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Name:0106/2015  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:22.04.2015  
Betreff:Beitritt zur Klage des Landkreises St. Wendel, gerichtet auf die Auszahlung der Ausgleichsleistungen des Landes für die Leistung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für Pflegebedürftige ab dem 65. Lebensjahr in vollstationären Einrichtungen für das Jahr 2014
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Beschlussvorschlag:

Die Regionalversammlung beschließt,

 

·         der Regionalverband Saarbrücken tritt der Klage des Landkreises St. Wendel, gerichtet auf die Auszahlung der Ausgleichsleistungen des Landes für die Leistung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für Pflegebedürftige ab dem 65. Lebensjahr in vollstationären Einrichtungen für das Jahr 2014, bei.

·         Für den Fall, dass vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Musterprozessvereinbarung nicht unterzeichnet wird, wird die Verwaltung beauftragt, fristgerecht eine eigene Klage zu erheben.

 

 


Sachverhalt:

 

Das Land hat mit Schreiben vom 22. Mai 2014 die vorläufige Ausgleichsleistung für das Jahr 2014 einseitig um einen Betrag in Höhe von insgesamt 3.816.236 € gekürzt. Für den Regionalverband Saarbrücken bedeutet dies eine Kürzung von rund

1,4 Mio. €.

 

Die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken haben bisher vergeblich versucht die Angelegenheit gütlich mit dem Land zu klären. Der Vorstand des Landkreistages hat in seiner Sitzung am 06.02.2015 in Bezug auf die Kürzung der Ausgleichsleistung des Landes an die örtlichen Träger der Sozialhilfe für das Jahr 2014 beschlossen, zunächst die Entwicklung der Belastung der Landkreise und des Regionalverbandes Saarbrücken in den Jahren 2004 bis 2014 abzufragen. Die Geschäftsstelle des Landkreistages hat daraufhin die Nettoausgaben der saarländischen Landkreise und des Regionalverbandes Saarbrücken für die Hilfe zur Pflege, den bewohnerbezogenen Aufwendungszuschuss (BAZ), die Krankenhilfe, die Grundsicherung in Einrichtungen sowie die Investitionsförderung abgefragt. Die Auswertung hat ergeben, dass die Kompensationsleistungen des Landes die Ausgaben der Landkreise und des Regionalverbandes Saarbrücken keineswegs decken. Vielmehr besteht ein exponentiell steigendes Defizit seit 2007. Dieses jährliche Defizit betrug 2007 rund 276.000 € und ist im Jahr 2014 auf rund 21.176.000 € angestiegen. Insgesamt haben die saarländischen Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken 55.286.109 € mehr verausgaben müssen, als durch die Ausgleichszahlungen des Landes abgedeckt worden ist.

 

Mit Schreiben an das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 24. März 2015 hat der Geschäftsführer des Landkreistages diese Berechnung übersandt und um einen erneuten Gesprächstermin zur gütlichen Streitbeilegung gebeten. Dieser Termin hat zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht stattgefunden.

Die Geschäftsstelle des Landkreistages hat darauf hingewiesen, dass im Fall einer Klage diese bis spätestens Freitag, 22. Mai 2015 erhoben werden muss. Die Geschäftsstelle hat auch bereits eine Musterstreitvereinbarung erstellt und dem Ministerium übersandt. Bislang wurde diese seitens des Ministeriums noch nicht unterzeichnet. Sollte das Ministerium diese nicht unterzeichnen, müssen alle Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken eine entsprechende Klage erheben.

 

Die aktuelle Vereinbarung, auf deren Grundlage der Ausgleichsbetrag bislang  bezahlt wurde, ist 2014 ausgelaufen. Es ist daher eine weitere Verhandlungsrunde notwendig, die aufgrund der laufenden Verhandlungen über die Auszahlung des Ausgleichsbetrages 2014 zurückgestellt wurde. Die Verhandlungsführung erfolgte dabei in der Vergangenheit durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Die Geschäftsstelle des Landkreistages regt an, für diese „Verhandlungen bezüglich einer Vereinbarung über die Bemessung und Abwicklung der Ausgleichsleistungen des Landes für die Neuordnung der Trägerschaft der Sozialhilfe“ ab dem Jahr 2015 die Sozialdezernentinnen/Sozialdezernenten der Landkreise und des Regionalverbandes Saarbrücken, sowie den Geschäftsführer des Landkreistages zu entsenden.

 

Der Vorstand des Landkreistages hat in seiner letzten Sitzung am 15.04.2015 beschlossen:

 

1.         Es werden keine weiteren Verhandlungen mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in Bezug auf den Ausgleichsbetrag 2014 im Bereich der Vereinbarung über die Bemessung und Abwicklung der Ausgleichsleistungen des Landes für die Neuordnung der Trägerschaft der Sozialhilfe geführt. Der Fehlbetrag für das Jahr 2014 wird klageweise geltend gemacht.

 

2.         Die Geschäftsstelle des Landkreistages bittet das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie bis spätestens 08. Mai 2015 mitzuteilen, ob Bedenken gegen den Abschluss der bereits übermittelten Musterprozess-vereinbarung bestehen. Sollte die Vereinbarung nicht zeitnah unterschrieben werden, werden alle Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken ihre Ansprüche spätestens zum 22. Mai 2015 klageweise geltend machen.

 

3.         Für die Verhandlungen einer „Vereinbarung über die Bemessung und Abwicklung der Ausgleichsleistungen des Landes für die Neuordnung der Trägerschaft der Sozialhilfe“ ab dem Jahr 2015 richtet der Vorstand des Landkreistages Saarland eine Verhandlungskommission ein. Hierfür werden die Sozialdezernentinnen/Sozialdezernenten der Landkreise und des Regional-verbandes Saarbrücken, der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeträger sowie der Geschäftsführer des Landkreistages Saarland benannt.

 

  1. Die Geschäftsstelle des Landkreistages wird beauftragt an das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie heranzutreten und dort Verhandlungen über den Abschluss einer „Vereinbarung über die Bemessung und Abwicklung der Ausgleichsleistungen des Landes für die Neuordnung der Trägerschaft der Sozialhilfe“ ab dem Jahr 2015 anzuregen.

 

 

 

Aus Sicht der Verwaltung ist den Ausführungen des Landkreistages in vollem Umfang zuzustimmen. Der Klage des Landkreises St. Wendel sollte beigetreten werden. Insbesondere wird die Erhebung einer sofortigen eigenen Klage, für den Fall, dass das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie der Musterprozessvereinbarung nicht bis zum 08.05.2014 zugestimmt haben sollte, befürwortet.