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Name:0138/2014  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:25.04.2014  
Betreff:Kooperationsverträge über die Jugendberufshilfe in der Jugendberufsagentur Saarbrücken
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt/

Der Regionalverbandsausschuss beschließt

 

den Abschluss der Verträge mit den Trägern Diakonisches Werk an der Saar gGmbH und Zentrum für Bildung und Beruf Saar gGmbH in Burbach für den Zeitraum 01.07.2014 bis 31.12.2016.

 

 


Sachverhalt:

 

Auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses wurde vom Regionalverbandsausschuss im November 2013 die Einrichtung einer Jugendberufsagentur in Saarbücken ab dem 01.01.2014 als Modellprojekt über einen Zeitraum von drei Jahren beschlossen

 

Als gemeinsame Einrichtung des Regionalverbandes Saarbrücken, des Jobcenters im Regionalverband und der Agentur für Arbeit Saarland vereint die Jugendberufsagentur in der Hafenstraße 18 in Saarbrücken alle Angebote der drei Rechtskreise SGB II, III und VIII am Übergang Schule-Beruf erstmals unter einem Dach. Ziel ist es, das Übergangsfeld Schule-Beruf bedarfsgerechter und effizienter zu gestalten, um möglichst allen Jugendlichen im Regionalverband Saarbrücken den erfolgreichen Einstieg in eine Berufsausbildung zu ermöglichen. Über verbindlich festgelegte Kooperationsstrukturen wollen die Partner/innen Regionalverband, Jobcenter im Regionalverband und Agentur für Arbeit Saarland zudem langfristig eine gemeinsam abgestimmte Maßnahmeplanung für alle Jugendliche am Übergang in den Beruf entwickeln.


 

In einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung haben sich die Partner/innen auf verbindliche Formen der Zusammenarbeit verständigt und Schnittstellenkonzepte verabredet. Die Kooperationsvereinbarung wurde  im Rahmen einer Eröffnungsveranstaltung am 05.02.2014 öffentlich unterzeichnet.

 

Neben den Dienstleistungen von Jobcenter und Agentur für Arbeit bietet die Jugendberufsagentur in den Räumlichkeiten in der Hafenstraße eine offene Beratungsstelle der Jugendhilfe an, in der Jugendlichen sozialpädagogisches Fachpersonal zur individuellen Unterstützung und als Lotsen auf dem Weg in den Beruf zur Verfügung steht. Um möglichst viele Jugendliche an der Schwelle zum Berufsleben zu erreichen, ergänzen aufsuchende Beratungen in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, in Jugendzentren, in Einrichtungen, die mit jugendlichen und heranwachsenden Delinquenten arbeiten das Angebot. Eine aufsuchende Beratung in Migrantenselbstorganisationen (hier als Angebot für Jugendliche und Eltern) ist in Vorbereitung.

Die ständige Präsenz sozialpädagogischer Fachkräfte in der zentralen Anlaufstelle der Jugendberufsagentur, die aufsuchenden Beratungsangebote und die zusätzliche Möglichkeit der Beratung in einer neutralen Stelle außerhalb des Agenturgebäudes sollen für die Jugendlichen Brüche im individuellen Integrationsprozess weitestgehend vermeiden, ihre Chancen auf Bildungsteilhabe erhöhen und ihnen damit die Möglichkeit der gesellschaftlichen Teilhabe gewährleisten.

 

Das entsprechende Fachpersonal der Jugendhilfe in der Jugendberufsagentur besteht aus Mitarbeiter/innen der Projekte „Die 2. Chance – Schulverweigerung“ (Diakonisches Werk an der Saar) und „Kompetenzagentur“ (Zentrum für Bildung und Beruf Saar gGmbH). Beide Projekte werden über den Jugendhilfeetat seit Jahren vom Regionalverband gefördert. Während „Die 2. Chance“ frühzeitig Krisenintervention betreibt (Altersgruppe ab 12 Jahren), um Schulverweigerung entgegen zu wirken, bemüht sich die „Kompetenzagentur“ um die Jugendlichen, die am Ende der allgemeinbildenden Schulpflicht durch alle Netze zu fallen drohen, korrigiert Fehlplatzierungen und betreut niedrigschwellig, individuell und kontinuierlich mit dem Ziel der persönlichen Stabilisierung und beruflichen Integration.

Mit den Rechtskreisen SGB II und III bestehen deutliche Schnittmengen: Mehr als 70% der von der „2. Chance“ betreuten jugendlichen Schulverweiger/innen leben in SGB II-Bedarfsgemeinschaften, bei den von der „Kompetenzagentur“ betreuten Jugendlichen liegt der Anteil bei mehr als 40%. 42% der Jugendlichen im Projekt  „2. Chance“ und 48% der Jugendlichen im Projekt „Kompetenzagentur“ haben einen Migrationshintergrund.

 

Bisher wurden beide Projekte über das Bundesprogramm „Jugend stärken“ mit ESF- und Bundesmitteln kofinanziert. Diese Förderung entfällt Ende Juni 2014. Zum 01.07 2014 soll die Erfahrung und Fachkompetenz der Projekte vollumfänglich in die Jugendberufsagentur integriert werden und mit angepasstem Aufgabenprofil zu einem umfassenden Angebot der Jugendberufshilfe ausgebaut werden.

 

Die operative Jugendberufshilfe in der Jugendberufsagentur konzentriert sich dabei auf folgende Aufgaben:

 

·         Rechtskreisunabhängige Beratung und Bedarfsklärung

·         Aufsuchende Arbeit

·         Coaching und Case-Management

·         Kooperative Krisenintervention und Schnittstellenmanagement

·         Netzwerkarbeit 


 

Ziele, Aufgaben, Erfolgskontrolle und Finanzierung sollen mit beiden Trägern jeweils in einem Vertrag verbindlich vereinbart werden. Die Vertragslaufzeit orientiert sich an der Laufzeit der Modellphase der Jugendberufsagentur bis Ende 2016.

 

Für das Vorhaben stehen 2014 Finanzmittel unter dem Produktkonto 36360-531800 zur Verfügung.

 

Mit den vorliegenden Verträgen soll die Jugendberufshilfe in der Jugendberufsagentur Saarbrücken vom 01.07.2014 bis zum 31.12.2016 abgesichert werden.

 

Anlagen:

-        Kooperationsvertrag über die Jugendberufshilfe im Rahmen der Jugendberufsagentur Saarbrücken zwischen dem DWS und dem Regionalverband Saarbrücken

-        Kooperationsvertrag über die Jugendberufshilfe im Rahmen der Jugendberufsagentur Saarbrücken zwischen dem ZBB und dem Regionalverband Saarbrücken