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Name:0337/2017  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:07.11.2017  
Betreff:Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag im Sinne der §§ 45b und c SGB XI in 2018 - hier: Lebenshilfe Saarbrücken Dienste gGmbH
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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt /

der Regionalverbandsausschuss beschließt

unter Haushaltsvorbehalt und unter Vorbehalt der weiteren Anerkennung der Angebote eine Förderung des der Lebenshilfe Saarbrücken Dienste gGmbH im Haushaltsjahr 2018 im Rahmen eines Angebotes zur Unterstützung im Alltag gem. § 45c SGB XI in Höhe von 4.000,00 €.

 

Beantragte Förderung insgesamt                                   4.000,00 €,

davon hälftige Förderung

Regionalverband Saarbrücken                                        2.000,00 €.

 

 


Sachverhalt:

Seit in Kraft treten des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes zum 01.01.2002 besteht die Möglichkeit gem. § 45c SGB XI Versorgungsstrukturen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf weiterzuentwickeln und zu fördern.

Durch die Pflegestärkungsgesetze I bis III wurden die entsprechenden Bestimmungen nun angepasst / geändert.

Angebote zur Unterstützung im Alltag (früher: niedrigschwellige Angebote) sind Angebote, in denen Helfer/innen unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen, sowie pflegende Angehörige entlasten und beratend unterstützen.

 

Für die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45b SGB XI ist gem. Verordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag sowie über die Förderung von Initiativen des Ehrenamts und der Selbsthilfe nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch vom 28.03.2017 der Regionalverband Saarbrücken zuständig. Um eine Anerkennung wirksam werden zu lassen und eine Förderung zu bewilligen, ist das Einvernehmen der Pflegekassen zwingend erforderlich.

 

Der Regionalverband Saarbrücken hat hierzu separate Anerkennungs- und Förderrichtlinien erlassen.

 

Gemäß den Richtlinien des Regionalverbandes Saarbrücken über die Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag sowie über die Förderung von Initiativen des Ehrenamts und der Selbsthilfe nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch ist eine vorherige Anerkennung der zu fördernden Angebote zwingend erforderlich.

 

Durch die Novellierung der o.g. Landesverordnung sind aktuell alle bisher anerkannten Angebote auch weiterhin bis 28.02.2018 anerkannt. Bis zum 01.03.2018 müssen von den Anbietern die neuen Anerkennungsvoraussetzungen nachgewiesen werden.

 

Für 2018 hat die Lebenshilfe Saarbrücken Dienste gGmbH. erneut die Förderung der Angebote zur Unterstützung im Alltag beantragt. Die Höhe der Förderung richtet sich gem. den Förderrichtlinien nach der Angebotspalette und wird mit Pauschalbeträgen gefördert.

-       eine Betreuungsgruppe à 4.000,00 €

 

Die Leitung erfolgt durch eine qualifizierte Fachkraft.

 

Da bisher noch nicht absehbar ist, ob das beantragte Angebot auch nach dem 01.03.2018 anerkannt ist, erfolgt eine Beschlussfassung unter dem Vorbehalt der weiteren Anerkennung.

 

Das Angebot der Antragstellerin wurde bereits in den letzten Jahren gefördert. Aus diesem Grund befürwortet die Verwaltung für 2018 eine entsprechende Förderung unter o.g. Vorbehalt und unter Haushaltsvorbehalt.

 

Im Haushalt 2018 des Regionalverbandes Saarbrücken sind entsprechende Haushaltsmittel veranschlagt.