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Name:0393/2013  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:05.11.2013  
Betreff:Verstetigung der Jugendberufshilfe des Regionalverbandes Saarbrücken –
Jugendberufsagentur
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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt

Der Regionalverbandsausschuss beschließt

die Einrichtung einer Jugendberufsagentur ab 01. 01. 2014 als Modellprojekt über einen Zeitraum von 3 Jahren zu beschließen. Einmal jährlich soll ein Zwischenbericht erstellt werden. Nach Ablauf der Modellphase soll über eine mögliche Verstetigung des Projektes erneut entschieden werden.

 


Sachverhalt:

1.    Ausgangslage:

Im Zuge der demografischen Entwicklung ist in den kommenden Jahren im Regionalverband Saarbrücken mit einem gravierenden Rückgang an Schulabgänger/innen zu rechnen. Die daraus resultierende verbesserte Angebots-Nachfrage-Relation zwischen Ausbildungsplätzen und Bewerber/innen führt jedoch nicht automatisch zu einer höheren direkten Einmündungsquote in den Beruf.

 

Gründe:

*        Veränderte Anforderungsniveaus dualer Ausbildungsberufe schränken für viele Jugendliche den möglichen Ausbildungsmarkt ein.

*        Das Berufswahlverhalten der Jugendlichen ist stark durch geschlechtsspezifische Präferenzen geprägt und beschränkt sich auf nur wenige Ausbildungsberufe.

*        Viele Schüler/innen wissen am Ende ihrer Schulzeit nicht, welchen Beruf sie ergreifen wollen (mangelnde Orientierung).

*        Die nicht vorhandene Orientierung führt häufig zunächst zum weiteren Schulbesuch, insbesondere an Fachschulen, die nicht immer den Neigungen der Jugendlichen entsprechen (Fehlplatzierungen, häufiger Abbruch).

*        Viele arbeitslose Jugendliche verfügen nicht über einen Schulabschluss.

*        Jugendliche Migrant/innen erreichen weniger hohe Schulabschlüsse und sind im dualen Ausbildungssystem noch immer unterrepräsentiert.

*        Ein Teil der Jugendlichen hat nach wie vor einen erhöhten Bedarf an individueller sozialpädagogischer Unterstützung, um erfolgreich ins Berufsleben einzumünden

 

In der Folge ist branchenabhängig ein ungedeckter Fachkräftebedarf zu erwarten bei gleichzeitigem Vorhandensein eines nicht zu integrierenden oder dem Bedarf nicht entsprechenden Anteils Jugendlicher.

 

Diese Jugendlichen werden weiterhin nach der Schule entweder in mehr oder minder für sie geeignete Übergangsmaßnahmen einmünden oder schlimmstenfalls ganz verloren gehen. Die abgebenden Schulen führen bislang keine Verbleibsstatistiken, und die Einhaltung der Berufsschulpflicht wird nicht kontrolliert, so dass es lange Zeit nicht auffallen muss, wenn Jugendliche nach der allgemeinbildenden Schule nirgendwo einmünden.

 

Einem Teil der Jugendlichen im Übergangssystem gelingt im Anschluss der Einstieg in den Beruf, insbesondere, wenn die Maßnahme mit dem Erwerb eines (höherwertigen) Schulabschlusses beendet wurde. Viele Jugendliche starten aber im Übergangssystem „Maßnahmekarrieren“ und verbleiben dauerhaft ohne Berufsabschluss. Derzeit haben landesweit rd. 5000 junge Erwachsene keinen Berufsabschluss

 

Für die Betreuung Jugendlicher unter 25 Jahren sind seit Inkrafttreten des SGB II im Wesentlichen drei Akteure zuständig: Die Agentur für Arbeit, das Jobcenter und der Jugendhilfeträger gemäß § 13 SGB VIII. Jede dieser Institutionen hält ein differenziertes Angebot an Unterstützungsleistungen bereit. Um möglichst alle Jugendlichen zu einem Schul- und Berufsabschluss zu führen, ist es ist notwendig, diese Angebote miteinander zu koordinieren, abzustimmen und gegenseitig transparent zu machen. Wünschenswert ist eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe, um für die Jugendlichen Brüche im individuellen Integrationsprozess weitestgehend zu vermeiden, ihre Chancen auf Bildungsteilhabe zu erhöhen und ihnen damit die Möglichkeit der gesellschaftlichen Teilhabe zu gewährleisten.

