Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0338/2017 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 07.11.2017 | ||
Betreff: | Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag im Sinne der §§ 45b und c SGB XI in 2018 - hier: Demenzverein im Köllertal e.V. |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 248 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt /
der Regionalverbandsausschuss beschließt
unter Haushaltsvorbehalt und unter Vorbehalt
der weiteren Anerkennung der Angebote eine Förderung des Demenzvereins im
Köllertal e.V. im Haushaltsjahr 2018 im Rahmen eines Angebotes zur
Unterstützung im Alltag gem. § 45c SGB XI in Höhe von 22.725,00 €.
Beantragte Förderung insgesamt 22.725,00 €,
davon hälftige
Förderung
Regionalverband
Saarbrücken 11.362,50 €.
Sachverhalt:
Seit in Kraft treten des
Pflegeleistungsergänzungsgesetzes zum 01.01.2002 besteht die Möglichkeit gem. §
45c SGB XI Versorgungsstrukturen für Pflegebedürftige mit erheblichem
allgemeinen Betreuungsbedarf weiterzuentwickeln und zu fördern.
Durch die Pflegestärkungsgesetze I bis III
wurden die entsprechenden Bestimmungen nun angepasst / geändert.
Angebote zur Unterstützung im Alltag
(früher: niedrigschwellige Angebote) sind Angebote, in denen Helfer/innen unter
pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit erheblichem
Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung in Gruppen oder im häuslichen
Bereich übernehmen, sowie pflegende Angehörige entlasten und beratend
unterstützen.
Für die Anerkennung von Angeboten zur
Unterstützung im Alltag nach § 45b SGB XI ist gem. Verordnung über die
Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag sowie über
die Förderung von Initiativen des Ehrenamts und der Selbsthilfe nach dem Elften
Buch Sozialgesetzbuch vom 28.03.2017 der Regionalverband Saarbrücken zuständig.
Um eine Anerkennung wirksam werden zu lassen und eine Förderung zu bewilligen,
ist das Einvernehmen der Pflegekassen zwingend erforderlich.
Der Regionalverband Saarbrücken hat hierzu
separate Anerkennungs- und Förderrichtlinien erlassen.
Gemäß den Richtlinien des Regionalverbandes Saarbrücken über die Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag sowie über die Förderung von Initiativen des Ehrenamts und der Selbsthilfe nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch ist eine vorherige Anerkennung der zu fördernden Angebote zwingend erforderlich.
Durch die Novellierung der o.g. Landesverordnung sind aktuell alle bisher anerkannten Angebote auch weiterhin bis 28.02.2018 anerkannt. Bis zum 01.03.2018 müssen von den Anbietern die neuen Anerkennungsvoraussetzungen nachgewiesen werden.
Für 2018 hat der Demenzverein in Köllerbach e.
V. erneut die Förderung der Angebote zur Unterstützung im Alltag beantragt. Die
Höhe der Förderung richtet sich gem. den Förderrichtlinien nach der
Angebotspalette und wird mit Pauschalbeträgen gefördert.
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vier
Betreuungsgruppen à 16.000,00 €
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Angebot
zur häuslichen Betreuung durch ehrenamtliche HelferInnenà 3.000,00 €
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drei
Angehörigengruppen à 1.500,00 €
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eine
Selbsthilfegruppe inkl. Gruppenneubildung à 1.100,00 €
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Schulungen
/ Fortbildungen à 1.125,00 €
Die Anleitung erfolgt durch eine
qualifizierte Fachkraft. Die ehrenamtlichen HelferInnen werden entsprechend
geschult.
Da bisher noch nicht absehbar ist, ob alle
beantragten Angebote auch nach dem 01.03.2018 anerkannt sind, erfolgt eine
Beschlussfassung unter dem Vorbehalt der weiteren Anerkennung.
Die Angebote des Antragstellers wurden
bereits in den letzten Jahren gefördert. Aus diesem Grund befürwortet die
Verwaltung für 2018 eine entsprechende Förderung unter o.g. Vorbehalt und unter
Haushaltsvorbehalt.
Im Haushalt 2018 des Regionalverbandes Saarbrücken sind entsprechende Haushaltsmittel veranschlagt.