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Name:0168/2016  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:17.05.2016  
Betreff:Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsaufwand im Sinne der §§ 45b und c SGB XI - hier: Diakonisches Werk an der Saar
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt /

der Regionalverbandsausschuss beschließt

im Haushaltsjahr 2016 dem Antrag auf Förderungen im Rahmen eines niedrigschwelligen Angebotes gem. § 45c SGB XI zuzustimmen.

 

Träger:                                                  Diakonische Werk an der Saar

Beantragte Förderung insgesamt:           12.327,48 €,

davon hälftige Förderung

Regionalverband Saarbrücken                  6.163,74 €.

 


Sachverhalt:

 

Seit in Kraft treten des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes zum 01.01.2002 besteht die Möglichkeit gem. § 45c SGB XI Versorgungsstrukturen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf weiterzuentwickeln und zu fördern.

Niedrigschwellige Betreuungsangebote sind Angebote, in denen Helfer/innen unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen, sowie pflegende Angehörige entlasten und beratend unterstützen.

 

Für die Anerkennung sog. niedrigschwelliger Betreuungsangebote nach § 45b SGB XI ist gem. der Rechtsverordnung über die Anerkennung und Förderung zusätzlicher Betreuungsangebote nach dem SGB XI vom 23.06.2005 der Regionalverband Saarbrücken zuständig. Um eine Anerkennung wirksam werden zu lassen und eine Förderung zu bewilligen, ist das einvernehmen der Pflegekassen zwingend erforderlich.

 

Der Regionalverband Saarbrücken hat hierzu Richtlinien zur Verordnung über die Anerkennung und Förderung zusätzlicher Betreuungsangebote nach dem SGB XI erlassen.

 

Für 2016 hat das Diakonische Werk an der Saar erneut die Förderung ihres niedrigschwelligen Betreuungsangebotes für Pflegebedürftige beantragt. Das Diakonische Werk an der Saar bietet unterschiedliche Dienstleistungen im Bereich der Senioren-/Behinderten- und Ehrenamtsarbeit und anderen Tätigkeitsfeldern an. Den Helfenden werden u.a. folgende Schulungen angeboten:

 

-       Hilfen im Alltag – Techniken und Fertigkeiten

-       In einem fremden Haushalt bin ich Gast!

-       Rechtliche Grundlagen, Datenschutz, Haftung, Schweigepflicht

-       Hygiene

-       Basisschulung als Grundlage für die Tätigkeit

 

Die Schulungen werden durch eine Fachkraft begleitet. Es handelt sich um die Vermittlung von Grundkenntnissen, die im Laufe der Zeit durch bedarfsorientierte Zusatzveranstaltungen vertieft werden.

 

Der Antragsteller wurde bereits in den letzten Jahren gefördert.

 

Förderungsfähig sind Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuungspersonen und Personal- und Sachkosten, die aus der Koordination und Organisation der Hilfen und der fachlichen Anleitung, Schulung und Fortbildung der Helfenden sowie der kontinuierlichen fachlichen Begleitung und Unterstützung durch Fachkräfte entstehen.

 

Der gewährte Zuschuss setzt sich zu gleichen Teilen aus Mitteln der sozialen und privaten Pflegeversicherung und den zur Verfügung gestellten Mitteln der Landkreise und dem Regionalverband Saarbrücken zusammen.

 

Im Haushalt 2016 des Regionalverbandes Saarbrücken sind entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt.