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Name:0162/2016  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:09.05.2016  
Betreff:Abschluss einer öffentlich- rechtlichen Vereinbarung über die Delegation der Aufgaben und Befugnisse der Unterbringungsbehörde-Rufbereitschaft-
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Beschlussvorschlag:

 

Der Regionalverbandsausschuss empfiehlt/

die Regionalversammlung beschließt,

 

dem Abschluss der u.a. Vereinbarung des Regionalverbandes Saarbrücken mit der Landeshauptstadt Saarbrücken über die Delegation der Aufgaben und Befugnisse der Unterbringungsbehörde des Regionalverbandes Saarbrücken – für den Bereich der Gewährleistung einer Rufbereitschaft- an die Landeshauptstadt Saarbrücken, zuzustimmen.

 

 


Sachverhalt:

Im Saarland verfügen neben dem Regionalverband Saarbrücken die Landkreise, die Landeshauptstadt Saarbrücken und die Mittelstädte Völklingen und St. Ingbert über Unterbringungsbehörden nach dem Gesetz über die Unterbringung psychisch Kranker (Unterbringungsgesetz- UBG). Alle Unterbringungsbehörden sind gesetzlich verpflichtet, an den Tagen, an denen die Verwaltung geschlossen ist, eine entsprechende Rufbereitschaft vorzuhalten. Für die Landeshauptstadt Saarbrücken nimmt diese Aufgabe die Berufsfeuerwehr wahr, die an den dienstfreien Tagen der Verwaltung ohnehin besetzt ist.

 

Nach § 8 Abs. 3 Satz 2 UBG kann zur Gewährleistung einer Rufbereitschaft an Samstagen, Sonn- und Feiertagen eine Zentralisierung der Zuständigkeit auf eine oder mehrere Verwaltungsbehörden durch Verwaltungsvereinbarung zwischen den Landkreisen, dem Regionalverband, der Landeshauptstadt Saarbrücken oder den Mittelstädten Völklingen und St. Ingbert geschaffen werden.

 

Der Regionalverbandsdirektor Peter Gillo initiierte den Abschluss eines entsprechenden Vertrages mit seinem an die Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Saarbrücken adressierten Schreiben vom 09.12.2015. Diesem Vorstoß schlossen in der Folge die saarländischen Landkreise –mit Ausnahme des Landkreises Saarlouis- und die beiden Mittelstädte Völklingen und St. Ingbert durch entsprechende an die Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Saarbrücken gerichtete Schreiben an. Diese sprach sich daraufhin für die begehrte Zentralisierung bei der Berufsfeuerwehr Saarbrücken im Wege interkommunaler Kooperation aus.

 

In rechtlicher Hinsicht ist Voraussetzung einer solchen Zentralisierung der Abschluss von entsprechenden Verträgen mit der Landeshauptstadt Saarbrücken. Der mit der Landeshauptstadt abzuschließende Vertrag des Regionalverbandes ist beigefügt. In diesem ist eine Entschädigungsregelung in Höhe von 1.926,46 € jährlich vorgesehen. Der Betrag errechnet sich wie folgt:

 

Mit der Verwaltung der Landeshauptstadt Saarbrücken haben sich die betroffenen sieben Unterbringungsbehörden auf eine jährliche Gesamtentschädigung in Höhe von 12.000 € verständigt. Dieser Gesamtbetrag wird unter den sieben Behörden zur Hälfte nach Köpfen[1], zur anderen Hälfte nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl[2] aufgeteilt.

 

Danach hätte der Regionalverband zum einen 6.000 € : 7= 857,14 € zu zahlen.

