Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0011/2018 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 18.01.2018 | ||
Betreff: | Vorschulentwicklungsplan für den Regionalverband Saarbrücken für den Planungszeitraum 2018 – 2020 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 243 KB | ||
Ausbauplanung RVS 2018-2020 Stand 15.01.2018-Anlage zum VEP_3 32 KB | ||
Vorschulentwicklungsplanung 2018 - 2020 Entwurf Stand 15.01.2018 1 MB |
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt/
die Regionalversammlung beschließt
Vorschulentwicklungsplan für
den Regionalverband Saarbrücken für den Planungszeitraum 2018 – 2020
Sachverhalt:
Der Regionalverband ist als örtlicher Träger der Jugendhilfe für die
Vorschulentwicklungsplanung zuständig. Er hat in Zusammenarbeit mit den
zuge-hörigen Gemeinden, den Trägern von Tageseinrichtungen und den sonstigen
Stellen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen und ihrer
Familien auswirkt, den Bedarf an Plätzen für Kinder in Kindertageseinrichtungen
zu ermitteln. Sie berücksichtigen die vorhersehbare Bedarfsentwicklung und
beschreiben die erforderlichen Maßnahmen in einem Entwicklungsplan, der mit dem
Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) abzustimmen und alle drei Jahre fortzuschreiben
ist. Der Entwicklungsplan ist dem Ministerium bis zum 15. September für die
Folgejahre zur Abstimmung vorzulegen.
Der Auftrag zur Vorschulentwicklungsplanung ist bereits seit 2008
gesetzlich verankert. Durch die Fokussierung auf den Ausbau von Krippenplätzen
galt im Land von 2008 bis 2014 eine andere Absprache. Erstmalig wurde die
Vorschulentwicklungsplanung für den Planungszeitraum 2015 – 2017 durch die
örtlichen Jugendhilfeträger erstellt. Die Entwicklungsplanung für diesen
Zeitraum war eng verbunden mit den in Aussicht stehenden Landesmittel zur
Bezuschussung investiver Maßnahmen. Die Landesmittel waren kontingentiert. In
Abstimmung mit dem MBK fanden seinerzeit nur 7 Maßnahmen Aufnahme.
Entwicklung seit 2015
Der Zustrom vieler Menschen mit Flüchtlingshintergrund seit Mitte 2015,
eine ansteigende binneneuropäische Zuwanderung von Familien, zunehmend auch mit
Kindern im Vorschulalter und der verstärkte Zuzug aus ländlichen Bereichen in
die Ballungszentren stellt seither die Kindertageseinrichtungen vor besondere
Herausforderungen. Kinder, teils schon fünf Jahre alt, mussten zum Erwerb der
deutschen Sprache und zur Vorbereitung auf den anstehenden Schulbesuch und zur
Verbesserung der Integrationschancen der Familien Aufnahme finden.
Parallel sind die Geburtenzahlen seit 2015 deutlich angestiegen.
Zum 31.07.2015 lebten 7.285 Kinder unter drei Jahren im Regionalverband
Saarbrücken. Zum Stichtag 31.07.2017 waren dies 8.425 Kinder. Ein Anstieg um
1.140 Kinder (15,6%). Für diese Altersgruppe konnten zum 31.07.2015 rd. 2.400
Plätze in Krippe und Kindertagespflege angeboten werden, womit ein
Versorgungsgrad von 33% erreicht war. Zum 31.07.2017 konnten für die gleiche
Altersgruppe rd. 2.470 Plätze angeboten werden, Versorgungsgrad jetzt nur noch
29%.
Durch den skizzierten Zuzug ist auch die Zahl der Kindergartenkinder
(Altersgruppe 3- bis 6-Jährige) gestiegen. Zu berücksichtigen sind bei der
Bedarfsberechnung regelmäßig vier Jahrgänge. So lebten zum Stichtag 31.07.2015
rd. 9.900 Kinder in dieser Altersgruppe im Regionalverband. Zum Stichtag
31.07.2016 waren dies bereits rd. 10.400 Kinder. Zum Stichtag 31.07.2017 sind
es knapp 10.700 Kinder. Ein Anstieg von 2015 bis 2017 um 800 Kinder in den für
den Kindergartenbesuch relevanten Jahrgängen. Ohne einen Zu- und Wegzug werden
dies aufgrund geburtenstärkerer Jahrgänge 2015 – 2017 zum Stichtag 31.07.2019
rd. 11.100 Kinder sein und bei gleichbleibender Geburtenrate sogar 11.300
Kinder zum Stichtag 31.07.2020.
