Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0240/2010 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 21.10.2010 | ||
Betreff: | Familienzentren im Regionalverband Saarbrücken, hier: Neufassung der Entgeltvereinbarung |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 93 KB | ||
abgestimmte Fassung mit AWO 16 06 2010 24 KB | ||
abgestimmte Fassung mit DW 10 06 2010 24 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt/
Der Regionalverbandsausschuss beschließt
der beigefügten Entgeltvereinbarung zur Durchführung der Ambulanten Hilfen zur Erziehung im Rahmen der Familienzentren mit der Arbeiterwohlfahrt Landesverband Saarland e.V. -Sozialpädagogisches Netzwerk- und der Diakonisches Werk an der Saar gGmbH zuzustimmen.
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des mit dem Regionalverband Saarbrücken zum 01.04.2002
abgeschlossenen Kooperationsvertrages „ Familienzentren im Regionalverband
Saarbrücken“ betreuen die Arbeiterwohlfahrt Landesverband Saarland e.V.
-Sozialpädagogisches Netzwerk- und die Diakonisches Werk an der Saar gGmbH fünf Familienzentren. Die Familienzentren Saarbrücken-Malstatt, Saarbrücken-West/Kölllertal und Völklingen/Warndt befinden sich in der Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt und die Familienzentren Saarbrücken-Ost/Obere Saar und Sulzbachtal in der Trägerschaft der Diakonisches Werk an der Saar gGmbH.
Paragraph 6 des Kooperationsvertrages bestimmt, dass die Finanzierung im Rahmen von Entgeltvereinbarungen gem. § 77 SGB VIII zwischen dem Regionalverband und dem jeweiligen Träger zu erfolgen hat.
Die mit den Trägern der Familienzentren zu treffenden Vereinbarungen sind als Anlage beigefügt. Sie ersetzen diejenige vom 22.08.2002.
Die Neufassung ist hinsichtlich der zu erstattenden
- Personalkosten
- Kosten für Verwaltung und Leitung
- Investitionskosten
- Sachkosten
klarer und verbindlicher formuliert als die bisherige.
Gez. Elfriede
Nikodemus