 

Zum anderen wäre wie folgt zu rechnen: Nach den aktuellsten Zahlen des Statistischen Landesamtes vom 30.06.2015 hat das Saarland eine Gesamtbevölkerung von 989.263. Von dieser Zahl wäre die Einwohnerzahl der Landeshauptstadt Saarbrücken (176.867) und des Landkreises Saarlouis (195.983) abzuziehen, da beide Behörden von der Zentralisierung nicht betroffen sind. Dies gibt eine Gesamtbevölkerungszahl der sieben abgebenden Behörden von 616.413. Die Unterbringungsbehörde des Regionalverbandes ist für 109.857 Einwohner zuständig[3]. Setzt man diese Zahl ins Verhältnis zur Gesamtzahl der abgebenden Behörden, also 616.413, erhält man einen Wert von 0,17822. Multipliziert man 0,17822 mit den verbleibenden, aufzuteilenden 6.000 €, kommt man für den Regionalverband auf einen weiteren Betrag in Höhe von 1.069,32 €.

 

Die jährliche Gesamtentschädigung beträgt also für den Regionalverband: 1.069,32 € + 857,14 € = 1.926,46 €.

 

 


 

 

Die Kostenverteilung für alle betroffenen Behörden entnehmen Sie bitte dieser Tabelle:

 

 

Einwohner

Anteil

Kosten (1/7)

Kosten (Bevölkerung)

insgesamt

Regionalverband Saarbrücken

109.857

0,17822

857,14 €

1.069,32 €

1.926,46 €

Völklingen

38.762

0,062883

857,14 €

377,30 €

1.234,44 €

Landkreis Merzig-Wadern

102.956

0,167024

857,14 €

1.002,15 €

1.859,29 €

Landkreis Neunkirchen

132.899

0,215601

857,14 €

1.293,60 €

2.150,75 €

Saarpfalzkreis

107.590

0,174542

857,14 €

1.047,25 €

1.904,40 €

St. Ingbert

36.069

0,058514

857,14 €

351,09 €

1.208,23 €

Landkreis St. Wendel

88.280

0,143216

857,14 €

859,29 €

1.716,44 €

insgesamt

616.413

 

6.000,00 €

6.000,00 €

12.000,00 €

 

 

Vor dem Hintergrund, dass die Rufbereitschafts- und Einsatzzeiten beim Regionalverband jährlich mit mindestens ca. 170 zu vergütenden Stunden zu Buche schlagen, bedeutet der Vertragsabschluss eine spürbare finanzielle Entlastung für den Regionalverband. Der Vertragsabschluss entlastet zudem die betroffenen Mitarbeiter des Ordnungsamtes des Regionalverbandes Saarbrücken und beendet aus Sicht der Vollzugspolizei und des Gerichtes die oft schwer zu beantwortende Frage, welche Rufbereitschaftsbehörde innerhalb des Saarlandes zuständig ist. Durch die Zentralisierung bei der Landeshauptstadt Saarbrücken wird der schon im Jahr 2004 seitens der Justiz vollzogene Schritt der Zentralisierung nun auf Behördenseite nachvollzogen. Seit dieser Zeit nimmt nämlich das Amtsgericht Saarbrücken die Sachbearbeitung für alle Rufbereitschaftsfälle saarlandweit wahr.

 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbücken wird voraussichtlich am 12.07.2016 über den Abschluss der u.a. Vereinbarung beschließen. Nach Genehmigung und Veröffentlichung der Vereinbarung im Amtsblatt des Saarlandes ist ein Inkrafttreten der Zentralisierung zum 01.08.2016 vorgesehen.

 

Es wird gebeten, dem Abschluss der beigefügten Vereinbarung zuzustimmen.

 

 



[1] Da alle abgebenden Behörden unabhängig von der Einwohnerzahl für die Rufbereitschaft dieselben Vorhaltekosten haben, soll dem durch die hälftige Verteilung nach Köpfen Rechnung getragen werden.

[2] Die hälftige Berechnung nach der Einwohnerzahl soll der je nach Einwohnerzahl variierenden Fallzahlen durch die Aktivierung der Rufbereitschaft Rechnung tragen.

[3] 325.486 Einwohner Regionalverband Saarbrücken – (176.867 Einwohner Saarbrücken + 38.762 Einwohner Völklingen)= 109.857