Dem sich aus dem Anstieg der Kinderzahlen für beide Altersgruppen
ergebenden Bedarf an entsprechenden Betreuungsplätzen kann mit den vorhandenen
Platzkapazitäten nicht Rechnung getragen werden.
Das Land hat diese Situation erkennend Ende 2016 ein Ü3 Sofortprogramm
mit 5 Mio. € an zusätzlichen Landesmittel aufgelegt. Mittels dieser Mittel
(landesseitiger Finanzierungsanteil von 30% an den Gesamtkosten) sollen bis
Ende 2020 zusätzliche Platzkapazitäten für die Altersgruppe der 3- bis
6-Jährigen geschaffen werden. Im Januar 2017 konnten 13 Maßnahmen mit Aussicht
auf Realisierung ins Antragsverfahren eingebracht werden. Es wird erwartet,
dass sich mittels dieser Maßnahmen bis zu 590 zusätzliche Kindergartenplätze
(davon 150 bereits realisiert) und parallel 100 Krippenplätze realisieren
lassen.
Vorschulentwicklungsplanung 2018 – 2020
Die Vorschulentwicklungsplanung für die kommenden Jahre muss aufgrund
der beschriebenen Ausgangssituation vordringlich die zeitnahe Schaffung
zusätzlicher Platzkapazitäten für beide Altersgruppen in den Fokus nehmen.
Andernfalls droht, dass über Jahre hinweg eine große Zahl von Kindern trotz
Rechtsanspruchs nicht an den Angeboten der Frühen Bildung und Betreuung
partizipieren kann. Darüber hinaus darf die Struktur- und Qualitätsverbesserung
bestehender Platzangebote als Grundlage für den Ausbau des Ganztagsangebotes
und das Angebot zusätzlicher integrativer Plätze um den veränderten
Anforderungen in der Kindertagesbetreuung besser entsprechen zu können, nicht
außer Acht gelassen werden.
Mit der Verkündung des „Gesetzes zum weiteren quantitativen und
qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ am 29. Juni 2017 hat der Bund das
IV. Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 – 2020 auf
den Weg gebracht. Das 2007 eingerichtete Sondervermögen
"Kinderbetreuungsausbau" wird hierdurch von 2017 bis 2020 um
insgesamt 1,126 Milliarden Euro aufgestockt, um zusätzlich 100.000
Betreuungsplätze zu schaffen. Von dem genannten Betrag werden rd. 11,5 Mio. €
ins Saarland fließen.
Inzwischen hat das MBK den Entwurf von Richtlinien zur Förderung von Investitionen
im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 – 2020
ins externe Anhörungsverfahren gegeben. Diese Richtlinien sollen die Verteilung
der Bundesmittel des IV. Investitionsprogramms flankieren. Parallel zu den
Bundesmitteln soll es laut MBK für die Förderung von Krippen- und
Kindergartenplätzen weiterhin Landesmittel geben. Eine Größenordnung dafür
wurde bisher nicht genannt.
Die Verteilung der Mittel aus dem IV. Investitionsprogramm und evtl.
zusätzlicher Landesmittel will das MBK – entgegen früherer Praxis - nicht an
feste Quoten (erreichten Versorgungsgrad/Bedarf) binden. Vielmehr soll die zu
erwartende Realisierbarkeit der Maßnahmen im Vordergrund der landesseitigen
Bezuschussung stehen.
Rechtzeitig zum 15.09.2017 erfolgte die Vorlage eines ersten
Verwaltungsentwurfs der Vorschulentwicklungsplanung 2018 – 2020 an das MBK. Der
Entwurf mit den aufgelisteten investiven Maßnahmen bildete Grundlage für ein
erstes Abstimmungsgespräch. Die Liste der Maßnahmen wurde anschließend auf der
Arbeitsebene aktualisiert und ergänzt. Ein Anschlusstermin zwecks
abschließender Abstimmung der Maßnahmen der Vorschulentwicklungsplanung für den
Regionalverband steht noch aus. Von daher orientiert sich diese derzeit nur am
Bedarf und an den möglichen Maßnahmen und nicht an der Größenordnung zur
Verfügung stehender landesseitiger Mittel.
Veränderte Bedarfsermittlung
Die Bedarfsermittlung für den KiGa-Bereich betrachtet vier Jahrgänge.
