Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
---|---|---|---|
Name: | 0001/2018 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 15.01.2018 | ||
Betreff: | Kooperationsvereinbarung im Bereich familiärer Bereitschaftspflege zwischen dem Regionalverband Saarbrücken und dem SKF und Ausbau auf Bereitschaftspflegestellen des SKF für Kinder über 6 Jahren |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|---|---|
Vorlage 281 KB | ||
Koop_SKF_2018 106 KB | ||
Verfahrensrichlinien Bereitschaftspflege 81 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt/
die Regionalversammlung beschließt
die weitere Kooperation mit dem Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. (SKF) im Bereich familiärer Bereitschaftspflege und Ausbau dieses Angebotes auf Kinder über 6 Jahren.
Sachverhalt:
Der SKF stellt dem Regionalverband 7 Bereitschaftspflegeplätze zur
Verfügung. Hiervon werden 2 Plätze für Kinder über 6 Jahren im Regionalverband
Saarbrücken bereitgestellt. Die Plätze werden nach Bedarf des Jugendamtes
belegt.
Dabei gelten für die Bereitschaftspflegestellen des SKF die Bedingungen
der Vereinbarungen der Bereitschaftspflegestellen des Regionalverbandes vom 1.
März 2006, verabschiedet in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom
27.03.2006.
Die jeweils gültigen Verfahrensrichtlinien zur Zusammenarbeit des Pflegekinderdienstes und des Sozialen Dienstes bei der Unterbringung
von Kindern in Bereitschaftspflegestellen des Regionalverbandes gelten auch für
die Bereitschaftspflegestellen des SKF.
Für die Durchführung erstattet der Regionalverband Saarbrücken dem SKF
eine Kostenpauschale von 6 Fachleistungsstunden pro Kind unter 6 Jahren und 9
Fachleistungsstunden für Kinder über 6 Jahren in Höhe des jeweils von der
Entgeltkommission vereinbarten aktuellen Fachleistungsstundensatzes. Die
Abrechnung erfolgt über das Produktkonto 36320.545135.
Die Kooperationsvereinbarung wurde mit dem Rechtsamt abgestimmt.
Die Kooperationsvereinbarung soll am 09.03.2018 in Kraft treten und
endet am 08.03.2019.