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Name:0011/2018  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:18.01.2018  
Betreff:Vorschulentwicklungsplan für den Regionalverband Saarbrücken für den Planungszeitraum 2018 – 2020
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Dokument anzeigen: Ausbauplanung RVS 2018-2020 Stand 15.01.2018-Anlage zum VEP_3 Dateigrösse: 32 KB Ausbauplanung RVS 2018-2020 Stand 15.01.2018-Anlage zum VEP_3 32 KB
Dokument anzeigen: Vorschulentwicklungsplanung 2018 - 2020 Entwurf Stand 15.01.2018 Dateigrösse: 1 MB Vorschulentwicklungsplanung 2018 - 2020 Entwurf Stand 15.01.2018 1 MB

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt/

die Regionalversammlung beschließt

Vorschulentwicklungsplan für den Regionalverband Saarbrücken für den Planungszeitraum 2018 – 2020

 


Sachverhalt:

 

Der Regionalverband ist als örtlicher Träger der Jugendhilfe für die Vorschulentwicklungsplanung zuständig. Er hat in Zusammenarbeit mit den zuge-hörigen Gemeinden, den Trägern von Tageseinrichtungen und den sonstigen Stellen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien auswirkt, den Bedarf an Plätzen für Kinder in Kindertageseinrichtungen zu ermitteln. Sie berücksichtigen die vorhersehbare Bedarfsentwicklung und beschreiben die erforderlichen Maßnahmen in einem Entwicklungsplan, der mit dem Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) abzustimmen und alle drei Jahre fortzuschreiben ist. Der Entwicklungsplan ist dem Ministerium bis zum 15. September für die Folgejahre zur Abstimmung vorzulegen.

 

Der Auftrag zur Vorschulentwicklungsplanung ist bereits seit 2008 gesetzlich verankert. Durch die Fokussierung auf den Ausbau von Krippenplätzen galt im Land von 2008 bis 2014 eine andere Absprache. Erstmalig wurde die Vorschulentwicklungsplanung für den Planungszeitraum 2015 – 2017 durch die örtlichen Jugendhilfeträger erstellt. Die Entwicklungsplanung für diesen Zeitraum war eng verbunden mit den in Aussicht stehenden Landesmittel zur Bezuschussung investiver Maßnahmen. Die Landesmittel waren kontingentiert. In Abstimmung mit dem MBK fanden seinerzeit nur 7 Maßnahmen Aufnahme.

Entwicklung seit 2015

 

Der Zustrom vieler Menschen mit Flüchtlingshintergrund seit Mitte 2015, eine ansteigende binneneuropäische Zuwanderung von Familien, zunehmend auch mit Kindern im Vorschulalter und der verstärkte Zuzug aus ländlichen Bereichen in die Ballungszentren stellt seither die Kindertageseinrichtungen vor besondere Herausforderungen. Kinder, teils schon fünf Jahre alt, mussten zum Erwerb der deutschen Sprache und zur Vorbereitung auf den anstehenden Schulbesuch und zur Verbesserung der Integrationschancen der Familien Aufnahme finden.

Parallel sind die Geburtenzahlen seit 2015 deutlich angestiegen.

Zum 31.07.2015 lebten 7.285 Kinder unter drei Jahren im Regionalverband Saarbrücken. Zum Stichtag 31.07.2017 waren dies 8.425 Kinder. Ein Anstieg um 1.140 Kinder (15,6%). Für diese Altersgruppe konnten zum 31.07.2015 rd. 2.400 Plätze in Krippe und Kindertagespflege angeboten werden, womit ein Versorgungsgrad von 33% erreicht war. Zum 31.07.2017 konnten für die gleiche Altersgruppe rd. 2.470 Plätze angeboten werden, Versorgungsgrad jetzt nur noch 29%.

Durch den skizzierten Zuzug ist auch die Zahl der Kindergartenkinder (Altersgruppe 3- bis 6-Jährige) gestiegen. Zu berücksichtigen sind bei der Bedarfsberechnung regelmäßig vier Jahrgänge. So lebten zum Stichtag 31.07.2015 rd. 9.900 Kinder in dieser Altersgruppe im Regionalverband. Zum Stichtag 31.07.2016 waren dies bereits rd. 10.400 Kinder. Zum Stichtag 31.07.2017 sind es knapp 10.700 Kinder. Ein Anstieg von 2015 bis 2017 um 800 Kinder in den für den Kindergartenbesuch relevanten Jahrgängen. Ohne einen Zu- und Wegzug werden dies aufgrund geburtenstärkerer Jahrgänge 2015 – 2017 zum Stichtag 31.07.2019 rd. 11.100 Kinder sein und bei gleichbleibender Geburtenrate sogar 11.300 Kinder zum Stichtag 31.07.2020.