2.    Die kommunale Jugendberufshilfe im Regionalverband Saarbrücken

Im Jugendamt des Regionalverbandes ist die Jugendberufshilfe bislang nicht in einer eigenen Abteilung verortet. Hingegen finden sich Tätigkeitsfelder der Jugendberufshilfe in verschiedenen Aufgabenbereichen des Jugendamtes, so etwa in den Jugendzentren, im Sozialen Dienst oder in der Jugendgerichtshilfe. Hier werden überwiegend diejenigen Jugendlichen erreicht, für die sich der Übergang von Schule und Beruf besonders schwierig gestaltet. Daher ist gerade in der Jugendarbeit die individuelle Begleitung von Jugendlichen in dieser Phase ein besonderes Schwerpunktthema. Sie werden frühzeitig darin unterstützt, ihre Berufsinteressen zu sondieren und auf die erforderlichen schulischen Qualifikationen hinzuarbeiten.

Ebenso ist die durch das Jugendamt koordinierte Schulsozialarbeit an Gemeinschaftsschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen mit Fragen der Jugendberufshilfe befasst. Aufsuchende Ansätze der Jugendberufshilfe, individuelle Begleitung von Jugendlichen und professionelles Case-Management unterstützt das Jugendamt durch die anteilige Finanzierung der noch bis Ende 2013 ESF-geförderten Projekte „Schulverweigerung – die zweite Chance“ (Diakonisches Werk) und „Kompetenzagentur“ (ZBB). Mit der beruflichen Sonderförderung und dem „Stabil-Wohnclearing“ (in Kooperation mit SOS Kinderdorf Saarbrücken) hält das Jugendamt Angebote für Jugendliche bereit, deren (berufliche) Entwicklung stark gefährdet ist bzw. deren prekäre Wohn- oder Lebenssituation besondere Unterstützung bedingt.

 

Im Zeitraum Mai 2008 bis Juni 2012 arbeitete das ESF-geförderte Projekt KoSa am Aufbau eines regionalverbandsweiten Netzwerkes aller Akteure am Übergang Schule-Beruf. Mit Hilfe verschiedener im Projekt entwickelten Arbeitshilfen (online-Datenbank, Plakatwegweiser, etc.) konnte für die handelnden Akteure erstmals eine größere Transparenz im Übergangsgeschehen hergestellt werden. Im KoSa-Netzwerk bestand bereits eine rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit der Akteure am Übergang Schule-Beruf. Insbesondere der KoSa-Arbeitskreis „Schnittstelle allgemeinbildende-berufsbildende Schule“ ermöglichte einen regelmäßigen Austausch von Jugendhilfe (Schulsozialarbeit, Kompetenzagentur, 2. Chance-Schulverweigerung), Jobcenter (Jugendfallmanagement) und Agentur für Arbeit (Berufsberatung U25, Berufseinstiegsbegleitung, Ausbildung jetzt). Durch die Kooperation mit den Jugendmigrationsdiensten und zahlreichen Migrantenselbstorganisationen wurde auch kontinuierlich mit den Partner/innen an einer besseren Bildungsintegration von Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte gearbeitet. Durch die intensive Zusammenarbeit mit Migrantenorganisationen und die Qualifizierung von Migrant/innen zu interkulturellen Bildungsbeauftragten konnte KoSa auch im Feld interkultureller Elternarbeit Erfolge erzielen.

Nach Auslaufen der ESF-Förderung im Juli 2012 wurden die Aufgaben des ehemaligen Projekts KoSa zum Teil  in das Aufgabenspektrum der Stabsstelle Bildungsmanagement  integriert.

 

In den Rechtskreisen SGB II und SGB III halten Jobcenter und Arbeitsagentur eine Fülle von Maßnahmen und Angeboten zur beruflichen Integration Jugendlicher bereit Nachfolgend eine  Auswahl der wichtigsten Instrumente:


 

Angebot

Inhalt

Jobcenter-Jugendfallmanagement

 

Durch ein intensives Beratungsangebot durch speziell geschulte Berater (Fallmanager) wird im Netzwerk mit den sozialintegrativen Diensten der Kommunen den Jugendlichen ein Betreuungs- und Förderangebot gemacht, um die psychosozialen und qualifikatorischen Defizite nach und nach zu vermindern.

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen - BvB (§§ 61, 61a SGB III)

 

sollen auf die Aufnahme einer Ausbildung vorbereiten oder der beruflichen Eingliederung dienen. Vorrangig wird die Vorbereitung und Eingliederung in Ausbildung angestrebt.

