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Name:0247/2017  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:18.07.2017  
Betreff:Anpassung der Förderhöhe der Beratungsstelle für Prostituierte der Aldona e.V. (vormals Hurenselbsthilfe e.V.), Saarbrücken in 2017
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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt /

der Regionalverbandsausschuss beschließt

eine Erhöhung des Förderbetrages der Beratungsstelle für Prostituierte der Aldona e.V. (vormals Hurenselbsthilfe) für das Jahr 2017 um 566,12 € auf 25.118,01 €.

 


Sachverhalt:

Mit Antrag vom 31.05.2016 hat die Beratungsstelle für Prostituierte der Aldona e.V. (vormals Hurenselbsthilfe e.V.) einen Förderantrag für das Haushaltsjahr 2017 gestellt. 

 

Die Förderung ist wie folgt geregelt:

Von den anerkannten Personalkosten zzgl. max. 15% davon als Sachkosten übernimmt der Träger einen Eigenanteil von 5%. An den verbleibenden Kosten beteiligen sich das Land mit 50%, die Stadt Saarbrücken und der Regionalverband Saarbrücken jeweils mit 25%.

 

Am 16.03.2017 hat der Regionalverbandsausschuss die Förderung der Beratungsstelle für Prostituierte der Aldona e.V. (vormals Hurenselbsthilfe e.V.) im Jahr 2017 in Höhe von 24.551,89 € beschlossen. (Vorlage 0025/2017)

 

Die Förderhöhe richtete sich nach dem mit dem Antrag vom 31.05.2016 eingereichten Kosten- und Finanzierungsplan. Im Rahmen dieses Finanzierungsplans wurden Personalkosten analog des TV-L berücksichtigt. Durch die Anhebung der Entgelte des TV-L bei den Tarifverhandlungen für 2017, steigt auch der Personalkostenanteil für die Beratungsstelle. Mit Schreiben vom 17.01.2017 bat die Aldona e.V. das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie bei deren Bewilligung des entsprechenden Förderbetrages eine eventuelle Anhebung der Beträge zu berücksichtigen. Dem ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in seinem Zuwendungsbescheid vom 24.04.2017 nachgekommen.

Im Zuwendungsbescheid wird ebenfalls der neue Förderbetrag des Regionalverbandes Saarbrücken ausgewiesen. Dieser beläuft sich auf 25.118,01 € und liegt damit 566,12 € über dem zunächst beantragten Förderbetrag.

 

Aus diesem Grund beabsichtigt die Verwaltung eine Anpassung / Erhöhung der Personalkosten analog der Verhandlungsergebnisse ebenfalls zuzustimmen. Daraus ergibt sich eine Erhöhung des Förderbetrages in Höhe von 566,12 €. Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2017 verfügbar.