Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0216/2015 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 07.08.2015 | ||
Betreff: | Umschichtung von bewilligten Fördermitteln im Rahmen von Personalisierungsmaßnahmen der Beratungsstelle für vergewaltigte und misshandelte Frauen und Mädchen der Notrufgruppe e.V |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 101 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Gesundheit empfiehlt/
der
Regionalverbandsausschuss beschließt,
unter Berücksichtigung der ministeriellen Entscheidung, ebenfalls der beantragten Umschichtung von Personalkosten bei der Beratungsstelle für vergewaltigte und misshandelte Frauen und Mädchen der Notrufgruppe e.V. im Jahr 2015 zuzustimmen.
Sachverhalt:
Die Notrufgruppe für vergewaltigte und misshandelte Frauen
e.V. verfolgt das Ziel, jegliche Formen sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen
wie Vergewaltigung, Misshandlung, sexuelle Ausbeutung in der Kindheit, sexuelle
Belästigung am Arbeitsplatz, Machtmissbrauch und Ausbeutung in der Therapie zu
enttabuisieren, sowie den betroffenen Frauen und Mädchen praktische Hilfe
anzubieten. Eine weitere Zielgruppe sind Frauen und Mädchen, die sich mit
allgemeinen Problematiken wie Trennung, Scheidung, schweren Lebenssituationen
etc. an die Beratungsstelle wenden.
Im Rahmen der aktuellen Bewilligung der Fördergelder für
das HH-Jahr 2015 hat die Notrufgruppe e.V. die Umschichtung der bewilligten
Mittel wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.05.2015 einer
Mitarbeiterin (Frau Barrois) beantragt. Geplant ist die Umstrukturierung
bezüglich der Stundenverteilung von bisher drei auf insgesamt 4
Teilzeitstellen.
Die langjährige Mitarbeiterin, Frau Hornung, die bereits
die Leitungsaufgabe übernommen hat und die erforderliche Qualifikation
mitbringt, übernimmt die Stelle von Frau Barrois und soll in die E13,
Erfahrungsstufe 3, eingestuft werden. Sie reduziert ihre wöchentliche
Arbeitszeit um 5 Wochenstunden.
Die 31 Stunden der bisherigen Stelle von Frau Hornung (E10
- 80%) und die von Frau Hornung bei der neuen Stelle E13 reduzierten 5 Stunden
sollen zusammen auf zwei neu einzustellende Mitarbeiterinnen in der E10 mit je
20 und 16 Wochenstunden aufgeteilt werden.
Der Umfang der Stelle von Frau Schneider-Kerle (E10, Stufe
5, 31 Wochenstunden), die von den übrigen Landkreisen finanziert wird, ist
davon unberührt und wird in dieser Weise erhalten bleiben.
Nach eingehender Prüfung erscheint die Zusicherung der
Notrufgruppe, dass dadurch die bewilligten Personalkosten nicht überschritten
werden und den Kooperationspartnern keine höheren Kosten entstehen, durchaus
plausibel.
Das federführende Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat mit Schreiben vom 01.06.2015 der beantragten Umschichtung von Personalkosten bereits zugestimmt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass sowohl die Stundenerhöhungen, als auch die zusätzlichen Honorarkosten, nach den geltenden haushaltsrechtlichen Grundsätzen auch bei den Kooperationspartnern gleichermaßen berücksichtigt werden sollten.