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Name:0183/2016  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:19.05.2016  
Betreff:Änderung des Flächennutzungsplans in Saarbrücken, Bezirk Dudweiler, Bereich „Sulzbachtalstraße/Saarbrücker Straße“ Unterrichtung, Änderungs- und Auslegungsbeschluss
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Beschlussvorschlag:

 

Der Kooperationsrat beschließt:

 

·         den Flächennutzungsplan im dargestellten Bereich zu ändern in gewerbliche Baufläche, Wohnbaufläche und Grünfläche statt gemischte Baufläche und Grünfläche

·         auf die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu verzichten, da die Unterrichtung und Erörterung bereits auf Grundlage des Bebauungsplans  erfolgt ist,

·         die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur Auslegung durchzuführen und

·         die Änderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen.

 


Sachverhalt:

 

Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat mit Schreiben vom 25.04.2016 die Änderung des Flächennutzungsplans im oben dargestellten Bereich beantragt. Ziel der Änderung ist die Sicherung von Gewerbeflächen für produzierendes Gewerbe und artverwandte Nutzungen und Anpassung der Darstellungen des Flächennutzungsplans an die reale Nutzung.

Das bereits eingeleitete Bebauungsplanverfahren Nr. 318.02.02 „Sport- und Freizeitanlage Sulzbachtalstraße, Mittlerer Teilbereich“ der Landeshauptstadt Saarbrücken wurde bisher im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB durchgeführt (Verfahrensstand: Einleitungsbeschluss mit durchgeführter frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung). Dafür war bisher im Vorfeld kein Änderungsverfahren des rechtsverbindlichen Flächennutzungsplans erforderlich, sondern lediglich eine Anpassung an die zukünftigen Festsetzungen. Im Laufe des Bebauungsplanverfahrens hat  sicher herausgestellt, dass das Verfahren nach § 13a BauGB aufgrund der Lärmthematik (Emissionskontingentierung Gewerbe) ausscheidet und damit der Wechsel in das reguläre Bebauungsplanverfahren erforderlich ist.

Luftbild (Quelle: www.geoportal.saarland.de)

 

Die Landeshauptstadt bittet darum, für den nicht aus dem FNP-entwickelten Teil des Geltungsbereichs des Bebauungsplans das Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan einzuleiten und wie im Beschlussvorschlag dargestellt den FNP zu ändern.

 

Derzeitige Darstellung des Flächennutzungsplans

Zukünftige Darstellung des Flächennutzungsplans

 


Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Zuge des parallelen Bebauungsplanverfahrens  der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 23.06.2014-11.07.2014 und aufgrund einer aktualisierten Planung erneut vom 06.04. - 09.05.2016 statt.

 

Es gingen keine Stellungnahmen ein, die von Relevanz für die Flächennutzungsplanänderung sind.

 

Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) sowie der Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB)

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit zwischen dem 30.05.2016 und dem 17.06.2016 statt.

 

Die Oberste Forstbehörde im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz weist darauf hin, dass der Bereich "Unter der Mühl" Wald im Sinne des § 2 Landeswaldgesetz ist. Es wird angeregt die Planzeichnung im Bereich "Unter der Mühl" zu prüfen und die die Darstellung der Bauflächen an den Realbestand anzupassen. Zudem wird angeregt, in der Begründung zu Änderung des FNP den Erhalt der vorhandenen Gehölzstrukturen festzusetzen.

 

Das Oberbergamt weist vorsorglich darauf hin, dass sich der ausgewiesene Bereich innerhalb einer ehem. Eisenerzkonzession befindet und bei Ausschachtungsarbeiten auf Anzeichen von altem Bergbau zu achten und ggf. mitzuteilen ist. Zudem wird mitgeteilt, dass das Plangebiet im Einwirkungsbereich der bisherigen Abbautätigkeiten im Bereich Saarbrücken-Dudweiler liegt, der letzte Abbau mehr als 50 Jahre zurückliegt, so dass die Einwirkungen erfahrungsgemäß abgeklungen sind und zukünftiger Bergbau nicht mehr geplant ist.

 

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr sowie das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz haben um Fristverlängerung bis Ende Juni/Anfang Juli gebeten.

 

Die sonstigen beteiligten Behörden oder sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Bedenken gegenüber der Planung geäußert oder haben keine Stellungnahme abgegeben.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Der Anregung der Obersten Forstbehörde kann dahingehend gefolgt werden, dass die Grenzen der FNP-Änderung so angepasst werden, dass die Darstellung der Grünfläche im Bereich "Unter der Mühl" entsprechend der Realvegetation angepasst wird. Daraus ergibt sich eine leichte Vergrößerung der dargestellten Grünfläche. Es wird darauf hingewiesen, dass der Flächennutzungsplan nicht parzellenscharf ist und sich durch die Darstellung einer Grünfläche nichts daran ändert, ob und inwieweit der Bereich "Unter Mühl" Wald im Sinne des Waldgesetzes ist und bleibt. Etwaige Waldschutzabstände sind auf den nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsebenen zu berücksichtigen.

 

Der Anregung, im Flächennutzungsplan den Erhalt der Gehölzstrukturen konkret festzusetzen, kann nicht gefolgt werden, da konkrete und bestimmte Festsetzungen grundsätzlich nur im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) durch die Städte und Gemeinden getroffen werden können. Durch die Darstellung einer Grünfläche wird jedoch bereits im bestehenden Flächennutzungsplan die planerische Zielaussage formuliert, Grünstrukturen zu erhalten und weiterzuentwickeln. Zudem stellt der Flächennutzungsplan für den Bereich "Unter der Mühl" bereits zusätzlich "Flächen und Maßnahmen zur Biotopentwicklung im Offenland" dar.

 

Der Landschaftsplan wiederum weist für ihn im Maßnahmenbereich Kulturlandschaft als Ziele bereits "Pflege zur Biotopsicherung", "Sicherung von Siedlungsrändern mit besonderer Freiraumfunktion" sowie in Teilen auch "Rekultivierung" aus. 

 

Somit wird auf der Anregung der Obersten Forstbehörde durch den Flächennutzungs- und Landschaftsplan bereits in der aktuellen Fassung genüge getan. Durch die Umwandlung von Bau- in Grünflächen erfolgt somit sogar eine Umsetzung der Ziele des Landschaftsplans.

 

Die Stellungnahme des Oberbergamtes berührt nicht die Änderung des Flächennutzungsplans.

 

Die angekündigten, aber noch nicht eingegangenen Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr sowie des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz können noch im weiteren Verfahrenslauf in die Planung eingehen.

 

Es wird empfohlen, die Anregungen entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung zu berücksichtigen und den Änderungs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.