BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0001/2018  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:15.01.2018  
Betreff:Kooperationsvereinbarung im Bereich familiärer Bereitschaftspflege zwischen dem Regionalverband Saarbrücken und dem SKF und Ausbau auf Bereitschaftspflegestellen des SKF für Kinder über 6 Jahren
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt/

die Regionalversammlung beschließt

die weitere Kooperation mit dem Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. (SKF) im Bereich familiärer Bereitschaftspflege und Ausbau dieses Angebotes auf Kinder über 6 Jahren.

 


Sachverhalt:

 

Der SKF stellt dem Regionalverband 7 Bereitschaftspflegeplätze zur Verfügung. Hiervon werden 2 Plätze für Kinder über 6 Jahren im Regionalverband Saarbrücken bereitgestellt. Die Plätze werden nach Bedarf des Jugendamtes belegt.

 

Dabei gelten für die Bereitschaftspflegestellen des SKF die Bedingungen der Vereinbarungen der Bereitschaftspflegestellen des Regionalverbandes vom 1. März 2006, verabschiedet in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 27.03.2006.

 

Die jeweils gültigen Verfahrensrichtlinien zur Zusammenarbeit des Pflegekinderdienstes und des Sozialen Dienstes bei der Unterbringung von Kindern in Bereitschaftspflegestellen des Regionalverbandes gelten auch für die Bereitschaftspflegestellen des SKF.

 

Für die Durchführung erstattet der Regionalverband Saarbrücken dem SKF eine Kostenpauschale von 6 Fachleistungsstunden pro Kind unter 6 Jahren und 9 Fachleistungsstunden für Kinder über 6 Jahren in Höhe des jeweils von der Entgeltkommission vereinbarten aktuellen Fachleistungsstundensatzes. Die Abrechnung erfolgt über das Produktkonto 36320.545135.

 

Die Kooperationsvereinbarung wurde mit dem Rechtsamt abgestimmt.

 

Die Kooperationsvereinbarung soll am 09.03.2018 in Kraft treten und endet am 08.03.2019.