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Name:0179/2016  
Art:Informationsvorlage  
Datum:18.05.2016  
Betreff:Änderung des ÖPNV-Gesetzes und die Belange des grenzüberschreitenden Nahverkehrs
Untergeordnete Vorlage(n) 0179/2016/1
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Sachverhalt:

 

Das Saarland hat ein Änderungsverfahren für das ÖPNV-Gesetz begonnen. Nach Informationen des Landkreistages sollen darin u.a. einige Neuregelungen z.B. im Hinblick auf einen Verkehrsverbund getroffen werden,

Aus Sicht des Eurodistrictes SaarMoselle ist es sinnvoll, die Fragen des grenz-überschreitenden Nahverkehrs mit den Verkehrsträgern in Frankreich in die Diskussion um die Änderung des Gesetzes einzubringen, damit diese umfassend geregelt werden. Dies geschieht vor dem Hintergrund der bereits erarbeiteten Gutachten des Eurodistrictes zum grenzüberschreitenden öffentlichen Nahverkehr sowie der Diskussion um die Sicherung der Saarbahnverbindung nach Sarreguemines oder der Buslinie zwischen St. Avold und Saarbrücken.

Anliegen des Eurodistrictes ist die Gesetzesänderung dahingehend zu beeinflussen, dass der grenzüberschreitende Nahverkehr umfassend geregelt wird. Dies bedeutet nicht nur auf eine Abstimmung der Verkehrsangebote mit den Nachbarn zu drängen, sondern den grenzüberschreitenden Verkehr in der Verkehrsentwicklungsplanung, in der Nahverkehrsplanung und in der Regelung der Finanzhilfen z.B. auch als schienen-gebundenen Nahverkehr ausdrücklich mit einzubeziehen.

Im Kontext des grenzüberschreitenden Stadtbahn-Projektes nach Forbach scheint es doppelt sinnvoll, dass der neue Gesetzestext die Frage des grenzüberschreitenden ÖPNV klärt, d.h. zu klären, wer für die Finanzierung zuständig ist, das Land oder die Gemeinde, wenn ÖPNV-Linien grenzüberschreitend sind. Da z.B. der Bau einer solchen Verbindung von der EU sehr umfangreich bezuschusst wird (80 %), ist die Frage, wie sich die Kofinanzierung aufteilen lässt, ob das Saarland und die Region bzw. das Departement auf französischer Seite sich bei der Kofinanzierung grenz-überschreitender Verbindungen zuständig fühlen und wer die späteren Betriebskosten übernimmt oder kofinanziert.

Der Eurodistrict SaarMoselle möchte in Abstimmung mit seinen Mitgliedern dem zuständigen Ministerium bis Ende Juni ein Schreiben zukommen lassen, in dem seine Position und seine Wünsche angesichts des neuen ÖPNV-Gesetzes erläutert werden.

Die Verwaltung wird in der Sitzung über das Schreiben des Eurodistricts informieren.