Einstiegsqualifizierung - EQ

betriebliches Langzeitpraktikum (mit Zuschuss für den Arbeitgeber)  zur Vorbereitung/ Anbahnung einer beruflichen Ausbildung sowie die Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit.

Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen – BaE (§ 242 SGB III)

Lernbeeinträchtigten und sozial benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen nicht in einem Betrieb ausgebildet werden können, soll ein Ausbildungsabschluss ermöglicht werden.

Ausbildungsbegleitende Hilfen – abH (§ 241 SGB III)

 

AbH beinhalten Maßnahmen zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, zur Förderung der Fachpraxis und Fachtheorie sowie sozialpädagogische Begleitung.

MOBIL

Aktivierungsmaßnahme für die Zielgruppe mit Schulden-, Drogen- und Delinquenzproblematik sowie mit psychischer Instabilität, die besonderen sozialen Beistand benötigt,

STABIL

Niederschwelliges modulares Maßnahmenangebot für Jugendliche mit erheblichen Schul- und Sozialisationsdefiziten

Schülercoach

Intensive Betreuung von Schülern im Wirkungskreis des SGB II ab dem 14. Lebensjahr. Beratung über ihre beruflichen Integrationsaussichten.

Ausbildungsmentoren HWK

 

Ziel: Jugendlichen, die eine Ausbildung im Handwerk beginnen wollen und schlechte Bewerbungsvoraussetzungen haben, mit Hilfe von Mentoren in Unterstützung bei der Ausbildungsstellensuche zu geben.

Betriebliche Coachs IHK

 

Ziel: Jugendlichen, die eine Ausbildung in den Bereichen Industrie und Handel beginnen wollen und schlechte Bewerbungsvoraussetzungen haben, Unterstützung bei der Ausbildungsstellensuche zu geben.

Kommunale Eingliederungsleistungen (§ 16a SGB II)

*         Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen

*         Schuldnerberatung

*         Psychosoziale Betreuung

*        Suchtberatung

Berufsberatung

 

Berufsberater/innen der Agentur für Arbeit sind ab den Vorabgangsklassen in den weiterführenden Schulen im Rahmen der Berufsorientierung, Beratung und Vermittlung aktiv.

BIZ –

Berufsinformationszentrum

Informationen zu Ausbildung und Studium, Berufsbildern und Anforderungen

Vertiefte Berufsorientierung

Landesprogramm „Zukunft konkret“

Berufseinstiegsbegleitung

 

Individuelle Unterstützung von Jugendlichen beim Übergang von allgemeinbildenden Schulen in die berufliche Ausbildung. Unterstützt werden insbesondere das Erreichen des Schulabschlusses, die Berufsorientierung und -wahl, die Suche nach einem Ausbildungsplatz und die Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses.

Landesprogramm Ausbildung jetzt

 

Neben der Unterstützung förderungsbedürftiger Jugendlicher und deren Vermittlung an Ausbildungsbetriebe bietet das Landesprogramm mit dem Modellprojekt „AnschlussDirekt“ Hilfe  bei der Vermittlung sogenannter marktbenachteiligter Jugendlicher.

3.    Warum eine Jugendberufsagentur?

Die bisherigen Ausführungen machen deutlich: Es herrscht kein Mangel an Angeboten. Was bisher fehlt, ist die ganzheitliche Koordinierung und damit die individuelle Passung im Sinne einer gezielten, aufeinander abgestimmten Hilfeplanung und –begleitung. Weiterhin bedarf es einer zentralen und attraktiven Anlaufstelle für Jugendliche mit Klärungs- und/oder Unterstützungsbedarf, die die Beratungs-, Betreuungs- und Vermittlungsangebote für die berufliche Integration von Jugendlichen bündelt und „aus einer Hand“ anbietet, um zu verhindern, dass Jugendliche zwischen den unterschiedlichen Zuständigkeiten verloren gehen.

Die ressortübergreifende Bündelung der Leistungen von Jugendhilfe, Jobcenter und Arbeitsagentur, verbunden mit einer gemeinsamen zentralen Anlaufstelle für Jugendliche, unterstützt eine bedarfsgerechte Angebotsstruktur, nutzt Synergien und gewährleistet einen effizienten Mitteleinsatz.

 

Um das Übergangsfeld Schule – Beruf künftig bedarfsgerechter und effizienter zu gestalten, braucht es somit eine optimierte Zusammenarbeit der zentralen Akteure (Jugendamt, Jobcenter, Agentur für Arbeit, Schulen, freie Träger). Sowohl vorhandene Ressourcen als auch gemeinsam entwickelte komplementäre pädagogische Förder- und Finanzierungskonzepte sollten hierzu verwendet werden.

