Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
---|---|---|---|
Name: | 0162/2016 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 09.05.2016 | ||
Betreff: | Abschluss einer öffentlich- rechtlichen Vereinbarung über die Delegation der Aufgaben und Befugnisse der Unterbringungsbehörde-Rufbereitschaft- |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|---|---|
Vorlage 155 KB | ||
Öffentl-rechtl. Vereinbarung 109 KB |
Beschlussvorschlag:
Der
Regionalverbandsausschuss empfiehlt/
die
Regionalversammlung beschließt,
dem Abschluss der u.a. Vereinbarung des Regionalverbandes Saarbrücken
mit der Landeshauptstadt Saarbrücken über die Delegation der Aufgaben und
Befugnisse der Unterbringungsbehörde des Regionalverbandes Saarbrücken – für
den Bereich der Gewährleistung einer Rufbereitschaft- an die Landeshauptstadt
Saarbrücken, zuzustimmen.
Sachverhalt:
Im Saarland verfügen neben dem Regionalverband Saarbrücken die
Landkreise, die Landeshauptstadt Saarbrücken und die Mittelstädte Völklingen
und St. Ingbert über Unterbringungsbehörden nach dem Gesetz über die
Unterbringung psychisch Kranker (Unterbringungsgesetz- UBG). Alle
Unterbringungsbehörden sind gesetzlich verpflichtet, an den Tagen, an denen die
Verwaltung geschlossen ist, eine entsprechende Rufbereitschaft vorzuhalten. Für
die Landeshauptstadt Saarbrücken nimmt diese Aufgabe die Berufsfeuerwehr wahr,
die an den dienstfreien Tagen der Verwaltung ohnehin besetzt ist.
Nach § 8 Abs. 3 Satz 2 UBG kann zur Gewährleistung einer Rufbereitschaft
an Samstagen, Sonn- und Feiertagen eine Zentralisierung der Zuständigkeit auf
eine oder mehrere Verwaltungsbehörden durch Verwaltungsvereinbarung zwischen
den Landkreisen, dem Regionalverband, der Landeshauptstadt Saarbrücken oder den
Mittelstädten Völklingen und St. Ingbert geschaffen werden.
Der Regionalverbandsdirektor Peter Gillo initiierte den Abschluss eines
entsprechenden Vertrages mit seinem an die Oberbürgermeisterin der
Landeshauptstadt Saarbrücken adressierten Schreiben vom
In rechtlicher Hinsicht ist Voraussetzung einer solchen Zentralisierung
der Abschluss von entsprechenden Verträgen mit der Landeshauptstadt
Saarbrücken. Der mit der Landeshauptstadt abzuschließende Vertrag des Regionalverbandes
ist beigefügt. In diesem ist eine Entschädigungsregelung in Höhe von 1.926,46 €
jährlich vorgesehen. Der Betrag errechnet sich wie folgt:
Mit der Verwaltung der Landeshauptstadt Saarbrücken haben sich die
betroffenen sieben Unterbringungsbehörden auf eine jährliche
Gesamtentschädigung in Höhe von 12.000 € verständigt. Dieser Gesamtbetrag wird
unter den sieben Behörden zur Hälfte nach Köpfen[1],
zur anderen Hälfte nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl[2]
aufgeteilt.
Danach hätte der Regionalverband zum einen 6.000 € : 7= 857,14 € zu
zahlen.
Zum anderen wäre wie folgt zu rechnen: Nach den aktuellsten Zahlen des
Statistischen Landesamtes vom
Die jährliche Gesamtentschädigung beträgt also für den Regionalverband:
1.069,32 € + 857,14 € = 1.926,46 €.
Die Kostenverteilung für alle betroffenen Behörden entnehmen Sie bitte
dieser Tabelle:
|
Einwohner |
Anteil |
Kosten
(1/7) |
Kosten
(Bevölkerung) |
insgesamt |
Regionalverband
Saarbrücken |
109.857 |
0,17822 |
857,14 € |
1.069,32 € |
1.926,46 € |
Völklingen |
38.762 |
0,062883 |
857,14 € |
377,30 € |
1.234,44 € |
Landkreis
Merzig-Wadern |
102.956 |
0,167024 |
857,14 € |
1.002,15 € |
1.859,29 € |
Landkreis
Neunkirchen |
132.899 |
0,215601 |
857,14 € |
1.293,60 € |
2.150,75 € |
Saarpfalzkreis |
107.590 |
0,174542 |
857,14 € |
1.047,25 € |
1.904,40 € |
St.
Ingbert |
36.069 |
0,058514 |
857,14 € |
351,09 € |
1.208,23 € |
Landkreis
St. Wendel |
88.280 |
0,143216 |
857,14 € |
859,29 € |
1.716,44 € |
insgesamt |
616.413 |
|
6.000,00 € |
6.000,00 € |
12.000,00 € |
Vor dem Hintergrund, dass die Rufbereitschafts- und Einsatzzeiten beim
Regionalverband jährlich mit mindestens ca. 170 zu vergütenden Stunden zu Buche
schlagen, bedeutet der Vertragsabschluss eine spürbare finanzielle Entlastung
für den Regionalverband. Der Vertragsabschluss entlastet zudem die betroffenen
Mitarbeiter des Ordnungsamtes des Regionalverbandes Saarbrücken und beendet aus
Sicht der Vollzugspolizei und des Gerichtes die oft schwer zu beantwortende
Frage, welche Rufbereitschaftsbehörde innerhalb des Saarlandes zuständig ist.
Durch die Zentralisierung bei der Landeshauptstadt Saarbrücken wird der schon
im Jahr 2004 seitens der Justiz vollzogene Schritt der Zentralisierung nun auf
Behördenseite nachvollzogen. Seit dieser Zeit nimmt nämlich das Amtsgericht
Saarbrücken die Sachbearbeitung für alle Rufbereitschaftsfälle saarlandweit
wahr.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbücken wird voraussichtlich am
Es wird gebeten, dem Abschluss der beigefügten Vereinbarung zuzustimmen.
[1] Da alle abgebenden Behörden unabhängig von der Einwohnerzahl für die Rufbereitschaft dieselben Vorhaltekosten haben, soll dem durch die hälftige Verteilung nach Köpfen Rechnung getragen werden.
[2] Die hälftige Berechnung nach der Einwohnerzahl soll der je nach Einwohnerzahl variierenden Fallzahlen durch die Aktivierung der Rufbereitschaft Rechnung tragen.
[3] 325.486 Einwohner Regionalverband Saarbrücken – (176.867 Einwohner Saarbrücken + 38.762 Einwohner Völklingen)= 109.857