Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0393/2013 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 05.11.2013 | ||
Betreff: | Verstetigung der Jugendberufshilfe des Regionalverbandes Saarbrücken – Jugendberufsagentur |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 236 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt
Der Regionalverbandsausschuss beschließt
die Einrichtung einer Jugendberufsagentur ab 01. 01. 2014 als Modellprojekt über einen Zeitraum von 3 Jahren zu beschließen. Einmal jährlich soll ein Zwischenbericht erstellt werden. Nach Ablauf der Modellphase soll über eine mögliche Verstetigung des Projektes erneut entschieden werden.
Sachverhalt:
1.
Ausgangslage:
Im Zuge der demografischen Entwicklung ist in den kommenden Jahren im
Regionalverband Saarbrücken mit einem gravierenden Rückgang an
Schulabgänger/innen zu rechnen. Die daraus resultierende verbesserte
Angebots-Nachfrage-Relation zwischen Ausbildungsplätzen und Bewerber/innen
führt jedoch nicht automatisch zu einer höheren direkten Einmündungsquote in
den Beruf.
Gründe:
*
Veränderte
Anforderungsniveaus dualer Ausbildungsberufe schränken für viele Jugendliche
den möglichen Ausbildungsmarkt ein.
*
Das
Berufswahlverhalten der Jugendlichen ist stark durch geschlechtsspezifische
Präferenzen geprägt und beschränkt sich auf nur wenige Ausbildungsberufe.
*
Viele
Schüler/innen wissen am Ende ihrer Schulzeit nicht, welchen Beruf sie ergreifen
wollen (mangelnde Orientierung).
*
Die
nicht vorhandene Orientierung führt häufig zunächst zum weiteren Schulbesuch, insbesondere
an Fachschulen, die nicht immer den Neigungen der Jugendlichen entsprechen
(Fehlplatzierungen, häufiger Abbruch).
*
Viele
arbeitslose Jugendliche verfügen nicht über einen Schulabschluss.
*
Jugendliche
Migrant/innen erreichen weniger hohe Schulabschlüsse und sind im dualen
Ausbildungssystem noch immer unterrepräsentiert.
*
Ein
Teil der Jugendlichen hat nach wie vor einen erhöhten Bedarf an individueller
sozialpädagogischer Unterstützung, um erfolgreich ins Berufsleben einzumünden
In der Folge ist branchenabhängig ein ungedeckter Fachkräftebedarf zu
erwarten bei gleichzeitigem Vorhandensein eines nicht zu integrierenden oder
dem Bedarf nicht entsprechenden Anteils Jugendlicher.
Diese Jugendlichen werden weiterhin nach der Schule entweder in mehr
oder minder für sie geeignete Übergangsmaßnahmen einmünden oder
schlimmstenfalls ganz verloren gehen. Die abgebenden Schulen führen bislang
keine Verbleibsstatistiken, und die Einhaltung der Berufsschulpflicht wird
nicht kontrolliert, so dass es lange Zeit nicht auffallen muss, wenn
Jugendliche nach der allgemeinbildenden Schule nirgendwo einmünden.
Einem Teil der Jugendlichen im Übergangssystem gelingt im Anschluss der
Einstieg in den Beruf, insbesondere, wenn die Maßnahme mit dem Erwerb eines
(höherwertigen) Schulabschlusses beendet wurde. Viele Jugendliche starten aber
im Übergangssystem „Maßnahmekarrieren“ und verbleiben dauerhaft ohne
Berufsabschluss. Derzeit haben landesweit rd. 5000 junge Erwachsene keinen
Berufsabschluss
Für die Betreuung Jugendlicher unter 25 Jahren sind seit Inkrafttreten
des SGB II im Wesentlichen drei Akteure zuständig: Die Agentur für Arbeit, das
Jobcenter und der Jugendhilfeträger gemäß § 13 SGB VIII. Jede dieser
Institutionen hält ein differenziertes Angebot an Unterstützungsleistungen
bereit. Um möglichst alle Jugendlichen zu einem Schul- und Berufsabschluss zu
führen, ist es ist notwendig, diese Angebote miteinander zu koordinieren,
abzustimmen und gegenseitig transparent zu machen. Wünschenswert ist eine
Zusammenarbeit auf Augenhöhe, um für die Jugendlichen Brüche im individuellen
Integrationsprozess weitestgehend zu vermeiden, ihre Chancen auf
Bildungsteilhabe zu erhöhen und ihnen damit die Möglichkeit der
gesellschaftlichen Teilhabe zu gewährleisten.