Der Regionalverband Saarbrücken sollte sich im Arbeitsfeld der Jugendberufshilfe in die Lage versetzen, auch unabhängig von externen Fördermitteln (z.B. ESF-Mittel des Bundes oder des Landes) – ausgerichtet an den lokalen Bedarfsstrukturen – auf einem soliden Niveau seine Kernaufgaben zu erfüllen. So sollten vorhandene zentrale Strukturen und effektive Förderangebote aufrechterhalten werden, die

(1)   den Anforderungen der Zielgruppe gerecht werden („Zeit und Beziehung“ als zentrale Gelingensfaktoren),

(2)   die lokalen Gegebenheiten (z.B. Organisations-, Verwaltungs- und Förderstrukturen vor Ort) angemessen berücksichtigen und

(3)   eine starke Position der Jugendhilfe in der vielversprechenden rechtskreisübergreifenden Kooperation gewährleisten.

 

Während die Instrumente und Maßnahmen der Rechtskreise SGB II und III sich stark an der Arbeitsmarktintegration von Jugendlichen orientieren, liegt bei der Jugendberufshilfe nach SGB VIII der Schwerpunkt auf der individuellen und sozialen Entwicklungsförderung. Diese unterschiedlichen Ausrichtungen gilt es in der Kooperation der Ressorts sinnvoll zu verbinden. Dies setzt voraus, dass die Jugendberufshilfe des Regionalverbandes weitgehend unabhängig von mehr oder weniger passgenau einsetzbaren und zeitlich  begrenzten externen Ressourcen als gleichwertiger Kooperationspartner auf Augenhöhe mit der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter und weiteren Partner/innen arbeiten kann.

Hierzu ist es unerlässlich, bewährte Instrumente der Jugendberufshilfe zu erhalten und dauerhaft zu verstetigen. Insbesondere im die aufsuchende Jugendberufshilfe, deren Kofinanzierung durch ESF- und Bundesmittel zum Jahresende 2013 ausläuft, ist in diesem Zusammenhang von großer Bedeutung.

 

In der aufsuchenden Jugendberufshilfe bedienen die Projekte „Kompetenzagentur“ (ZBB gGmbH) sowie „Die 2. Chance-Schulverweigerung“ (Diakonisches Werk) derzeit Zielgruppen, für die es kaum sonstige Angebote gibt. Während „Die 2. Chance“ frühzeitig Krisenintervention betreibt (Altersgruppe ab 12 Jahren), um Schulverweigerung entgegen zu wirken, bemüht sich die „Kompetenzagentur“ um die Jugendlichen, die am Ende der allgemeinbildenden Schulpflicht durch alle Netze zu fallen drohen, korrigiert Fehlplatzierungen und betreut niedrigschwellig, individuell und kontinuierlich mit dem Ziel der persönlichen Stabilisierung und beruflichen Integration.

Um zu verhindern, dass durch Auslaufen dieser Projekte eine folgenschwere Lücke entsteht, ist eine dauerhafte Verstetigung in der Jugendberufshilfe des Regionalverbandes sinnvoll.

Betrachtet man die in den beiden Projekten betreuten Jugendlichen näher, werden die Schnittmengen zu den Zielgruppen der beiden anderen Rechtskreise deutlich:

 

 

Mehr als 70% der von der „2. Chance“ betreuten jugendlichen Schulverweiger/innen leben in SGB II-Bedarfsgemeinschaften, bei den von der „Kompetenzagentur“ betreuten Jugendlichen liegt der Anteil bei mehr als 40%.

 

42% der Jugendlichen im Projekt  „2. Chance“ und 48% der Jugendlichen im Projekt „Kompetenzagentur“ haben einen MIgrationshintergrund.

 

 

4.    Vorschlag zur künftigen Organisation einer Jugendberufsagentur

Berufsberatung U25 der Agentur für Arbeit und das Jugendteam des Jobcenters sind in der Hafenstraße 18 gemeinsam ansässig, wodurch eine enge Zusammenarbeit erleichtert wird. Gemeinsame Arbeitsgruppen aus Vertreter/innen des Jugendamtes, des Jobcenters und der Arbeitsagentur haben inzwischen folgende Organisationsform einer künftigen Jugendberufsagentur vorgeschlagen:

o   Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für alle Jugendlichen aus dem Regionalverband Saarbrücken in der Hafenstraße 18

o   Eine gemeinsame möglichst jugendgerechte unverbindliche Eingangszone, in der allgemeine Informationen gegeben, Termine vereinbart , Anträge ausgegeben werden. Hier erfolgt eine erste Einschätzung der Zuständigkeit für die gegebenenfalls anschließende  Beratung.