Dem sich aus dem Anstieg der Kinderzahlen für beide Altersgruppen ergebenden Bedarf an entsprechenden Betreuungsplätzen kann mit den vorhandenen Platzkapazitäten nicht Rechnung getragen werden.

Das Land hat diese Situation erkennend Ende 2016 ein Ü3 Sofortprogramm mit 5 Mio. € an zusätzlichen Landesmittel aufgelegt. Mittels dieser Mittel (landesseitiger Finanzierungsanteil von 30% an den Gesamtkosten) sollen bis Ende 2020 zusätzliche Platzkapazitäten für die Altersgruppe der 3- bis 6-Jährigen geschaffen werden. Im Januar 2017 konnten 13 Maßnahmen mit Aussicht auf Realisierung ins Antragsverfahren eingebracht werden. Es wird erwartet, dass sich mittels dieser Maßnahmen bis zu 590 zusätzliche Kindergartenplätze (davon 150 bereits realisiert) und parallel 100 Krippenplätze realisieren lassen.

Vorschulentwicklungsplanung 2018 – 2020

Die Vorschulentwicklungsplanung für die kommenden Jahre muss aufgrund der beschriebenen Ausgangssituation vordringlich die zeitnahe Schaffung zusätzlicher Platzkapazitäten für beide Altersgruppen in den Fokus nehmen. Andernfalls droht, dass über Jahre hinweg eine große Zahl von Kindern trotz Rechtsanspruchs nicht an den Angeboten der Frühen Bildung und Betreuung partizipieren kann. Darüber hinaus darf die Struktur- und Qualitätsverbesserung bestehender Platzangebote als Grundlage für den Ausbau des Ganztagsangebotes und das Angebot zusätzlicher integrativer Plätze um den veränderten Anforderungen in der Kindertagesbetreuung besser entsprechen zu können, nicht außer Acht gelassen werden.

Mit der Verkündung des „Gesetzes zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ am 29. Juni 2017 hat der Bund das IV. Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 – 2020 auf den Weg gebracht. Das 2007 eingerichtete Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau" wird hierdurch von 2017 bis 2020 um insgesamt 1,126 Milliarden Euro aufgestockt, um zusätzlich 100.000 Betreuungsplätze zu schaffen. Von dem genannten Betrag werden rd. 11,5 Mio. € ins Saarland fließen.

Inzwischen hat das MBK den Entwurf von Richtlinien zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 – 2020 ins externe Anhörungsverfahren gegeben. Diese Richtlinien sollen die Verteilung der Bundesmittel des IV. Investitionsprogramms flankieren. Parallel zu den Bundesmitteln soll es laut MBK für die Förderung von Krippen- und Kindergartenplätzen weiterhin Landesmittel geben. Eine Größenordnung dafür wurde bisher nicht genannt.

Die Verteilung der Mittel aus dem IV. Investitionsprogramm und evtl. zusätzlicher Landesmittel will das MBK – entgegen früherer Praxis - nicht an feste Quoten (erreichten Versorgungsgrad/Bedarf) binden. Vielmehr soll die zu erwartende Realisierbarkeit der Maßnahmen im Vordergrund der landesseitigen Bezuschussung stehen.

Rechtzeitig zum 15.09.2017 erfolgte die Vorlage eines ersten Verwaltungsentwurfs der Vorschulentwicklungsplanung 2018 – 2020 an das MBK. Der Entwurf mit den aufgelisteten investiven Maßnahmen bildete Grundlage für ein erstes Abstimmungsgespräch. Die Liste der Maßnahmen wurde anschließend auf der Arbeitsebene aktualisiert und ergänzt. Ein Anschlusstermin zwecks abschließender Abstimmung der Maßnahmen der Vorschulentwicklungsplanung für den Regionalverband steht noch aus. Von daher orientiert sich diese derzeit nur am Bedarf und an den möglichen Maßnahmen und nicht an der Größenordnung zur Verfügung stehender landesseitiger Mittel.