2.
Die kommunale Jugendberufshilfe im
Regionalverband Saarbrücken
Im Jugendamt des Regionalverbandes ist die Jugendberufshilfe bislang
nicht in einer eigenen Abteilung verortet. Hingegen finden sich
Tätigkeitsfelder der Jugendberufshilfe in verschiedenen Aufgabenbereichen des
Jugendamtes, so etwa in den Jugendzentren,
im Sozialen Dienst oder in der Jugendgerichtshilfe. Hier werden
überwiegend diejenigen Jugendlichen erreicht, für die sich der Übergang von
Schule und Beruf besonders schwierig gestaltet. Daher ist gerade in der Jugendarbeit
die individuelle Begleitung von Jugendlichen in dieser Phase ein besonderes
Schwerpunktthema. Sie werden frühzeitig darin unterstützt, ihre
Berufsinteressen zu sondieren und auf die erforderlichen schulischen
Qualifikationen hinzuarbeiten.
Ebenso ist die durch das Jugendamt koordinierte Schulsozialarbeit an Gemeinschaftsschulen, Förderschulen und
beruflichen Schulen mit Fragen der Jugendberufshilfe befasst. Aufsuchende
Ansätze der Jugendberufshilfe, individuelle Begleitung von Jugendlichen und
professionelles Case-Management unterstützt das Jugendamt durch die anteilige
Finanzierung der noch bis Ende 2013 ESF-geförderten Projekte „Schulverweigerung – die zweite Chance“
(Diakonisches Werk) und „Kompetenzagentur“
(ZBB). Mit der beruflichen Sonderförderung
und dem „Stabil-Wohnclearing“ (in
Kooperation mit SOS Kinderdorf Saarbrücken) hält das Jugendamt Angebote für
Jugendliche bereit, deren (berufliche) Entwicklung stark gefährdet ist bzw.
deren prekäre Wohn- oder Lebenssituation besondere Unterstützung bedingt.
Im Zeitraum Mai 2008 bis Juni 2012 arbeitete das ESF-geförderte Projekt KoSa am Aufbau eines regionalverbandsweiten Netzwerkes aller Akteure am Übergang Schule-Beruf. Mit Hilfe verschiedener im Projekt entwickelten Arbeitshilfen (online-Datenbank, Plakatwegweiser, etc.) konnte für die handelnden Akteure erstmals eine größere Transparenz im Übergangsgeschehen hergestellt werden. Im KoSa-Netzwerk bestand bereits eine rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit der Akteure am Übergang Schule-Beruf. Insbesondere der KoSa-Arbeitskreis „Schnittstelle allgemeinbildende-berufsbildende Schule“ ermöglichte einen regelmäßigen Austausch von Jugendhilfe (Schulsozialarbeit, Kompetenzagentur, 2. Chance-Schulverweigerung), Jobcenter (Jugendfallmanagement) und Agentur für Arbeit (Berufsberatung U25, Berufseinstiegsbegleitung, Ausbildung jetzt). Durch die Kooperation mit den Jugendmigrationsdiensten und zahlreichen Migrantenselbstorganisationen wurde auch kontinuierlich mit den Partner/innen an einer besseren Bildungsintegration von Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte gearbeitet. Durch die intensive Zusammenarbeit mit Migrantenorganisationen und die Qualifizierung von Migrant/innen zu interkulturellen Bildungsbeauftragten konnte KoSa auch im Feld interkultureller Elternarbeit Erfolge erzielen.
