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Name: | 0138/2014 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 25.04.2014 | ||
Betreff: | Kooperationsverträge über die Jugendberufshilfe in der Jugendberufsagentur Saarbrücken |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 113 KB |
Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt/
Der
Regionalverbandsausschuss beschließt
den
Abschluss der Verträge mit den Trägern Diakonisches Werk an der Saar gGmbH und
Zentrum für Bildung und Beruf Saar gGmbH in Burbach für den Zeitraum 01.07.2014
bis 31.12.2016.
Sachverhalt:
Auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses wurde vom
Regionalverbandsausschuss im November 2013 die Einrichtung einer
Jugendberufsagentur in Saarbücken ab dem 01.01.2014 als Modellprojekt über
einen Zeitraum von drei Jahren beschlossen
Als gemeinsame Einrichtung des Regionalverbandes
Saarbrücken, des Jobcenters im Regionalverband und der Agentur für Arbeit
Saarland vereint die Jugendberufsagentur in der Hafenstraße 18 in Saarbrücken
alle Angebote der drei Rechtskreise SGB II, III und VIII am Übergang
Schule-Beruf erstmals unter einem Dach. Ziel ist es, das Übergangsfeld
Schule-Beruf bedarfsgerechter und effizienter zu gestalten, um möglichst allen
Jugendlichen im Regionalverband Saarbrücken den erfolgreichen Einstieg in eine
Berufsausbildung zu ermöglichen. Über verbindlich festgelegte
Kooperationsstrukturen wollen die Partner/innen Regionalverband, Jobcenter im
Regionalverband und Agentur für Arbeit Saarland zudem langfristig eine
gemeinsam abgestimmte Maßnahmeplanung für alle Jugendliche am Übergang in den
Beruf entwickeln.
In einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung
haben sich die Partner/innen auf verbindliche Formen der Zusammenarbeit
verständigt und Schnittstellenkonzepte verabredet. Die Kooperationsvereinbarung
wurde im Rahmen einer
Eröffnungsveranstaltung am 05.02.2014 öffentlich unterzeichnet.
Neben den Dienstleistungen von Jobcenter und
Agentur für Arbeit bietet die Jugendberufsagentur in den Räumlichkeiten in der
Hafenstraße eine offene Beratungsstelle der Jugendhilfe an, in der Jugendlichen
sozialpädagogisches Fachpersonal zur individuellen Unterstützung und als Lotsen
auf dem Weg in den Beruf zur Verfügung steht. Um möglichst viele Jugendliche an
der Schwelle zum Berufsleben zu erreichen, ergänzen aufsuchende Beratungen in
allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, in Jugendzentren, in Einrichtungen,
die mit jugendlichen und heranwachsenden Delinquenten arbeiten das Angebot.
Eine aufsuchende Beratung in Migrantenselbstorganisationen (hier als Angebot
für Jugendliche und Eltern) ist in Vorbereitung.
Die ständige Präsenz sozialpädagogischer Fachkräfte
in der zentralen Anlaufstelle der Jugendberufsagentur, die aufsuchenden
Beratungsangebote und die zusätzliche Möglichkeit der Beratung in einer
neutralen Stelle außerhalb des Agenturgebäudes sollen für die Jugendlichen
Brüche im individuellen Integrationsprozess weitestgehend vermeiden, ihre
Chancen auf Bildungsteilhabe erhöhen und ihnen damit die Möglichkeit der
gesellschaftlichen Teilhabe gewährleisten.
Das entsprechende Fachpersonal der Jugendhilfe in
der Jugendberufsagentur besteht aus Mitarbeiter/innen der Projekte „Die 2.
Chance – Schulverweigerung“ (Diakonisches Werk an der Saar) und
„Kompetenzagentur“ (Zentrum für Bildung und Beruf Saar gGmbH). Beide Projekte
werden über den Jugendhilfeetat seit Jahren vom Regionalverband gefördert.
Während „Die 2. Chance“ frühzeitig Krisenintervention betreibt (Altersgruppe ab
12 Jahren), um Schulverweigerung entgegen zu wirken, bemüht sich die
„Kompetenzagentur“ um die Jugendlichen, die am Ende der allgemeinbildenden
Schulpflicht durch alle Netze zu fallen drohen, korrigiert Fehlplatzierungen
und betreut niedrigschwellig, individuell und kontinuierlich mit dem Ziel der
persönlichen Stabilisierung und beruflichen Integration.
Mit den Rechtskreisen SGB II und III bestehen
deutliche Schnittmengen: Mehr als 70% der von der „2. Chance“ betreuten jugendlichen
Schulverweiger/innen leben in SGB II-Bedarfsgemeinschaften, bei den von der
„Kompetenzagentur“ betreuten Jugendlichen liegt der Anteil bei mehr als 40%.
42% der Jugendlichen im Projekt „2.
Chance“ und 48% der Jugendlichen im Projekt „Kompetenzagentur“ haben einen
Migrationshintergrund.
Bisher wurden beide Projekte über das
Bundesprogramm „Jugend stärken“ mit ESF- und Bundesmitteln kofinanziert. Diese
Förderung entfällt Ende Juni 2014. Zum 01.07 2014 soll die Erfahrung und
Fachkompetenz der Projekte vollumfänglich in die Jugendberufsagentur integriert
werden und mit angepasstem Aufgabenprofil zu einem umfassenden Angebot der
Jugendberufshilfe ausgebaut werden.
Die operative Jugendberufshilfe in der
Jugendberufsagentur konzentriert sich dabei auf folgende Aufgaben:
·
Rechtskreisunabhängige Beratung und Bedarfsklärung
·
Aufsuchende Arbeit
·
Coaching und Case-Management
·
Kooperative Krisenintervention und Schnittstellenmanagement
·
Netzwerkarbeit
Ziele, Aufgaben, Erfolgskontrolle und Finanzierung sollen mit beiden
Trägern jeweils in einem Vertrag verbindlich vereinbart werden. Die
Vertragslaufzeit orientiert sich an der Laufzeit der Modellphase der
Jugendberufsagentur bis Ende 2016.
Für das Vorhaben stehen 2014 Finanzmittel unter dem Produktkonto
36360-531800 zur Verfügung.
Mit den vorliegenden Verträgen soll die Jugendberufshilfe in der
Jugendberufsagentur Saarbrücken vom 01.07.2014 bis zum 31.12.2016 abgesichert
werden.
Anlagen:
-
Kooperationsvertrag über die Jugendberufshilfe im Rahmen der
Jugendberufsagentur Saarbrücken zwischen dem DWS und dem Regionalverband
Saarbrücken
-
Kooperationsvertrag über die Jugendberufshilfe im Rahmen der
Jugendberufsagentur Saarbrücken zwischen dem ZBB und dem Regionalverband
Saarbrücken