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Name: | 0309/2017 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 20.10.2017 | ||
Betreff: | Verwendung des Anteils am Aufkommen der Feuerschutzsteuer für das Haushaltsjahr 2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 266 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Regionalverbandsausschuss beschließt, die bei dem Konto Nr. 12210-531804 zur Verfügung stehenden Feuerschutzmittel für die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen zu verwenden:
1.1 Förderung
überörtlicher Maßnahmen
1.1.1
Überörtliche Aus- und Fortbildung im Regionalverband Saarbrücken 21.000,00 €
(Regionalverbandsfeuerwehrschule)
1.1.2 Feuerwehrleistungsbewerbe Aktive Wehren 1.000,00 €
1.1.3 Verbesserung Führungsfähigkeit u. Unterstützung Pressearbeit 1.500,00 €
1.1.4
Feuerwehrleistungsbewerbe, besondere Aufgaben und 5.000,00 €
Veranstaltungen
Jugendfeuerwehr
1.1.5 Jährliche Dienstbesprechungen der Führung
der Freiwilligen
Feuerwehren im Regionalverband 3.000,00
€
1.1.6 Durchführung v. Ausbildungsveranstaltungen, Fachliteratur 3.000,00 €
1.1.7 Ausbildung/Geräte, Notfallseelsorger 1.500,00 €
1.1.8 Betriebskosten Digitalfunk 1.500,00 €
1.1.9 Kostenerstattung Brandinspekteur 10.734,00 €
1.2.0 Jugendbeauftragter der Freiw. Feuerwehren Regionalverband 1.680,00 €
(Aufwandsentschädigung nach der Feuerwehrentschädigungs-
verordnung)
1.2.1 Verfügungsmittel Untere Aufsichtsbehörde 3.200,00 €
1.2.2 2 Regionalverbandsbrandmeister 8.052 ,00 €
(Aufwandsentschädigung nach der Feuerwehrentschädigungs-
verordnung)
1.2.3 Wartung Software MP Feuer 25.300,00 €
1.2.4 Durchführung des RV-Feuerwehrtages 4.500,00 €
90.966,00
€
2.1 Förderung
von Feuerwehrfahrzeugen
2.1.1 Regelfahrzeuge (mit 40 % Förderung)
Stadt/Gemeinde Fahrzeug Anzahl Zuschussfähig. Zuschuss 2017
Kosten
€ €
Großrosseln TLF 3000 1 210.000,00 84.000,00
Saarbrücken LF 10 1 278.649,98 111.459,99
Saarbrücken LF 10 1 300.000,00 120.000,00
Völklingen HLF 1 300.000,00 120.000,00
Kleinblittersdorf LF 20/16 1 336.000,00 1. FA 67.200,00
502.659,99
Zur Finanzierung der Ausgaben des 2. Finanzabschnittes des Löschfahrzeuges
für die Gemeinde Kleinblittersdorf sind Mittel in Höhe von 67.200,00 €
aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer 2017 im Haushaltsjahr 2018
bereitzustellen.
2.1.2 Sonderfahrzeuge
(mit Festbetragsfinanzierung)
Stadt/Gemeinde Fahrzeug Anzahl Zuschussfähig. Zuschuss 2017
Kosten
€ €
Saarbrücken MTF 1 61.400,00 15.000,00
Großrosseln MTW 1 20.000,00 15.000,00
30.000,00
2.1.3 Sonderfahrzeuge
(mit 50 % Förderung)
Stadt/Gemeinde Fahrzeug Anzahl Zuschussfähig. Zuschuss 2017
Kosten
€ €
Püttlingen GW-L 2 1 290.000,00 145.000,00
Heusweiler GW-L 2 1 217.484,50 108.742,25
Riegelsberg MTW/ELW 1 59.927,42 29.963,71
283.705,96
2.1.4 Sonderfahrzeuge (mit
100% Förderung)
Stadt/Gemeinde Fahrzeug Anzahl Zuschussfähig. Zuschuss 2017
Kosten
€ €
Saarbrücken ELW 2 1 300.000,00 1. FA 25.000,00
Zur Finanzierung der Ausgaben des
2. Finanzabschnittes des
Einsatzleitwagens für die LHS Saarbrücken sind Mittel in Höhe von 140.000,00
€ aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer 2017 im Haushaltsjahr 2018
bereitzustellen. Der dritte Finanzabschnitt
soll im Jahr Haushaltsjahr 2019 erfolgen.
Die
gebundenen Mittel für das Haushaltsjahr 2018 belaufen sich somit auf insgesamt
207.200,00 €.
Die zur Verfügung stehenden Mittel für 2017 betragen:
Feuerschutzsteuer
2016 in 2017 gem. Bescheid MdI 922.445,02 €
Dispositionsmasse
aus 2016
1.467,10 €
Hinfälliger Zuschuss in 2016 für die Stadt Völklingen
für die Maßnahme MTW; Antrag wurde zurückgezogen,
da
der Stadtrat den Kauf des Fahrzeuges nicht genehmigte 9.222,87 €
Summe: 933.134,99 €
Die
zu verausgabenden Mittel betragen 932.331,95 €
Somit noch vorhandene Restmittel: 803,04 €
Der vorhandene Restbetrag in Höhe von 803,04 € fließt in die Dispositionsmasse für die Förderung der Maßnahmen für das Jahr 2018 mit ein.
Sachverhalt:
Nach § 48 Abs. 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) vom 29. November 2006 (Amtsblatt. S.2207), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.Juni 2015 (Amtsbl. Teil I des Saarlandes, S. 454) fließt das Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer nach Abzug
· der dem Land für Aufgaben des Katastrophenschutzes und des landeseigenen Teils des Zivilschutzes entstehenden Kosten bis zu 10 % des zur Verfügung stehenden Betrages,
· der dem Land für den Brandschutz und die Technische Hilfe entstehenden Kosten und
·
eines dem
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport zur Förderung des Brandschutzes und
der Technischen Hilfe zur Verfügung stehenden Betrags in Höhe von bis zu 2,5
vom Hundert des Steueraufkommens
den Gemeindeverbänden nach einem vom Ministerium für Inneres ,Bauen und Sport festzusetzenden Schlüssel für Aufgaben des Brandschutzes und der Technischen Hilfe sowie zu deren Förderung in den Gemeinden zu.
Gemäß
Bescheid des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport vom 20. Juli 2017 über die Höhe der Zuweisung 2016 beträgt der
Anteil, der auf den Regionalverband Saarbrücken entfällt, 922.445,02 €.
Die Zuweisung aus der Feuerschutzsteuer ist zweckgebunden und dient ausschließlich zur Förderung des Feuerschutzes und des vorbeugenden Brandschutzes auf überörtlicher und örtlicher Ebene.
Die Mittel sollen unter Beachtung der am 06.04.2017 durch die Regionalversammlung beschlossenen ″Richtlinien über die Verwendung des Aufkommens an der Feuerschutzsteuer, das dem Regionalverband nach § 48 SBKG zur Förderung des Feuerschutzes und des vorbeugenden Brandschutzes in den regionalverbandsangehörigen Gemeinden zufließt″, verwendet werden.
Auf der Grundlage des von der Unteren Staatlichen Aufsichtsbehörde im Brandschutzwesen in Abstimmung mit dem Brandinspekteur erstellten Bedarfsplanes sollen im Haushaltsjahr 2017 die im Beschlussvorschlag dargestellten Maßnahmen gefördert werden.
gez.
Peter Gillo