Nach Auslaufen der ESF-Förderung im Juli 2012 wurden die Aufgaben des ehemaligen Projekts KoSa zum Teil in das Aufgabenspektrum der Stabsstelle Bildungsmanagement integriert.
In den Rechtskreisen SGB II und SGB III halten Jobcenter und
Arbeitsagentur eine Fülle von Maßnahmen und Angeboten zur beruflichen
Integration Jugendlicher bereit Nachfolgend eine Auswahl der wichtigsten Instrumente:
Angebot |
Inhalt |
Jobcenter-Jugendfallmanagement |
Durch
ein intensives Beratungsangebot durch speziell geschulte Berater
(Fallmanager) wird im Netzwerk mit den sozialintegrativen Diensten der
Kommunen den Jugendlichen ein Betreuungs- und Förderangebot gemacht, um die
psychosozialen und qualifikatorischen Defizite nach und nach zu vermindern. |
Berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahmen - BvB (§§ 61, 61a SGB III) |
sollen auf die Aufnahme einer Ausbildung vorbereiten oder der
beruflichen Eingliederung dienen. Vorrangig wird die Vorbereitung und
Eingliederung in Ausbildung angestrebt. |
Einstiegsqualifizierung - EQ |
betriebliches Langzeitpraktikum (mit
Zuschuss für den Arbeitgeber) zur
Vorbereitung/ Anbahnung einer beruflichen Ausbildung sowie die Vermittlung
und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit. |
Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen – BaE
(§ 242 SGB III) |
Lernbeeinträchtigten und sozial benachteiligten Jugendlichen und
jungen Erwachsenen, die auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen nicht in
einem Betrieb ausgebildet werden können, soll ein Ausbildungsabschluss
ermöglicht werden. |
Ausbildungsbegleitende
Hilfen – abH (§ 241 SGB III) |
AbH beinhalten Maßnahmen zum Abbau von Sprach- und
Bildungsdefiziten, zur Förderung der Fachpraxis und Fachtheorie sowie
sozialpädagogische Begleitung. |
MOBIL |
Aktivierungsmaßnahme für die Zielgruppe mit Schulden-, Drogen-
und Delinquenzproblematik sowie mit psychischer Instabilität, die besonderen
sozialen Beistand benötigt, |
STABIL |
Niederschwelliges
modulares Maßnahmenangebot für Jugendliche mit erheblichen Schul- und
Sozialisationsdefiziten |
Schülercoach |
Intensive
Betreuung von Schülern im Wirkungskreis des SGB II ab dem 14. Lebensjahr.
Beratung über ihre beruflichen Integrationsaussichten. |
Ausbildungsmentoren HWK |
Ziel:
Jugendlichen, die eine Ausbildung im Handwerk beginnen wollen und schlechte
Bewerbungsvoraussetzungen haben, mit Hilfe von Mentoren in Unterstützung bei
der Ausbildungsstellensuche zu geben. |
Betriebliche Coachs IHK |
Ziel:
Jugendlichen, die eine Ausbildung in den Bereichen Industrie und Handel
beginnen wollen und schlechte Bewerbungsvoraussetzungen haben, Unterstützung
bei der Ausbildungsstellensuche zu geben. |
Kommunale Eingliederungsleistungen (§ 16a SGB II) |
*
Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche
Pflege von Angehörigen *
Schuldnerberatung *
Psychosoziale Betreuung *
Suchtberatung |
Berufsberatung |
Berufsberater/innen der
Agentur für Arbeit sind ab den Vorabgangsklassen in den weiterführenden
Schulen im Rahmen der Berufsorientierung, Beratung und Vermittlung aktiv. |
BIZ – Berufsinformationszentrum |
Informationen
zu Ausbildung und Studium, Berufsbildern und Anforderungen |
Vertiefte Berufsorientierung |
Landesprogramm
„Zukunft konkret“ |
Berufseinstiegsbegleitung |
Individuelle
Unterstützung von Jugendlichen beim Übergang von allgemeinbildenden Schulen
in die berufliche Ausbildung. Unterstützt werden insbesondere das Erreichen
des Schulabschlusses, die Berufsorientierung und -wahl, die Suche nach einem
Ausbildungsplatz und die Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses. |
Landesprogramm Ausbildung jetzt |
Neben
der Unterstützung förderungsbedürftiger Jugendlicher und deren Vermittlung an
Ausbildungsbetriebe bietet das Landesprogramm mit dem Modellprojekt
„AnschlussDirekt“ Hilfe bei der
Vermittlung sogenannter marktbenachteiligter Jugendlicher. |
3.
