Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0393/2016 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 10.11.2016 | ||
Betreff: | Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 231 KB |
Beschlussvorschlag:
Die Regionalversammlung beschließt einstimmig
folgende 13 weitere Mitglieder und Ersatzleute, die nicht Bürgerinnen/Bürger der Landeshauptstadt Saarbrücken sind, in die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes widerruflich zu bestellen:
Mitglieder |
Ersatzleute |
Jörg Schwindling |
Dr.
Volker Christmann |
Frank Dennert |
Timo
Fläten |
Helmut Donnevert |
Manfred
Paschwitz |
Kerstin Jugl-Koch |
Manfred
Maurer |
Uwe Munkelt |
Evelyn
Reichelt |
Peter
Walz |
Dr.
Erika Heit |
Volker Schmidt |
Michael Ney |
Rainer Ziebold |
Beate Dinger |
Manfred Boussonville |
Rosemarie Moog |
Dr. Stephan Schmidt |
Denise Klein |
Norbert Degen |
Dagmar Girlinger |
Jürgen
Trenz |
Sigurd
Gilcher |
Manfred
Jost |
|
Kommt keine Einigung zustande, werden die Mitglieder und Ersatzleute für die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes aufgrund von Wahlvorschlägen gewählt.
Das Wahlergebnis ist nach dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt festzustellen.
Sachverhalt:
Die Sparkasse Saarbrücken und die Stadtsparkasse Völklingen sollen zum
01.01.2017 mit Wirkung der Gesamtrechtsnachfolge gem. § 28 Abs. 1 Nr. 1
Saarländisches Sparkassengesetz (SSpG) vereinigt werden durch Übertragung des
Vermögens der Stadtsparkasse Völklingen auf die Sparkasse Saarbrücken
(Vereinigung durch Aufnahme).
Demnach ist ab dem
01.01.2017 ist die Satzung des Sparkassenzweckverbandes Saarbrücken in § 4 Abs.
2 wie folgt gefasst:
„Die weiteren Mitglieder und Ersatzleute werden von den
Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder für die Dauer der Amtszeit der
Vertretungskörperschaften widerruflich gem. § 114 Abs. 2 KSVG bestellt. Die
Landeshauptstadt Saarbrücken und der Regionalverband Saarbrücken bestellen je
13 weitere Mitglieder, die Mittelstadt Völklingen zwei weitere Mitglieder. Von
den weiteren Mitgliedern müssen 13 Bürger der Landeshauptstadt Saarbrücken, 13
Bürger der übrigen Gemeinden des Regionalverbandes Saarbrücken und zwei Bürger
der Mittelstadt Völklingen sein.“
Das bedeutet für die Besetzung
·
Die Regionalversammlung des Regionalverbandes
Saarbrücken bestellt
13 Mitglieder + Ersatzleute
Danach wird der Regionalverband Saarbrücken in der Verbandsversammlung vertreten durch den Regionalverbandsdirektor und 13 weitere von der Regionalversammlung widerruflich zu bestellende Mitglieder, die jedoch nicht Bürgerinnen/Bürger der Landeshauptstadt Saarbrücken sind.
Von der Regionalversammlung sind außerdem für diese 13 Mitglieder der Verbandsversammlung Ersatzleute nach den o.g. Kriterien zu bestellen, die bei Ausscheiden der Mitglieder nachrücken.
Bei Wahlvorschlägen aller Parteien der Regionalversammlung und Stimmen für die Wahlvorschläge entsprechend der Sitzverteilung in der Regionalversammlung würde sich folgende Sitzverteilung für die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes ergeben:
CDU: 6
SPD: 5
LINKE: 1
B’90/DIE GRÜNEN: 1