Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0153/2014 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 06.05.2014 | ||
Betreff: | Prüfung des Jahresabschlusses 2012 |
1. Wahl der besonderen
Vorsitzenden/ des besonderen Vorsitzenden
Die Regionalversammlung bestellt für den diesen Tagesordnungspunkt eine/n
besondere/n Vorsitzende/n.
Gemäß § 42 Abs. 3 i. V. m. §§ 171 und 209 KSVG bestellt die
Regionalversammlung bei Sitzungen, in denen über den Jahresabschluss beraten
wird, für diesen Gegenstand der Tagesordnung eine/n besondere/n Vorsitzende/n.
Das Ergebnis der Beratung des Jahresabschlusses ist die Entlastung des
Regionalverbandsdirektors und der Beigeordneten, die als Vertreter des
Regionalverbandsdirektors am Haushaltsvollzug mitgewirkt haben. Aus diesem
Grund muss ein/e besondere/r Vorsitzende/r für diesen Tagesordnungspunkt
bestellt werden.
Beschlussvorschläge:
Beschlussvorschlag
1:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt/
Der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis/
Die Regionalversammlung beschließt,
den Jahresabschluss 2012 des Regionalverbandes mit
der Bilanzsumme von 302.687.283,72 €
der Summe der Erträge von 359.737.790,25 €
der Summe der Aufwendungen von 365.678.255,65 €
und einem Jahresfehlbetrag von 5.940.465,40 €
festzustellen.
Beschlussvorschlag
2:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt/
Der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis/
Die Regionalversammlung beschließt,
den Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.940.465,40 € aus der allgemeinen Rücklage abzubuchen. Der nach § 4 Abs. 2 KFAG errechnete zahlungswirksame Überschuss und die im Ergebnis enthaltenen Verrechnungen von Vorjahren in Höhe von 12.511.401,44 € sind auf neue Rechnung vorzutragen, wovon 12.000.000,00 € mit der Regionalverbandsumlage 2014 und 511.401,44 € mit der Regionalverbandsumlage 2015 verrechnet werden.
Beschlussvorschlag
3:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt/
Der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis/
Die Regionalversammlung beschließt,
den Regionalverbandsdirektor und seine VertreterInnen gemäß § 101 Abs. 2 i. V. mit §§ 189 Abs. 1 und § 216 KSVG für das Haushaltsjahr 2012 zu entlasten.
Sachverhalt:
Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes ist in den Fraktionsgeschäftszimmern für die Mitglieder hinterlegt.
Erläuterungen zur Prüfung werden in der Sitzung gegeben.
Peter Gillo