Warum eine Jugendberufsagentur?
Die bisherigen Ausführungen machen deutlich: Es herrscht kein Mangel an
Angeboten. Was bisher fehlt, ist die ganzheitliche Koordinierung und damit die
individuelle Passung im Sinne einer gezielten, aufeinander abgestimmten
Hilfeplanung und –begleitung. Weiterhin bedarf es einer zentralen und
attraktiven Anlaufstelle für Jugendliche mit Klärungs- und/oder
Unterstützungsbedarf, die die Beratungs-, Betreuungs- und Vermittlungsangebote
für die berufliche Integration von Jugendlichen bündelt und „aus einer Hand“
anbietet, um zu verhindern, dass Jugendliche zwischen den unterschiedlichen
Zuständigkeiten verloren gehen.
Die ressortübergreifende Bündelung der Leistungen von Jugendhilfe,
Jobcenter und Arbeitsagentur, verbunden mit einer gemeinsamen zentralen
Anlaufstelle für Jugendliche, unterstützt eine bedarfsgerechte
Angebotsstruktur, nutzt Synergien und gewährleistet einen effizienten
Mitteleinsatz.
Um das Übergangsfeld Schule – Beruf künftig bedarfsgerechter und
effizienter zu gestalten, braucht es somit eine optimierte Zusammenarbeit der
zentralen Akteure (Jugendamt, Jobcenter, Agentur für Arbeit, Schulen, freie
Träger). Sowohl vorhandene Ressourcen als auch gemeinsam entwickelte komplementäre
pädagogische Förder- und Finanzierungskonzepte sollten hierzu verwendet werden.
Der Regionalverband Saarbrücken sollte sich im Arbeitsfeld der
Jugendberufshilfe in die Lage versetzen, auch unabhängig von externen
Fördermitteln (z.B. ESF-Mittel des Bundes oder des Landes) – ausgerichtet an
den lokalen Bedarfsstrukturen – auf einem soliden Niveau seine Kernaufgaben zu
erfüllen. So sollten vorhandene zentrale Strukturen und effektive
Förderangebote aufrechterhalten werden, die
(1)
den
Anforderungen der Zielgruppe gerecht werden („Zeit und Beziehung“ als zentrale
Gelingensfaktoren),
(2)
die
lokalen Gegebenheiten (z.B. Organisations-, Verwaltungs- und Förderstrukturen
vor Ort) angemessen berücksichtigen und
(3)
eine
starke Position der Jugendhilfe in der vielversprechenden
rechtskreisübergreifenden Kooperation gewährleisten.
Während die Instrumente und Maßnahmen der Rechtskreise SGB II und III
sich stark an der Arbeitsmarktintegration von Jugendlichen orientieren, liegt
bei der Jugendberufshilfe nach SGB VIII der Schwerpunkt auf der individuellen
und sozialen Entwicklungsförderung. Diese unterschiedlichen Ausrichtungen gilt
es in der Kooperation der Ressorts sinnvoll zu verbinden. Dies setzt voraus,
dass die Jugendberufshilfe des Regionalverbandes weitgehend unabhängig von mehr
oder weniger passgenau einsetzbaren und zeitlich begrenzten externen Ressourcen als
gleichwertiger Kooperationspartner auf Augenhöhe mit der Agentur für Arbeit,
dem Jobcenter und weiteren Partner/innen arbeiten kann.
