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Name:0175/2018  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:23.05.2018  
Betreff:Benennung der beiden Vertreter des Regionalverbandes Saarbrücken in der Schulregionkonferenz Saarbrücken für die Wahlperiode 01.11.2018 bis 31.10.2020
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Beschlussvorschlag:

 

Der Schul-und Bauausschuss empfiehlt/

Der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis/

Die Regionalversammlung beschließt,

die beiden Vertreter bzw. Ersatzvertreter des Regionalverbandes Saarbrücken in der Schulregionkonferenz Saarbrücken für Wahlperiode 01.11.2018 bis zum 31.10.2020 gem. § 56 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. § 54 Abs. 1 Satz 2 b) Schulmitbestimmungsgesetz (SchumG) wie folgt zu benennen:

  1. Vertreter/in (Verwaltung) Arnold Jungmann sowie

Ersatzvertreter/in (Verwaltung): Kerstin Theobald

  1. Vertreter (Fraktionen) Manfred: Boussonville sowie

Ersatzvertreter/in (Fraktionen):Helmut Donnevert

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 54 Abs. 1 Schulmitbestimmungsgesetz (SchumG) ist in jeder Schulregion eine Schulregionkonferenz zu bilden, um zur Wahrnehmung der Aufgaben der Schulregion (§ 2 Abs. 3 SchoG) das verantwortliche Zusammenwirken von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und Schulträgern in inneren und äußeren Schulangelegenheiten zu ermöglichen.

 

Die Schulregionkonferenz unterbreitet gem. § 57 Abs.1 SchumG den zuständigen Stellen Empfehlungen und Anträge, insbesondere in folgenden Angelegenheiten:

 

1.    Schulentwicklungsplanung für die Schulregion

2.    Errichtung, Änderung, Auflösung und Verlegung von Schulen,

3.    Änderung der Schulbezirke

4.    Planung von Schulbaumaßnahmen innerhalb der Schulregion,

5.    Maßnahmen zur Verbesserung der Kooperation der Schulen, vor allem zur besseren Nutzung von Einrichtungen und technischen Unterrichtsmitteln,

6.    Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der Weiterbildung,

7.    Beförderung von Schülerinnen und Schülern, Abstimmung des Unterrichtsbeginns und Unterrichtsendes.

 

In der Schulregionkonferenz sind die Schulformen Grundschule, Gemeinschaftsschule einschl. Gemeinschaftsschule in Abendform, Gymnasium einschließlich Abendgymnasium und Saarland Kolleg, Förderschule sowie die beruflichen Schulen mit je einer Vertreterin/einem Vertreter der Lehrkräfte, der Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 8 und der Erziehungsberechtigten vertreten.

Die auslaufenden Schulformen Erweiterte Realschule und Gesamtschule und die aufwachsende Schulform Gemeinschaftsschule gelten dabei als eine Schulform

(§ 69 a Abs. 2 SchumG – Übergangsvorschriften).

 

Außerdem gehören der Schulregionkonferenz eine Vertreterin/ein Vertreter des Landes (Ministerium für Bildung und Kultur), für die Schulträger zwei Vertreterinnen/Vertreter der Landkreise/des Regionalverbandes Saarbrücken und drei Vertreterinnen/Vertreter der Städte/Gemeinden sowie für die Ausbildungsstätten je eine Vertreterin/ein Vertreter der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer (§ 56 Abs. 3 Satz 3 SchumG) an.

 

Insgesamt besteht die Schulregionkonferenz somit aus maximal 22 Mitgliedern.

 

Die Wahlperiode dauert gem. § 56 Abs. 4 Satz 1 SchumG zwei Jahre. Sie beginnt am 1. November eines Jahres und endet am 31. Oktober des übernächsten Jahres.

 

Beim Regionalverband Saarbrücken wurden bisher je eine Vertreterin/ein Vertreter sowie je eine Ersatzvertreterin/ein Ersatzvertreter aus der Verwaltung und den Fraktionen benannt.

 

Für die aktuelle Wahlperiode wurden mit Beschluss der Regionalversammlung vom 29.09.2016 benannt:

 

für die Verwaltung:

als Vertreter                          Ltd. Verwaltungsdirektor Arnold Jungmann – Dezernent

als Ersatzvertreterin            Verwaltungsdirektorin Kerstin Theobald – Leiterin FD 40 – Schulverwaltungsamt- oder Vertreter/in im Fachdienst

 

für die Fraktionen:

als Vertreter                          Herr Helmut Donnevert – CDU

als Ersatzvertreter               Herr Manfred Boussonville – SPD

 

Die Verwaltung schlägt vor, weiterhin einen Vertreter/Ersatzvertreter aus der Verwaltung und einen Vertreter/Ersatzvertreter aus den Fraktionen zu benennen.