BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0153/2014  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:06.05.2014  
Betreff:Prüfung des Jahresabschlusses 2012
 

1. Wahl der besonderen Vorsitzenden/ des besonderen Vorsitzenden

 

Die Regionalversammlung bestellt für den diesen Tagesordnungspunkt eine/n besondere/n Vorsitzende/n.

 

Gemäß § 42 Abs. 3 i. V. m. §§ 171 und 209 KSVG bestellt die Regionalversammlung bei Sitzungen, in denen über den Jahresabschluss beraten wird, für diesen Gegenstand der Tagesordnung eine/n besondere/n Vorsitzende/n. Das Ergebnis der Beratung des Jahresabschlusses ist die Entlastung des Regionalverbandsdirektors und der Beigeordneten, die als Vertreter des Regionalverbandsdirektors am Haushaltsvollzug mitgewirkt haben. Aus diesem Grund muss ein/e besondere/r Vorsitzende/r für diesen Tagesordnungspunkt bestellt werden.

 

Beschlussvorschläge:

 

Beschlussvorschlag 1:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt/

Der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis/

Die Regionalversammlung beschließt,

 

den Jahresabschluss 2012 des Regionalverbandes mit

 

der Bilanzsumme von                                                                  302.687.283,72

der Summe der Erträge von                                                        359.737.790,25

der Summe der Aufwendungen von                                         365.678.255,65

und einem Jahresfehlbetrag von                                                               5.940.465,40

 

festzustellen.

 

Beschlussvorschlag 2:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt/

Der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis/

Die Regionalversammlung beschließt,

den Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.940.465,40 € aus der allgemeinen Rücklage abzubuchen. Der nach § 4 Abs. 2 KFAG errechnete zahlungswirksame Überschuss und die im Ergebnis enthaltenen Verrechnungen von Vorjahren in Höhe von 12.511.401,44 € sind auf neue Rechnung vorzutragen, wovon 12.000.000,00 € mit der Regionalverbandsumlage 2014 und 511.401,44 € mit der Regionalverbandsumlage 2015 verrechnet werden.

 

 

Beschlussvorschlag 3:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt/

Der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis/

Die Regionalversammlung beschließt,

den Regionalverbandsdirektor und seine VertreterInnen gemäß § 101 Abs. 2 i. V. mit §§ 189 Abs. 1 und § 216 KSVG für das Haushaltsjahr 2012 zu entlasten.

 

 


Sachverhalt:

Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes ist in den Fraktionsgeschäftszimmern für die Mitglieder hinterlegt.

Erläuterungen zur Prüfung werden in der Sitzung gegeben.

 

Peter Gillo