Hierzu ist es unerlässlich, bewährte Instrumente der Jugendberufshilfe
zu erhalten und dauerhaft zu verstetigen. Insbesondere im die aufsuchende
Jugendberufshilfe, deren Kofinanzierung durch ESF- und Bundesmittel zum
Jahresende 2013 ausläuft, ist in diesem Zusammenhang von großer Bedeutung.
In der aufsuchenden Jugendberufshilfe bedienen die Projekte
„Kompetenzagentur“ (ZBB gGmbH) sowie „Die 2. Chance-Schulverweigerung“
(Diakonisches Werk) derzeit Zielgruppen, für die es kaum sonstige Angebote
gibt. Während „Die 2. Chance“ frühzeitig Krisenintervention betreibt
(Altersgruppe ab 12 Jahren), um Schulverweigerung entgegen zu wirken, bemüht
sich die „Kompetenzagentur“ um die Jugendlichen, die am Ende der
allgemeinbildenden Schulpflicht durch alle Netze zu fallen drohen, korrigiert
Fehlplatzierungen und betreut niedrigschwellig, individuell und kontinuierlich
mit dem Ziel der persönlichen Stabilisierung und beruflichen Integration.
Um zu verhindern, dass durch Auslaufen dieser Projekte eine
folgenschwere Lücke entsteht, ist eine dauerhafte Verstetigung in der
Jugendberufshilfe des Regionalverbandes sinnvoll.
Betrachtet man die in den beiden Projekten betreuten Jugendlichen näher,
werden die Schnittmengen zu den Zielgruppen der beiden anderen Rechtskreise
deutlich:
Mehr als 70% der von der „2. Chance“ betreuten jugendlichen
Schulverweiger/innen leben in SGB II-Bedarfsgemeinschaften, bei den von der
„Kompetenzagentur“ betreuten Jugendlichen liegt der Anteil bei mehr als 40%.
42% der Jugendlichen im Projekt
„2. Chance“ und 48% der Jugendlichen im Projekt „Kompetenzagentur“ haben
einen MIgrationshintergrund.
4.
Vorschlag zur künftigen Organisation einer Jugendberufsagentur
Berufsberatung U25 der Agentur für Arbeit und das Jugendteam des
Jobcenters sind in der Hafenstraße 18 gemeinsam ansässig, wodurch eine enge
Zusammenarbeit erleichtert wird. Gemeinsame Arbeitsgruppen aus Vertreter/innen
des Jugendamtes, des Jobcenters und der Arbeitsagentur haben inzwischen
folgende Organisationsform einer künftigen Jugendberufsagentur vorgeschlagen:
o
Einrichtung
einer zentralen Anlaufstelle für alle Jugendlichen aus dem Regionalverband
Saarbrücken in der Hafenstraße 18
o
Eine
gemeinsame möglichst jugendgerechte unverbindliche Eingangszone, in der
allgemeine Informationen gegeben, Termine vereinbart , Anträge ausgegeben
werden. Hier erfolgt eine erste Einschätzung der Zuständigkeit für die
gegebenenfalls anschließende Beratung.
o
Eine
Clearingstelle aus Personal der Jugendhilfe (Kompetenzagentur, 2.Chance) berät
unabhängig, ermittelt Unterstützungsbedarfe, leitet ggf. entsprechende Hilfen
ein, stellt sicher, dass die Jugendlichen die entsprechenden zuständigen
Stellen aufsuchen, erfasst Schnittstellenerfordernisse und erfüllt somit eine
Lotsenfunktion.
