BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0343/2016  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:20.10.2016  
Betreff:Vertrag zur Durchführung des Bereitschaftsdienstes des Regionalverbandes Saarbrücken, Fachdienst Jugend
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Dokument anzeigen: Vertragsentwurf_Bereitschaftsdienst_RV_DW_Endfassung Dateigrösse: 249 KB Vertragsentwurf_Bereitschaftsdienst_RV_DW_Endfassung 249 KB

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt/

Die Regionalversammlung beschließt

den Abschluss des Vertrages mit der Diakonische Werk an der Saar gGmbH über die Durchführung des Bereitschaftsdienstes des Regionalverbandes Saarbrücken, Fachdienst Jugend


Sachverhalt:

 

Wahrnehmung des Bereitschaftsdienstes des Jugendamtes durch die Diakonisches Werk an der Saar gGmbH ab dem 01.01.2017

 

Ausgangslage:

 

Seit Anfang 1999 wurde der Bereitschaftsdienst des Jugendamtes durch das „Zentrum für heilpädagogische Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ (Theresienheim) wahrgenommen. Nachdem der Träger Ende letzten Jahres bereits angekündigt hatte, die Aufgabe nicht mehr lange übernehmen zu können, erfolgte Mitte 2016 fristgerecht die Kündigung des Vertrages durch den Träger zum 31.12.2016. Als nachvollziehbare Gründe wurden die hohe Belastung durch diese Tätigkeit und der wiederkehrende Dienst zu ungünstigen Zeiten (nachts und am Wochenende) genannt und die damit einhergehende abnehmende Bereitschaft der Mitarbeiter/innen des Trägers, diese Dienste zu übernehmen. Ab dem 01.07.2012 war die Aufgabe vom Träger nur noch mithilfe von Mitarbeiter/innen des Sozialen Dienstes, die beim Theresienheim geringfügig beschäftigt wurden, zu leisten.

 

An dieser Stelle sei es erlaubt, dem Theresienheim und den dort über die 18 Jahre tätigen verschiedenen Mitarbeiter/innen für ihre qualitativ sehr gute Arbeit und eine verlässliche Kooperation ganz herzlich zu danken.

 

Ausrichtung des Bereitschaftsdienstes:

 

Das Vorhalten eines Bereitschaftsdienstes in dieser Form ist ein Kernbestandteil des Kinderschutzes im Regionalverband Saarbrücken. Durch die Bereitschaftsdienst-zeiten des Sozialen Dienstes werden 41 Wochenstunden abgedeckt. Die übrigen 127 Wochenstunden fallen somit in die Zuständigkeit des beauftragten Trägers. Dies entspricht rund 76 Prozent der Gesamtzeit; in Wochen mit Feiertagen oder Schließzeiten liegt dieser Wert noch höher. Somit ist sichergestellt, dass es rund um die Uhr qualifizierte Ansprechpartner in Krisensituation und bei Kindeswohl-gefährdungen gibt. Die Ausrichtung des Bereitschaftsdienstes beschränkt sich ausdrücklich nicht nur auf die tel. Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen etc. In der Regel ist eine Inaugenscheinnahme vor Ort (häufig im Zusammenwirken mit der Polizei) gefordert. Dadurch ist sichergestellt, dass sachgerechte Einschätzungen und darauf abgestimmte verhältnismäßige Maßnahmen getroffen werden.

 

Trägerauswahl und Eignung:

 

Bei der Frage nach der Auswahl eines neuen Trägers bot sich zunächst an, den Trägerverbund bestehend DW, SOS und PEH anzufragen. Dieser Trägerverbund hält für den Regionalverband die Kinder- und Jugendschutzstelle (KJS) in Jägersfreude vor  und hatte bereits zwischen 01.01.2013 und dem 31.01.2016 den Bereitschaftsdienst für die unbegleiteten minderjährigen Ausländer im Auftrag des Regionalverbandes übernommen. Nach interner Abstimmung innerhalb des Trägerverbundes erklärte sich das Diakonisches Werk an der Saar gGmbH (DW) bereit, diese Aufgabe zu übernehmen.

 

Beim DW handelt es sich um einen großen Träger in der saarländischen Jugendhilfe mit einem breiten Angebot an Einrichtungen und Diensten. Mit dem Regionalverband steht das DW in vielfältigen Geschäftsbeziehungen; die Zusammenarbeit kann als vertrauensvoll und verlässlich bezeichnet werden. Im Hinblick auf die hohe Belastung, die die Wahrnehmung dieser Aufgabe mit sich bringt (körperlich wie mental) verfügt das DW auch über einen hohen Personalbestand, in dem sich geeignete, aber auch genügend viele Mitarbeiter/innen finden lassen.

 

Das DW wird für diese Aufgabe ausschließlich Sozialarbeiter/innen und –pädagog/ innen einsetzen. Darunter befinden sich auch zwei erfahrene Bereichsleitungen, die über die KJS mit den Herausforderungen einer Krisenintervention vertraut sind. Das Tätigwerden der im Bereitschaftsdienst eingesetzten Mitarbeiter/innen wird fachlich durch den ohnehin bestehenden Hintergrundbereitschaftsdienst des Trägers noch unterstützt.

 

 

 

 

 

Rahmenbedingungen:

 

-       Der Träger erhält eine jährliche Kostenpauschale von 28.000 €.

-       Die Einsätze werden mit dem durch die LEK festgelegten Entgelt für eine Fachleistungsstunde vergütet.

-       Die Einsätze (auch Telefonate) sind zu dokumentieren und bis 8.30 Uhr des folgenden Werktages an das Jugendamt zu übermitteln.

-       Trotz Übertragung dieser Aufgabe verbleibt die Gesamtverantwortung beim Regionalverband. Deren Wahrnehmung erfolgt durch das Fachcontrolling und wird insbesondere in der Einführungsphase einen intensiven Informations- und Wissensaustausch beinhalten.

 

Der Vertragstext wurde mit Rechtsamt und Rechnungsprüfungsamt abgestimmt.