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Name:0216/2015  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:07.08.2015  
Betreff:Umschichtung von bewilligten Fördermitteln im Rahmen von Personalisierungsmaßnahmen der Beratungsstelle für vergewaltigte und misshandelte Frauen und Mädchen der Notrufgruppe e.V
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt/

der Regionalverbandsausschuss beschließt,

unter Berücksichtigung der ministeriellen Entscheidung, ebenfalls der beantragten Umschichtung von Personalkosten bei der Beratungsstelle für vergewaltigte und misshandelte Frauen und Mädchen der Notrufgruppe e.V. im Jahr 2015 zuzustimmen.


Sachverhalt:

 

Die Notrufgruppe für vergewaltigte und misshandelte Frauen e.V. verfolgt das Ziel, jegliche Formen sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen wie Vergewaltigung, Misshandlung, sexuelle Ausbeutung in der Kindheit, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Machtmissbrauch und Ausbeutung in der Therapie zu enttabuisieren, sowie den betroffenen Frauen und Mädchen praktische Hilfe anzubieten. Eine weitere Zielgruppe sind Frauen und Mädchen, die sich mit allgemeinen Problematiken wie Trennung, Scheidung, schweren Lebenssituationen etc. an die Beratungsstelle wenden.

 

Im Rahmen der aktuellen Bewilligung der Fördergelder für das HH-Jahr 2015 hat die Notrufgruppe e.V. die Umschichtung der bewilligten Mittel wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.05.2015 einer Mitarbeiterin (Frau Barrois) beantragt. Geplant ist die Umstrukturierung bezüglich der Stundenverteilung von bisher drei auf insgesamt 4 Teilzeitstellen.

Die langjährige Mitarbeiterin, Frau Hornung, die bereits die Leitungsaufgabe übernommen hat und die erforderliche Qualifikation mitbringt, übernimmt die Stelle von Frau Barrois und soll in die E13, Erfahrungsstufe 3, eingestuft werden. Sie reduziert ihre wöchentliche Arbeitszeit um 5 Wochenstunden.

 

Die 31 Stunden der bisherigen Stelle von Frau Hornung (E10 - 80%) und die von Frau Hornung bei der neuen Stelle E13 reduzierten 5 Stunden sollen zusammen auf zwei neu einzustellende Mitarbeiterinnen in der E10 mit je 20 und 16 Wochenstunden aufgeteilt werden.

 

Der Umfang der Stelle von Frau Schneider-Kerle (E10, Stufe 5, 31 Wochenstunden), die von den übrigen Landkreisen finanziert wird, ist davon unberührt und wird in dieser Weise erhalten bleiben.

 

Nach eingehender Prüfung erscheint die Zusicherung der Notrufgruppe, dass dadurch die bewilligten Personalkosten nicht überschritten werden und den Kooperationspartnern keine höheren Kosten entstehen, durchaus plausibel.

 

Das federführende Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat mit Schreiben vom 01.06.2015 der beantragten Umschichtung von Personalkosten bereits zugestimmt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass sowohl die Stundenerhöhungen, als auch die zusätzlichen Honorarkosten, nach den geltenden haushaltsrechtlichen Grundsätzen auch bei den Kooperationspartnern gleichermaßen berücksichtigt werden sollten.