o
Es
steht ein Raum zur Verfügung, in dem bedarfsorientiert weitere Akteure der
Jugendhilfe über Präsenzzeiten eingebunden werden können.
o
Das
Jugendfallmanagement des Jobcenters, die SGB II-Schülercoaches und die
Berufsberatung U25 der Arbeitsagentur sind unmittelbar in die
Jugendberufsagentur integriert.
o
Flankierend
werden zentrale Akteure am Übergang Schule-Beruf netzwerkartig in die Arbeit
der Jugendberufsagentur eingebunden (Schulen, Schulsozialarbeit,
Maßnahmeträger, Kammern, Jugendmigrationsdienste…)
o
Ein
spezielles Beratungsangebot für Jugendliche mit Migrationshintergrund und deren
Eltern soll implementiert werden.
o
Neben
der Präsenz in der Jugendberufsagentur soll zusätzlich ein neutraler externer
Beratungsrahmen für die sozialpädagogische Arbeit mit den Jugendlichen
vorgehalten werden.
o
Das
Personal der Clearingstelle leistet auch aufsuchende Arbeit.
o
Schnittstellenkonzepte
und verbindliche Formen der Zusammenarbeit werden in einer gemeinsamen
Kooperationsvereinbarung zwischen Agentur für Arbeit, Jobcenter und Jugendhilfe
vereinbart.
5.
Aufgaben der Jugendhilfe in der Jugendberufsagentur
Operative Aufgaben:
o
Aufsuchende
Arbeit
o
Rechtskreisunabhängige
Beratung
o
Ermittlung
des Interventionsbedarfs / Potenzialanalyse
o
Coaching,
Case-Management, ggf. längerfristige individuelle Beratung und Begleitung am
Übergang Schule-Beruf
o
Kooperative
Krisenintervention
o
Stabilisierung
durch „Beziehungsarbeit“
o
Schnittstellenmanagement
Strategische Aufgaben:
o
Steuerung
/ Koordinierung der Jugendberufshilfe
des Regionalverbandes
o
Informationstransfer,
Transparenz für die beteiligten Akteure
o
Netzwerkaufbau
und -betreuung an der Peripherie der Jugendberufsagentur
o
Kooperative
Projektplanung
o
Entwicklung
bedarfsgerechter Beratungsangebote für Jugendliche und Eltern mit
Migrationshintergrund
o
Organisation
und Moderation von Arbeitskreisen und Gremien
Zur Erfüllung der operativen Aufgaben der Jugendberufshilfe sollten die
Personalressourcen aus den beiden Projekten „Schulverweigerung -die zweite
Chance“ und „Kompetenzagentur“ in die Jugendberufsagentur integriert werden.
Dies umfasst sowohl die Präsenz von Mitarbeitenden vor Ort in der Hafenstraße
(Clearingstelle) als auch aufsuchende Tätigkeiten in Schulen, Jugendzentren,
Bewährungshilfevereinen, Migrantenselbstorganisationen und je nach Bedarf weiteren Einrichtungen.
Darüber hinaus sollte ein externer, neutraler Beratungsort für die intensive
sozialpädagogische Arbeit mit Jugendlichen zur Verfügung stehen.
Schlussbemerkung:
Um die Prozesse der sozialen und beruflichen Integration benachteiligter
junger Menschen am Übergang Schule-Beruf regional steuern und mit gestalten zu
können, braucht die Jugendhilfe des Regionalverbandes ein kontinuierliches,
stimmiges und kooperatives Konzept der Jugendberufshilfe. Gleichberechtigt
verankert als eigenständiges Bindeglied innerhalb der lebensphasenorientierten
Programmatik des Jugendhilfeangebotes im Regionalverband, soll die
Jugendberufshilfe zudem an den Schnittstellen zu den Rechtskreisen SGB II und
III die bedarfsgerechte Förderung Jugendlicher auf dem Weg ins Berufsleben
nachhaltig unterstützen.