Für das laufende KG-Jahr 2017/2018 sind 10.700 Kinder zu berücksichtigen, die
zwischen dem 01.08.2011 und 31.07.2015 geboren sind und zum Stichtag 31.07.2017
im Regionalverband lebten. Konnte früher davon ausgegangen werden, dass der
Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz nicht von allen Eltern unmittelbar
mit Vollendung des dritten Lebensjahres ihres Kindes geltend gemacht wurde, ist
inzwischen ein verändertes Nachfrageverhalten zu beobachten. Zum einen wird ein
Drittel der Kinder bereits unter drei Jahren betreut und befindet sich zum
vollendeten 3. Lebensjahr damit schon in Kindertagesbetreuung. Zum anderen
nutzen berufstätige Mütter bei zunehmender Berufstätigkeit von Frauen häufig
die Möglichkeit Elternzeit über eine Dauer von drei Jahren in Anspruch zu
nehmen. Sind dann aber regelmäßig mit Vollendung des dritten Lebensjahres ihres
Kindes auf einen Betreuungsplatz angewiesen um die Berufstätigkeit wieder
aufnehmen zu können. Hinzu kommt, dass verstärkt die Chancen früher Bildung und
Betreuung wahrgenommen werden, was einen früheren Zugang zu öffentlicher Betreuung
nach sich zieht.
Der ermittelte Bedarf an Plätzen basierte zuletzt auf der Annahme, dass
ein Angebot an Plätzen für Kinder aus 3,5 Jahrgängen ausreichend sein würde,
den Bedarf zu decken. Dem veränderten Elternverhalten Rechnung tragend wird
diese Annahme mit der Vorschulentwicklungsplanung für den Planungszeitraum 2018
– 2020 auf 3,7 Jahrgänge angehoben.
Der Bedarfsermittlung im Krippenbereich liegt die Zahl der Kinder unter
drei Jahren zugrunde, die zum Stichtag 31.07.2017 im Regionalverband lebten. Das
waren 8.300 Kinder. Der ermittelte Bedarf orientiert sich an den Ergebnissen
der kommunalen Bedarfserhebung des Jahres 2013, welche für die einzelnen
Umlandkommunen und auch einzelnen Stadtteile der Landeshauptstadt Saarbrücken
unterschiedliche Bedarfe ergeben hatten.
Die detaillierte Betrachtung des zusätzlichen Platzbedarfs in den
einzelnen Kommunen des Regionalverbandes (Bedarfsermittlung auf der Grundlage
der Meldedaten zum 31.07.2017) und die Skizzierung möglicher Maßnahmen zur
Schaffung des zusätzlichen Angebotes an Betreuungsplätzen bietet der als Anlage
1 beigefügte Vorschulentwicklungsplan
2018 – 2020. Am Ende dieses Dokuments sind Gesamtübersichten über das
Angebot und die Entwicklung des Bedarfs an Kindergartenplätzen (3- bis
6-Jährige) und das Angebot und die Entwicklung des Bedarfs an Betreuungsplätzen
für Kinder unter drei Jahren angefügt.
Als Anlage 2 ist eine Übersicht
über die laufenden Maßnahmen und die geplanten Maßnahmen im Zeitraum 2018 –
2020 beigefügt. Diese Übersicht enthält 59 Maßnahmen mit einem
Investitionsvolumen von insgesamt rd. 80 Mio. €. Der Landesanteil für die dem
IV. Investitionsprogramm zugeordneten 35 Maßnahmen (beige hinterlegt) beläuft
sich auf etwa 21 Mio. €; seitens des Regionalverbandes wären für entsprechende
Maßnahmen insgesamt etwa 15 Mio. € an Zuwendungen zu leisten.
Sofern alle Maßnahmen realisiert werden können (auch die des 3.
Investitionsprogramms bzw. die des Ü3 Sofortprogramms), würden in den nächsten
Jahren rd. 1.500 Plätze für 3- bis 6-Jährige und rd. 600 Plätze für Kinder
unter drei Jahren entstehen.
Die für die Umsetzung der Maßnahmen notwendigen Investitionsmittel des Regionalverbandes werden jeweils im Rahmen der Aufstellung der Haushalte 2019 ff in den Produktkonten 36510.781200 und 36510.781800 abgebildet und zum Beschluss vorgelegt. Im Haushalt 2018 stehen Mittel in Höhe von insgesamt 3 Mio. € zur Verfügung. Weitere 3 Mio. € können von 2017 auf 2018 übertragen werden.