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Name: | 0168/2016 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 17.05.2016 | ||
Betreff: | Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsaufwand im Sinne der §§ 45b und c SGB XI - hier: Diakonisches Werk an der Saar |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 113 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt /
der Regionalverbandsausschuss beschließt
im Haushaltsjahr 2016 dem Antrag auf Förderungen
im Rahmen eines niedrigschwelligen Angebotes gem. § 45c SGB XI zuzustimmen.
Träger: Diakonische
Werk an der Saar
Beantragte
Förderung insgesamt: 12.327,48
€,
davon
hälftige Förderung
Regionalverband
Saarbrücken 6.163,74 €.
Sachverhalt:
Seit in Kraft treten des
Pflegeleistungsergänzungsgesetzes zum 01.01.2002 besteht die Möglichkeit gem. §
45c SGB XI Versorgungsstrukturen für Pflegebedürftige mit erheblichem
allgemeinen Betreuungsbedarf weiterzuentwickeln und zu fördern.
Niedrigschwellige Betreuungsangebote sind
Angebote, in denen Helfer/innen unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung
von Pflegebedürftigen mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und
Betreuung in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen, sowie pflegende
Angehörige entlasten und beratend unterstützen.
Für die Anerkennung sog. niedrigschwelliger
Betreuungsangebote nach § 45b SGB XI ist gem. der Rechtsverordnung über die
Anerkennung und Förderung zusätzlicher Betreuungsangebote nach dem SGB XI vom
23.06.2005 der Regionalverband Saarbrücken zuständig. Um eine Anerkennung
wirksam werden zu lassen und eine Förderung zu bewilligen, ist das einvernehmen
der Pflegekassen zwingend erforderlich.
Der Regionalverband Saarbrücken hat hierzu
Richtlinien zur Verordnung über die Anerkennung und Förderung zusätzlicher
Betreuungsangebote nach dem SGB XI erlassen.
Für 2016 hat das Diakonische Werk an der Saar
erneut die Förderung ihres niedrigschwelligen Betreuungsangebotes für
Pflegebedürftige beantragt. Das Diakonische Werk an der Saar bietet
unterschiedliche Dienstleistungen im Bereich der Senioren-/Behinderten- und
Ehrenamtsarbeit und anderen Tätigkeitsfeldern an. Den Helfenden werden u.a.
folgende Schulungen angeboten:
-
Hilfen
im Alltag – Techniken und Fertigkeiten
-
In
einem fremden Haushalt bin ich Gast!
-
Rechtliche
Grundlagen, Datenschutz, Haftung, Schweigepflicht
-
Hygiene
-
Basisschulung
als Grundlage für die Tätigkeit
Die Schulungen werden durch eine Fachkraft
begleitet. Es handelt sich um die Vermittlung von Grundkenntnissen, die im
Laufe der Zeit durch bedarfsorientierte Zusatzveranstaltungen vertieft werden.
Der Antragsteller wurde bereits in den
letzten Jahren gefördert.
Förderungsfähig sind Aufwandsentschädigungen
für ehrenamtliche Betreuungspersonen und Personal- und Sachkosten, die aus der
Koordination und Organisation der Hilfen und der fachlichen Anleitung, Schulung
und Fortbildung der Helfenden sowie der kontinuierlichen fachlichen Begleitung
und Unterstützung durch Fachkräfte entstehen.
Der gewährte Zuschuss setzt sich zu gleichen
Teilen aus Mitteln der sozialen und privaten Pflegeversicherung und den zur
Verfügung gestellten Mitteln der Landkreise und dem Regionalverband Saarbrücken
zusammen.
Im Haushalt 2016 des Regionalverbandes
Saarbrücken sind entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt.