Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0287/2015 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 06.10.2015 | ||
Betreff: | Verwendung des Anteils am Aufkommen an der Feuerschutzsteuer für das Haushaltsjahr 2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 124 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Regionalverbandsausschuss beschließt, die bei dem Konto Nr. 12210-531804 zur Verfügung stehenden Feuerschutzmittel für die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen zu verwenden:
1.1 Förderung überörtlicher Maßnahmen
1.1.1 Überörtliche
Aus- und Fortbildung im Regionalverband Saarbrücken 21.000,00 €
(Regionalverbandsfeuerwehrschule)
1.1.2 Feuerwehrleistungsbewerbe
Aktive Wehren 2.500,00
€
1.1.3 Feuerwehrleistungsbewerbe,
besondere Aufgaben und 5.000,00
€
Veranstaltungen JFW
1.1.4 Jährliche
Dienstbesprechungen der Führung der Freiwilligen
Feuerwehren im Regionalverband 3.000,00
€
1.1.5 Durchführung v. Ausbildungsveranstaltungen, Fachliteratur 3.000,00 €
1.1.6 Ausbildung/Geräte, Notfallseelsorger 1.500,00 €
1.1.7 Betriebskosten Digitalfunk 1.500,00 €
1.1.8 Kostenerstattung Brandinspekteur 10.734,00 €
1.1.9 Einsatzleitstelle und Alarmkanal 470
1.1.9.1 Wartung 95.880,00 €
1.1.9.2 Hardware und Lizenzen 0,00 €
1.2.0 Jugendbeauftragter der Freiw. Feuerwehren Regionalverband 1.680,00 €
(Aufwandsentschädigung nach der Feuerwehrentschädigungs-
verordnung)
1.2.1 Verfügungsmittel Untere Aufsichtsbehörde 3.200,00 €
1.2.2 2 Regionalverbandsbrandmeister 8.052 ,00 €
( Aufwandsentschädigung nach der Feuerwehrentschädigungs-
verordnung)
157.046,00
€
1.2 Förderung
von Feuerwehrfahrzeugen
1.2.1
Regelfahrzeuge (mit 40 % Förderung)
Stadt/Gemeinde Fahrzeug Anzahl Zuschussfähig. Zuschuss 2014
Kosten
€ €
Riegelsberg HLF
20 1 333.029,84 3.
FA 25.211,94
Riegelsberg GW-M 1 61.150,31 24.460,12
Großrosseln KdoW 1 19.566,15 7.826,46
Heusweiler MLF 1 147.964,68 1.
FA 29.592,94
Sulzbach TLF
16/25 1 202.567,75 1.
FA 40.513,55
Völklingen LF 20/16 1 287.214,17 1. FA 57.442,83
Saarbrücken HLF 1 412.772,68 1.FA 82.554,54
Saarbrücken
KdoW 1 56.391,33 22.556,53
Saarbrücken KdoW 1 57.518,88 23.007,55
313.166,46
€
Zur Finanzierung der Ausgaben des 2.
Finanzierungsabschnittes vorgenannter Maßnahmen sind Mittel in Höhe von 40% der
genannten Kosten aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer des Jahres 2015 in
Höhe von insgesamt 210.103,85 € im Haushaltsjahr 2016 bereitzustellen.
1.2.2 Sonderfahrzeuge (mit 50 % Förderung)
Stadt/Gemeinde Fahrzeug Anzahl Zuschussfähig. Zuschuss 2014
Kosten
€ €
Friedrichsthal DLK
18/12 1 455.132,17
. 1.FA 113.783,04
Großrosseln GW-L2 1 220.772,33 1.FA 55.193,08
168.976,12
€
Zur Finanzierung der Ausgaben des 2.
Finanzierungsabschnittes vorgenannter Maßnahmen sind Mittel in Höhe von 50% der
genannten Kosten aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer des Jahres 2015 in
Höhe von insgesamt 168.976,13 € im Haushaltsjahr 2016 bereitzustellen.
Die gebundenen Mittel für das Haushaltsjahr 2016 belaufen sich somit auf insgesamt
379.079,98 €.
Die
zur Verfügung stehenden Mittel für 2015 betragen 639.789,50
€
Die zu verausgabenden Mittel betragen 639.188,58 €
Somit
noch vorhandene Restmittel: 600,92 €
Der vorhandene Restbetrag in Höhe von 600,92 € fließt in die Dispositionsmasse für die Förderung der Maßnahmen für das Jahr 2016 mit ein.
Sachverhalt:
Nach § 48 Abs. 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) vom 29. November 2006 (Amtsblatt. S.2207), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.Juni 2015 (Amtsbl. Teil I des Saarlandes, S. 454) fließt das Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer nach Abzug
· der dem Land für Aufgaben des Katastrophenschutzes und des landeseigenen Teils des Zivilschutzes entstehenden Kosten bis zu 10 % des zur Verfügung stehenden Betrages,
· der dem Land für den Brandschutz und die Technische Hilfe entstehenden Kosten und
·
eines dem
Ministerium für Inneres und Sport zur Förderung des Brandschutzes und der
Technischen Hilfe zur Verfügung stehenden Betrags in Höhe von bis zu 2,5 vom
Hundert des Steueraufkommens
den Gemeindeverbänden nach einem vom Ministerium für Inneres und Sport festzusetzenden Schlüssel für Aufgaben des Brandschutzes und der Technischen Hilfe sowie zu deren Förderung in den Gemeinden zu.
Gemäß Bescheid des Ministeriums für Inneres und Sport vom 03. Juni 2015 über die Höhe der Zuweisung 2014 beträgt der Anteil, der auf den Regionalverband Saarbrücken entfällt, 639.789,50 €.
Die Zuweisung aus der Feuerschutzsteuer ist zweckgebunden und dient ausschließlich zur Förderung des Feuerschutzes und des vorbeugenden Brandschutzes auf überörtlicher und örtlicher Ebene.
Die Mittel sollen unter Beachtung der am 08.06.1978 durch den vormaligen Stadtverbandstag beschlossenen ″Richtlinien über die Verwendung des Aufkommens an der Feuerschutzsteuer, das dem Regionalverband nach § 48 SBKG zur Förderung des Feuerschutzes und des vorbeugenden Brandschutzes in den regionalverbandsangehörigen Gemeinden zufließt″ verwendet werden.
Auf der Grundlage des von der Unteren Staatlichen Aufsichtsbehörde im Brandschutzwesen in Abstimmung mit dem Brandinspekteur erstellten Bedarfsplanes sollen im Haushaltsjahr 2015 die im Beschlussvorschlag dargestellten Maßnahmen gefördert werden.
gez.
Peter Gillo