Veränderte Bedarfsermittlung

Die Bedarfsermittlung für den KiGa-Bereich betrachtet vier Jahrgänge. Für das laufende KG-Jahr 2017/2018 sind 10.700 Kinder zu berücksichtigen, die zwischen dem 01.08.2011 und 31.07.2015 geboren sind und zum Stichtag 31.07.2017 im Regionalverband lebten. Konnte früher davon ausgegangen werden, dass der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz nicht von allen Eltern unmittelbar mit Vollendung des dritten Lebensjahres ihres Kindes geltend gemacht wurde, ist inzwischen ein verändertes Nachfrageverhalten zu beobachten. Zum einen wird ein Drittel der Kinder bereits unter drei Jahren betreut und befindet sich zum vollendeten 3. Lebensjahr damit schon in Kindertagesbetreuung. Zum anderen nutzen berufstätige Mütter bei zunehmender Berufstätigkeit von Frauen häufig die Möglichkeit Elternzeit über eine Dauer von drei Jahren in Anspruch zu nehmen. Sind dann aber regelmäßig mit Vollendung des dritten Lebensjahres ihres Kindes auf einen Betreuungsplatz angewiesen um die Berufstätigkeit wieder aufnehmen zu können. Hinzu kommt, dass verstärkt die Chancen früher Bildung und Betreuung wahrgenommen werden, was einen früheren Zugang zu öffentlicher Betreuung nach sich zieht.

Der ermittelte Bedarf an Plätzen basierte zuletzt auf der Annahme, dass ein Angebot an Plätzen für Kinder aus 3,5 Jahrgängen ausreichend sein würde, den Bedarf zu decken. Dem veränderten Elternverhalten Rechnung tragend wird diese Annahme mit der Vorschulentwicklungsplanung für den Planungszeitraum 2018 – 2020 auf 3,7 Jahrgänge angehoben.

Der Bedarfsermittlung im Krippenbereich liegt die Zahl der Kinder unter drei Jahren zugrunde, die zum Stichtag 31.07.2017 im Regionalverband lebten. Das waren 8.300 Kinder. Der ermittelte Bedarf orientiert sich an den Ergebnissen der kommunalen Bedarfserhebung des Jahres 2013, welche für die einzelnen Umlandkommunen und auch einzelnen Stadtteile der Landeshauptstadt Saarbrücken unterschiedliche Bedarfe ergeben hatten.

Die detaillierte Betrachtung des zusätzlichen Platzbedarfs in den einzelnen Kommunen des Regionalverbandes (Bedarfsermittlung auf der Grundlage der Meldedaten zum 31.07.2017) und die Skizzierung möglicher Maßnahmen zur Schaffung des zusätzlichen Angebotes an Betreuungsplätzen bietet der als Anlage 1 beigefügte Vorschulentwicklungsplan 2018 – 2020. Am Ende dieses Dokuments sind Gesamtübersichten über das Angebot und die Entwicklung des Bedarfs an Kindergartenplätzen (3- bis 6-Jährige) und das Angebot und die Entwicklung des Bedarfs an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren angefügt.

Als Anlage 2 ist eine Übersicht über die laufenden Maßnahmen und die geplanten Maßnahmen im Zeitraum 2018 – 2020 beigefügt. Diese Übersicht enthält 59 Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von insgesamt rd. 80 Mio. €. Der Landesanteil für die dem IV. Investitionsprogramm zugeordneten 35 Maßnahmen (beige hinterlegt) beläuft sich auf etwa 21 Mio. €; seitens des Regionalverbandes wären für entsprechende Maßnahmen insgesamt etwa 15 Mio. € an Zuwendungen zu leisten.

Sofern alle Maßnahmen realisiert werden können (auch die des 3. Investitionsprogramms bzw. die des Ü3 Sofortprogramms), würden in den nächsten Jahren rd. 1.500 Plätze für 3- bis 6-Jährige und rd. 600 Plätze für Kinder unter drei Jahren entstehen.

 

Die für die Umsetzung der Maßnahmen notwendigen Investitionsmittel des Regionalverbandes werden jeweils im Rahmen der Aufstellung der Haushalte 2019 ff in den Produktkonten 36510.781200 und 36510.781800 abgebildet und zum Beschluss vorgelegt. Im Haushalt 2018 stehen Mittel in Höhe von insgesamt 3 Mio. € zur Verfügung. Weitere 3 Mio. € können von 2017 auf 2018 übertragen werden.