Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0215/2013 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 06.06.2013 | ||
Betreff: | Implementierung von Schulintegrationspädog/innen an der Förderschule für Soziale Entwicklung von der Heydt am Standort Ritterstraße im Rahmen des Kooperationszentrums KOSE |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 97 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt
Der Regionalverbandsausschuss beschließt,
die Implementierung von Schulintegrationspädagog/innen an der Förderschule für Soziale Entwicklung Von-der-Heydt am Standort Ritterstraße im Rahmen des Kooperationszentrums KOSE.
Sachverhalt:
Von den 161 im Jahr 2012 gewährten ambulanten Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) waren allein 121 in Form von Integrationshilfen an Schulen zu verzeichnen. In diesem Bereich ergab sich in den letzten Jahren eine beachtliche Fallzahlensteigerung, die u.a. darauf zurückzuführen ist, dass Schulen in ihrer Überforderung im Umgang mit herausforderndem Verhalten versuchen, sich über die Jugendhilfe Unterstützung zu organisieren.
Liegen folgende Tatbestandsvoraussetzungen vor:
ist der Regionalverband in der Regel in der
Leistungsverpflichtung.
Allerdings
ist es hier gelungen, eine proportionale Kostensteigerung in diesem Bereich
durch Einführung eines spezifischen Hilfeplanverfahrens, Stundenbudgetierungen
und Synergien zu begrenzen.
Der
Fachdienst Jugend versucht darüber hinaus, mit neuen konzeptionellen Modellen
dem Bedarf im Einzelfall gerecht zu werden, dabei gesetzeskonform zu handeln
und über Steuerung Budgetverantwortung
wahrzunehmen.
An der
Förderschule für Soziale Entwicklung SB-von-der-Heydt am Standort Ritterstraße
sind in insgesamt 6 Lerngruppen der Klassenstufen 1-5 jeweils zwischen 8 und 10
bewilligte Einzelintegrationshilfen im Einsatz. Die Kosten hierfür können je
nach Verlaufsdauer 90.000€ pro Jahr und höher liegen.
Die
konzeptionelle Überlegung ist nun, jede Lerngruppe an dieser Schule mit einer
sozialpädagogischen Fachkraft auszustatten (üblicher Weise wird in diesem
Bereich die Arbeit der Integrationshilfe von angeleiteten Kräften erbracht).
Die sozialpädagogische Fachkraft soll mit den 2 Förderlehrkräften, die in einer
Lerngruppe unterrichten, ein multiprofessionelles Team bilden, das alle
Integrationsbedarfe abdeckt. Das multiprofessionelle Team soll in seiner
Aufgabenverteilung und Zuordnung eigenverantwortlich handeln. Leitend war
hierbei die Überlegung, die einzelfallbezogenen Zuordnungen gem. § 35a SGB
VIII, die immer auch eine positive Stigmatisierung darstellen, aufzulösen und
eine inklusiv denkende Zuständigkeit aller Teammitglieder für alle
Schüler/innen der Lerngruppe herzustellen. Die Teilhabebeeinträchtigung (s.o.)
als Tatbestandsvoraussetzung für die Leistungsbewilligung von
Einzelintegrationshilfen wäre somit nicht mehr gegeben, da die Schule mit von
der Jugendhilfe zur Verfügung gestellten Bordmitteln Teilhabe sicher stellen
könnte.
Mit der
KOSE (vor ca. 2 Jahren wurde das Projekt dem JHA bereits vorgestellt) gibt es
bereits seit mehreren Jahren ein Kooperationsprojekt, das durch die Auflösung
einer Tagesgruppe am Standort Ritterstraße die dortigen Ressourcen in eine
qualitativ hochwertige Nachmittagsbetreuung incl. weiterer Elemente der
Jugendhilfe am Schulstandort überführte. Sie bot somit beste Voraussetzungen
für die konzeptionelle Einbindung dieses Modells in dessen Rahmenkonzeption
zumal sich dadurch auch die Möglichkeit von Synergien ergeben.
Mit den
80.000€ pro Jahr und den durch Aufgabenverlagerung möglichen Einbezug bereits
am Standort vorhandener Ressourcen können 6 sozialpädagogische Fachkräfte mit
einem Beschäftigungsumfang von 40% eine Unterrichtspräsenz von 3,5 Zeitstunden
pro Lerngruppe darstellen.
Die
Summe kann aus der Haushaltsstelle „Ambulante Eingliederungshilfe“ in die
Projektförderung transferiert werden. Die zu erwartende Kostenreduzierung für
den Regionalverband beträgt mindestens 10.000€ pro Jahr bei gleichzeitigem
Qualitätsgewinn.
Die fachlichen Vorteile liegen nach Überzeugung der Kooperationspartner in der Qualifikation der „Schulintegrationspädagog/innen“ (Arbeitstitel), deren feste Zuordnung zu einer Lerngruppe und deren arbeitsteilige Einbindung auf Augenhöhe innerhalb des multiprofessionellen Teams.