o   Eine Clearingstelle aus Personal der Jugendhilfe (Kompetenzagentur, 2.Chance) berät unabhängig, ermittelt Unterstützungsbedarfe, leitet ggf. entsprechende Hilfen ein, stellt sicher, dass die Jugendlichen die entsprechenden zuständigen Stellen aufsuchen, erfasst Schnittstellenerfordernisse und erfüllt somit eine Lotsenfunktion.

o   Es steht ein Raum zur Verfügung, in dem bedarfsorientiert weitere Akteure der Jugendhilfe über Präsenzzeiten eingebunden werden können.

o   Das Jugendfallmanagement des Jobcenters, die SGB II-Schülercoaches und die Berufsberatung U25 der Arbeitsagentur sind unmittelbar in die Jugendberufsagentur integriert.

o   Flankierend werden zentrale Akteure am Übergang Schule-Beruf netzwerkartig in die Arbeit der Jugendberufsagentur eingebunden (Schulen, Schulsozialarbeit, Maßnahmeträger, Kammern, Jugendmigrationsdienste…)

o   Ein spezielles Beratungsangebot für Jugendliche mit Migrationshintergrund und deren Eltern soll implementiert werden.

o   Neben der Präsenz in der Jugendberufsagentur soll zusätzlich ein neutraler externer Beratungsrahmen für die sozialpädagogische Arbeit mit den Jugendlichen vorgehalten werden.

o   Das Personal der Clearingstelle leistet auch aufsuchende Arbeit.

o   Schnittstellenkonzepte und verbindliche Formen der Zusammenarbeit werden in einer gemeinsamen Kooperationsvereinbarung zwischen Agentur für Arbeit, Jobcenter und Jugendhilfe vereinbart.

 

 

5.    Aufgaben der Jugendhilfe in der Jugendberufsagentur

Operative Aufgaben:

o   Aufsuchende Arbeit

o   Rechtskreisunabhängige Beratung

o   Ermittlung des Interventionsbedarfs / Potenzialanalyse

o   Coaching, Case-Management, ggf. längerfristige individuelle Beratung und Begleitung am Übergang Schule-Beruf

o   Kooperative Krisenintervention

o   Stabilisierung durch „Beziehungsarbeit“

o   Schnittstellenmanagement


Strategische Aufgaben:

o   Steuerung / Koordinierung  der Jugendberufshilfe des Regionalverbandes

o   Informationstransfer, Transparenz für die beteiligten Akteure

o   Netzwerkaufbau und -betreuung an der Peripherie der Jugendberufsagentur

o   Kooperative Projektplanung

o   Entwicklung bedarfsgerechter Beratungsangebote für Jugendliche und Eltern mit Migrationshintergrund

o   Organisation und Moderation von Arbeitskreisen und Gremien

 

 

Zur Erfüllung der operativen Aufgaben der Jugendberufshilfe sollten die Personalressourcen aus den beiden Projekten „Schulverweigerung -die zweite Chance“ und „Kompetenzagentur“ in die Jugendberufsagentur integriert werden. Dies umfasst sowohl die Präsenz von Mitarbeitenden vor Ort in der Hafenstraße (Clearingstelle) als auch aufsuchende Tätigkeiten in Schulen, Jugendzentren, Bewährungshilfevereinen, Migrantenselbstorganisationen  und je nach Bedarf weiteren Einrichtungen. Darüber hinaus sollte ein externer, neutraler Beratungsort für die intensive sozialpädagogische Arbeit mit Jugendlichen zur Verfügung stehen.

 

 

 

Schlussbemerkung:

Um die Prozesse der sozialen und beruflichen Integration benachteiligter junger Menschen am Übergang Schule-Beruf regional steuern und mit gestalten zu können, braucht die Jugendhilfe des Regionalverbandes ein kontinuierliches, stimmiges und kooperatives Konzept der Jugendberufshilfe. Gleichberechtigt verankert als eigenständiges Bindeglied innerhalb der lebensphasenorientierten Programmatik des Jugendhilfeangebotes im Regionalverband, soll die Jugendberufshilfe zudem an den Schnittstellen zu den Rechtskreisen SGB II und III die bedarfsgerechte Förderung Jugendlicher auf dem Weg ins Berufsleben nachhaltig unterstützen.