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Name:0025/2015  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:27.01.2015  
Betreff:Resolution zum Gedenkstättencharakter des Saarbrücker Schlosses
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Beschlussvorschlag:

 

Die Regionalversammlung beschließt nachfolgende Resolution zum Gedenkstättencharakter des Saarbrücker Schlosses:

 

 

Das Saarbrücker Schloss ist eine Gedenkstätte von historisch herausragender, überregionaler Bedeutung.

 

Die Regionalversammlung bekennt sich zur historischen Bedeutung des Saarbrücker Schlosses und seines Umfeldes.

 

Von 1935 bis 1944 war das Saarbrücker Schloss Sitz der Gestapo-Leitstelle, zuständig für den gesamten Gau „Saarpfalz“, ab 1940 als Gau „Westmark“ um weite Teile Lothringens erweitert. Ebenfalls am Schlossplatz fanden sich die Zentralen von Kriminal- und Sicherheitspolizei. Der Schlossplatz wurde so zur Zentrale der nationalsozialistischen Unterdrückung des heutigen Saarlandes, der Pfalz und des Départements Moselle. Das Schloss galt als Inbegriff des NS-Terrors.

 

Seit der Reichspogromnacht war der Schlossplatz wiederholt Sammelplatz für den Abtransport saarländischer Juden. Am 22. Oktober 1940 wurden die letzten noch im Saarland lebenden Juden von hier deportiert.

 

An der Schlosstreppe erinnert ein Gedenkstein an die Opfer der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft.

 

Die Gestapo-Zelle im Keller des Saarbrücker Schlosses und ihren zahlreichen Inschriften vor allem osteuropäischer aber auch französischer Zwangsarbeiter ist der Kern des Historischen Museums Saar. Dort wird die Geschichte des Nationalsozialismus in unserer Region auf anschauliche und wissenschaftlich fundierte Weise präsentiert. Eine Tafel führt die namentlich bekannten ermordeten saarländischen Juden auf. Den Opfern von Drangsalierung und Verfolgung wird in zahlreichen Kurzbiografien gedacht. Das Historische Museum Saar ist Museum und Gedenkstätte zugleich.

 

Als unsichtbares Mahnmal erinnert der Schlossplatz mit 2146 an der Unterseite beschrifteten Pflastersteinen an die bis 1933 in Deutschland existierenden jüdischen Friedhöfe.

 

Das Saarbrücker Schloss ist eine Gedenkstätte von historisch herausragender, überregionaler Bedeutung, die an die Opfer der menschenunwürdigen Behandlung unter der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft erinnert.

 

Die Regionalversammlung bekennt sich zur historischen Bedeutung dieses Ortes und ihrer damit verbundenen Verantwortung. Sie erklärt, dass vom Schlossplatz nie wieder zu Hass und Verfolgung von Menschen wegen ihrer ethnischen Herkunft, religiösen Überzeugung, sexueller Orientierung oder kulturellen Identität aufgerufen werden darf.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Fraktionen in der Regionalversammlung von CDU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, die Mitglieder der Regionalversammlung Markus Christian Hansen, Michel Henning und Hannelore Vatter sowie die Verwaltung des Regionalverbandes Saarbrücken bringen oben stehende Resolution zum Gedenkstättencharakter des Saarbrücker Schlosses zur Beschlussfassung in die Regionalversammlung ein.