Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0106/2015 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 22.04.2015 | ||
Betreff: | Beitritt zur Klage des Landkreises St. Wendel, gerichtet auf die Auszahlung der Ausgleichsleistungen des Landes für die Leistung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für Pflegebedürftige ab dem 65. Lebensjahr in vollstationären Einrichtungen für das Jahr 2014 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 112 KB |
Beschlussvorschlag:
Die Regionalversammlung beschließt,
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der
Regionalverband Saarbrücken tritt der Klage des Landkreises
St. Wendel, gerichtet auf die Auszahlung der Ausgleichsleistungen des Landes
für die Leistung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für
Pflegebedürftige ab dem 65. Lebensjahr in vollstationären Einrichtungen für das
Jahr 2014, bei.
·
Für den
Fall, dass vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die
Musterprozessvereinbarung nicht unterzeichnet wird, wird die Verwaltung
beauftragt, fristgerecht eine eigene Klage zu erheben.
Sachverhalt:
Das Land hat mit
Schreiben vom 22. Mai 2014 die vorläufige Ausgleichsleistung für das Jahr 2014
einseitig um einen Betrag in Höhe von insgesamt 3.816.236 € gekürzt. Für den
Regionalverband Saarbrücken bedeutet dies eine Kürzung von rund
1,4 Mio. €.
Die Landkreise und
der Regionalverband Saarbrücken haben bisher vergeblich versucht die
Angelegenheit gütlich mit dem Land zu klären. Der Vorstand des Landkreistages
hat in seiner Sitzung am 06.02.2015 in Bezug auf die Kürzung der
Ausgleichsleistung des Landes an die örtlichen Träger der Sozialhilfe für das
Jahr 2014 beschlossen, zunächst die Entwicklung der Belastung der Landkreise
und des Regionalverbandes Saarbrücken in den Jahren 2004 bis 2014 abzufragen.
Die Geschäftsstelle des Landkreistages hat daraufhin die Nettoausgaben der
saarländischen Landkreise und des Regionalverbandes Saarbrücken für die Hilfe
zur Pflege, den bewohnerbezogenen Aufwendungszuschuss (BAZ), die Krankenhilfe,
die Grundsicherung in Einrichtungen sowie die Investitionsförderung abgefragt.
Die Auswertung hat ergeben, dass die Kompensationsleistungen des Landes die Ausgaben
der Landkreise und des Regionalverbandes Saarbrücken keineswegs decken.
Vielmehr besteht ein exponentiell steigendes Defizit seit 2007. Dieses
jährliche Defizit betrug 2007 rund 276.000 € und ist im Jahr 2014 auf rund
21.176.000 € angestiegen. Insgesamt haben die saarländischen Landkreise und der
Regionalverband Saarbrücken 55.286.109 € mehr verausgaben müssen, als durch die
Ausgleichszahlungen des Landes abgedeckt worden ist.
Mit Schreiben an
das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 24. März 2015
hat der Geschäftsführer des Landkreistages diese Berechnung übersandt und um
einen erneuten Gesprächstermin zur gütlichen Streitbeilegung gebeten. Dieser
Termin hat zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht stattgefunden.
Die Geschäftsstelle
des Landkreistages hat darauf hingewiesen, dass im Fall einer Klage diese bis
spätestens Freitag, 22. Mai 2015 erhoben werden muss. Die Geschäftsstelle hat
auch bereits eine Musterstreitvereinbarung erstellt und dem Ministerium
übersandt. Bislang wurde diese seitens des Ministeriums noch nicht
unterzeichnet. Sollte das Ministerium diese nicht unterzeichnen, müssen alle
Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken eine entsprechende Klage
erheben.
Die aktuelle
Vereinbarung, auf deren Grundlage der Ausgleichsbetrag bislang bezahlt wurde, ist 2014 ausgelaufen. Es ist
daher eine weitere Verhandlungsrunde notwendig, die aufgrund der laufenden
Verhandlungen über die Auszahlung des Ausgleichsbetrages 2014 zurückgestellt
wurde. Die Verhandlungsführung erfolgte dabei in der Vergangenheit durch das
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Die Geschäftsstelle
des Landkreistages regt an, für diese „Verhandlungen bezüglich einer
Vereinbarung über die Bemessung und Abwicklung der Ausgleichsleistungen des
Landes für die Neuordnung der Trägerschaft der Sozialhilfe“ ab dem Jahr 2015
die Sozialdezernentinnen/Sozialdezernenten der Landkreise und des
Regionalverbandes Saarbrücken, sowie den Geschäftsführer des Landkreistages zu
entsenden.
Der Vorstand des Landkreistages
hat in seiner letzten Sitzung am 15.04.2015 beschlossen:
1. Es
werden keine weiteren Verhandlungen mit dem Ministerium für Soziales,
Gesundheit, Frauen und Familie in Bezug auf den Ausgleichsbetrag 2014 im
Bereich der Vereinbarung über die Bemessung und Abwicklung der
Ausgleichsleistungen des Landes für die Neuordnung der Trägerschaft der
Sozialhilfe geführt. Der Fehlbetrag für das Jahr 2014 wird klageweise
geltend gemacht.
2. Die
Geschäftsstelle des Landkreistages bittet das Ministerium für Soziales,
Gesundheit, Frauen und Familie bis spätestens 08. Mai 2015 mitzuteilen, ob
Bedenken gegen den Abschluss der bereits übermittelten
Musterprozess-vereinbarung bestehen. Sollte die Vereinbarung nicht zeitnah
unterschrieben werden, werden alle Landkreise und der Regionalverband
Saarbrücken ihre Ansprüche spätestens zum 22. Mai 2015 klageweise geltend
machen.
3. Für
die Verhandlungen einer „Vereinbarung über die Bemessung und Abwicklung der
Ausgleichsleistungen des Landes für die Neuordnung der Trägerschaft der
Sozialhilfe“ ab dem Jahr 2015 richtet der Vorstand des Landkreistages Saarland
eine Verhandlungskommission ein. Hierfür werden die
Sozialdezernentinnen/Sozialdezernenten der Landkreise und des
Regional-verbandes Saarbrücken, der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der
Sozialhilfeträger sowie der Geschäftsführer des Landkreistages Saarland
benannt.
Aus Sicht der
Verwaltung ist den Ausführungen des Landkreistages in vollem Umfang
zuzustimmen. Der Klage des Landkreises St. Wendel sollte beigetreten werden.
Insbesondere wird die Erhebung einer sofortigen eigenen Klage, für den Fall,
dass das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie der Musterprozessvereinbarung
nicht bis zum 08.05.2014 zugestimmt haben sollte, befürwortet.