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Name:0018/2018  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:22.01.2018  
Betreff:Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 -2020
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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt/

Die Regionalversammlung beschließt

den Förderanteil des Regionalverbandes für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 für die Schaffung oder Ausstattung zusätzlicher Betreuungsplätze und für die Schaffung oder Ausstattung zusätzlicher Ganztagsplätze im Kindergartenbereich auf maximal 30% festzulegen.


Sachverhalt:

 

Mit der Verkündung des „Gesetzes zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ am 29. Juni 2017 hat der Bund das IV. Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 – 2020 auf den Weg gebracht. Das 2007 eingerichtete Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau" wird hierdurch von 2017 bis 2020 um insgesamt 1,126 Milliarden Euro aufgestockt, um zusätzlich 100.000 Betreuungsplätze zu schaffen. Von dem genannten Betrag werden rd. 11,5 Mio. € ins Saarland fließen.

 

Inzwischen hat das Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) den Entwurf von Richtlinien zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 – 2020 ins externe Anhörungsverfahren gegeben. Diese Richtlinien sollen die Verteilung der Bundesmittel des IV. Investitionsprogramms flankieren. Parallel zu den Bundesmitteln soll es laut MBK für die Förderung von Krippen- und Kindergartenplätzen weiterhin Landesmittel geben. Eine Größenordnung dafür wurde bisher nicht genannt.

 

Die Richtlinien des Landes schreiben nur noch den Landeszuschuss fest. Zugleich wird dieser auf einheitlich 40% für Krippe und Kindergarten festgesetzt. Die Angleichung ist konsequent. Zusätzliche Kindergartenplätze werden inzwischen gleichermaßen benötigt wie Krippenplätze. Die Angleichung führt zu einer Verbesserung der Finanzierungsgrundlage für die Träger.

 

Der landesseitige Verzicht auf eine Regelung der Finanzierungsanteile von Kommunen, Kreisen/des Regionalverbandes und der Träger macht eine Abstimmung zwischen diesen erforderlich. Zugleich ergibt sich daraus die Möglichkeit, die Finanzierungsgrundlage insbesondere für die freien Träger zu verändern, was die Realisierung entsprechender Investitionsmaßnahmen erleichtern könnte.

 

Wie die Vorlage zur Vorschulentwicklungsplanung zeigt, fehlen Betreuungsplätze für beide Altersgruppen gleichermaßen und in großem Umfang. Von daher ist die unterschiedliche Behandlung von Investitionsmaßnahmen nicht mehr angezeigt. Hinsichtlich der Schaffung eines zusätzlichen Platzangebotes ist es zielführend, den Finanzierungsanteil des Regionalverbandes für Investitionsmaßnahmen, welche im Rahmen des IV. Investitionsprogramms realisiert werden, auf max. 30% festzulegen, sofern durch die Maßnahme zusätzliche Betreuungsplätze bzw. zusätzliche Ganztagsplätze im Kindergartenbereich entstehen. Gleiches soll gelten, wenn entsprechende Investitionsmaßnahmen landesseitig mittels Landesmittel analog der Richtlinien zum IV. Investitionsprogramm bezuschusst werden.

 

Für alle weiteren Investitionsmaßnahmen gelten unverändert die Finanzierungsanteile nach § 16 der Verordnung zur Ausführung des Saarländischen Kinderbetreuungs- und –bildungsgesetzes (Ausführungs-VO SKBBG).