BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0252/2015  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:16.09.2015  
Betreff:Sanierung und Teilersatzneubau oder Neubau des BBZ Völklingen
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Vorlage Dateigrösse: 121 KB Vorlage 121 KB
Dokument anzeigen: BBZVK_Raumprogrammentwurf Stand 2015 Dateigrösse: 35 KB BBZVK_Raumprogrammentwurf Stand 2015 35 KB
Dokument anzeigen: Schulentwicklungsplanung_Ausschnitt BBZ VK Dateigrösse: 5 MB Schulentwicklungsplanung_Ausschnitt BBZ VK 5 MB

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss empfiehlt/

Der Schulausschuss nimmt zur Kenntnis/

Der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis/

Die Regionalversammlung beschließt:

 

den Verbleib des BBZ-Völklingen am Standort Bachberg und die Umsetzung des Planungsvorschlages der Verwaltung auf Basis von 600 Vollzeitschülerplätzen.


Sachverhalt:

Sachstandsbericht

 

Nachdem die Aufhebung des am 05.06.2013 initiierten VOF-Verfahrens „Sanierung und Teilersatzneubau“ oder „Neubau“ BBZ-Völklingen beschlossen wurde, war die Verwaltung aufgefordert, in Abstimmung mit dem Bildungsministerium den Bedarf zu überprüfen und Vorschläge für das weitere Vorgehen unter Berücksichtigung der Schulentwicklung im Bereich der beruflichen Schulen zu erarbeiten.

 

Mit Schreiben vom 24.03.2015 hat das Bildungsministerium das Ergebnis der Verhandlungen mit der Verwaltung dargelegt, mit den wesentlichen Aussagen:

 

  1. Das Ministerium für Bildung und Kultur hält am Standort Völklingen fest.
  2. Es geht vom Erhalt des beruflichen Gymnasiums, der Fachoberschulen ( evtl. limitiert ) des Übergangsbereichs ( BGS; BVJ etc. ) und der Metall- und Labor-Gesundheitsberufe am Standort aus.
  3. Die Verortung des Landesseminars soll offen gehalten werden.
  4. Als Zielschuljahr für das geänderte Konzept wird 2020/21 mit 700 Vollzeitschülereinheiten angesehen.
  5. Eine mögliche weitere Anpassung bei Verminderung des Raumbedarfs an Beruflichen Schulen wird durch Verlagerung von Außenstellen in Aussicht gestellt.

 

Eine Schulentwicklungsplanung der Beruflichen Schulen im Regionalverband/ Saarland liegt nicht vor.

 

Für den Standort Völklingen wurden Szenarien für ein Raumkonzept vorgelegt, die als Grundlage für eine Raumplanung mit der Schule dienen sollen.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte eine Verringerung der Vollzeitschülereinheiten auf die Mindestgröße für ein Berufsbildungszentrum von 600 Vollzeitschülereinheiten durch weitere Verlagerung von ein bis zwei Berufsfeldern auf andere Berufsbildungszentren im Regionalverband und Verringerung von Klassen mit dem Bildungsministerium erzielt werden.

 

 

 

Sachstandbericht – weiteres Vorgehen

 

Entwicklung der Planungsgrundlagen

 

Durch die zwischenzeitlich neuen Prognosen zur Entwicklung von Schülerzahlen bis zum Jahr 2025/26 und unter Berücksichtigung der tatsächlichen Schülerzahlen im Schuljahr 2014/2015 zeichnet sich ab, dass die Schülerzahlen an allen Berufsbildungszentren bis zu einem Drittel zurückgehen. Somit entstehen an einigen Berufsbildungszentren freie Raumkapazitäten, die bei einer Planung berücksichtigt werden müssen. Vor diesem Hintergrund sind die genehmigten und dem VOF-Verfahren vom 05.06.2013 zugrunde gelegten Anhaltszahlen von rd. 1.100 Vollzeitschülern bis 2019/20 als zu hoch anzusehen und die daraus ermittelten Bruttogrundrissflächen von 14.400 qm würden zu einem Flächenüberschuss führen.

 

Davon ausgehend, dass die nun in Rede stehenden Flächenbedarfe nur noch 2/3 der ursprünglichen Anforderungen umfassen, ließen sich diese Flächen unter Mitbenutzung der vorhandenen Bausubstanz und der abschnittweisen Sanierung am Standort Bachberg realisieren.

 

 

Planungsalternativen bei geändertem Raumbedarf

 

Bei einem verringerten Raumprogramm am Standort Bachberg kann die Haupterschließung über ein neu zu schaffendes Bauteil B allein von der Moselstraße (ehemaliges KBBZ) her erfolgen. In diesem Bauteil können die Zentralversorgung (Heizung, Elektro, etc.) realisiert werden.

 

Das ehemalige KBBZ, mit seinen ebenengleichen Baukörpern A und C, ist im halbgeschossigen Versatz über zwei Treppenhäuser an die ebenengleichen Baukörper B und D angebunden. Um hier einen schlüssigen Verbund aller Ebenen herstellen zu können, müssen die Treppenhäuser ebenengleich zu den Trakten A und C angepasst und der Baukörper B, wie oben beschrieben, ersetzt werden.

 

Über einen neuen Erschließungsbaukörper zwischen den Bauteilen D und A ist eine ebenengleiche Anbindung mittels Treppen- und Aufzugsanlagen möglich. Bauteil L kann mittels eines Verbindungselementes an Bauteil D angeschlossen werden. Damit wird ein ebenengleicher, barrierefreier Zusammenschluss aller Gebäudetrakte erreicht.

 

Die Bestandsgebäude A, C und D können in Ihrer Grundsubstanz erhalten bleiben und werden durch Sanierung auf den Stand der Technik gebracht. Zur Erhöhung der Flächenkapazitäten könnte Bauteil A um ein weiteres Geschoss aufgestockt werden. Der zwischen den Baukörpern A, B, C und neuem Erschließungstrakt liegende Innenhof könnte durch Überdachung als Veranstaltungsfläche genutzt werden.

 

Die bestehenden Gebäudetrakte M, E, F, G und H können dann sukzessive zurückgebaut bzw. einer anderen Nutzung zugeführt werden.

 

Ausgehend von Schülerentwicklungszahlen über 600, 625 und 650 Vollzeitschülern für das Zielschuljahr 2020/21 wurde eine Kostenschlüsselung für den Standort Bachberg getätigt. Dem gegenüber wurde eine Kostenschlüsselung für den Standort Innenstadt aufgestellt. Dabei zeichnet sich der Erhalt des Standortes Bachberg als die wirtschaftlichere Lösung ab.

 

Vor dem Hintergrund, dass über Jahre Unterhaltungsmaßnahmen auf das Maß der Notwendigkeit reduziert wurden, bedarf es der dringlichen Entscheidung zum weiteren Vorgehen, um Doppelinvestitionen zur Betriebserhaltung zu vermeiden.

 

 

 

Mögliche Beratungs- und Beschlussfolge:

 

Bauausschuss             12.10.2015                 Vorberatung und Empfehlung

Schulausschuss                       24.09.2015                 Kenntnisnahme

 

Regionalverbands                  01.10.2015                 ggf. Vorberatung/Empfehlung oder

ausschuss                                                                   Kenntnisnahme

 

Regionalversammlung            08.10.2015                 Entscheidung