochwertige Nachmittagsbetreuung incl. weiterer Elemente der Jugendhilfe am Schulstandort überführte. Sie bot somit beste Voraussetzungen für die konzeptionelle Einbindung dieses Modells in dessen Rahmenkonzeption zumal sich dadurch auch die Möglichkeit von Synergien ergeben.  

Mit den 80.000€ pro Jahr und den durch Aufgabenverlagerung möglichen Einbezug bereits am Standort vorhandener Ressourcen können 6 sozialpädagogische Fachkräfte mit einem Beschäftigungsumfang von 40% eine Unterrichtspräsenz von 3,5 Zeitstunden pro Lerngruppe darstellen.

Die Summe kann aus der Haushaltsstelle „Ambulante Eingliederungshilfe“ in die Projektförderung transferiert werden. Die zu erwartende Kostenreduzierung für den Regionalverband beträgt mindestens 10.000€ pro Jahr bei gleichzeitigem Qualitätsgewinn.

Die fachlichen Vorteile liegen nach Überzeugung der Kooperationspartner in der Qualifikation der „Schulintegrationspädagog/innen“ (Arbeitstitel), deren feste Zuordnung zu einer Lerngruppe und deren arbeitsteilige Einbindung auf Augenhöhe innerhalb des multiprofessionellen Teams.