Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0179/2016 | ||
Art: | Informationsvorlage | ||
Datum: | 18.05.2016 | ||
Betreff: | Änderung des ÖPNV-Gesetzes und die Belange des grenzüberschreitenden Nahverkehrs | ||
Untergeordnete Vorlage(n) | 0179/2016/1 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 100 KB |
Sachverhalt:
Das Saarland
hat ein Änderungsverfahren für das ÖPNV-Gesetz begonnen. Nach Informationen des
Landkreistages sollen darin u.a. einige Neuregelungen z.B. im Hinblick auf
einen Verkehrsverbund getroffen werden,
Aus Sicht
des Eurodistrictes SaarMoselle ist es sinnvoll, die Fragen des
grenz-überschreitenden Nahverkehrs mit den Verkehrsträgern in Frankreich in die
Diskussion um die Änderung des Gesetzes einzubringen, damit diese umfassend
geregelt werden. Dies geschieht vor dem Hintergrund der bereits erarbeiteten
Gutachten des Eurodistrictes zum grenzüberschreitenden öffentlichen Nahverkehr
sowie der Diskussion um die Sicherung der Saarbahnverbindung nach Sarreguemines
oder der Buslinie zwischen St. Avold und Saarbrücken.
Anliegen des
Eurodistrictes ist die Gesetzesänderung dahingehend zu beeinflussen, dass der
grenzüberschreitende Nahverkehr umfassend geregelt wird. Dies bedeutet nicht
nur auf eine Abstimmung der Verkehrsangebote mit den Nachbarn zu drängen,
sondern den grenzüberschreitenden Verkehr in der Verkehrsentwicklungsplanung,
in der Nahverkehrsplanung und in der Regelung der Finanzhilfen z.B. auch als
schienen-gebundenen Nahverkehr ausdrücklich mit einzubeziehen.
Im Kontext
des grenzüberschreitenden Stadtbahn-Projektes nach Forbach scheint es doppelt
sinnvoll, dass der neue Gesetzestext die Frage des grenzüberschreitenden ÖPNV
klärt, d.h. zu klären, wer für die Finanzierung zuständig ist, das Land oder
die Gemeinde, wenn ÖPNV-Linien grenzüberschreitend sind. Da z.B. der Bau einer
solchen Verbindung von der EU sehr umfangreich bezuschusst wird (80 %), ist die
Frage, wie sich die Kofinanzierung aufteilen lässt, ob das Saarland und die
Region bzw. das Departement auf französischer Seite sich bei der Kofinanzierung
grenz-überschreitender Verbindungen zuständig fühlen und wer die späteren
Betriebskosten übernimmt oder kofinanziert.
Der
Eurodistrict SaarMoselle möchte in Abstimmung mit seinen Mitgliedern dem
zuständigen Ministerium bis Ende Juni ein Schreiben zukommen lassen, in dem
seine Position und seine Wünsche angesichts des neuen ÖPNV-Gesetzes erläutert werden.
Die
Verwaltung wird in der Sitzung über das Schreiben des Eurodistricts
informieren.