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Name: | 0175/2018 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 23.05.2018 | ||
Betreff: | Benennung der beiden Vertreter des Regionalverbandes Saarbrücken in der Schulregionkonferenz Saarbrücken für die Wahlperiode 01.11.2018 bis 31.10.2020 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 233 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Schul-und Bauausschuss empfiehlt/
Der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis/
Die Regionalversammlung beschließt,
die beiden Vertreter bzw. Ersatzvertreter des Regionalverbandes
Saarbrücken in der Schulregionkonferenz Saarbrücken für Wahlperiode 01.11.2018
bis zum 31.10.2020 gem. § 56 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. § 54 Abs. 1 Satz 2 b)
Schulmitbestimmungsgesetz (SchumG) wie folgt zu benennen:
Ersatzvertreter/in
(Verwaltung): Kerstin Theobald
Ersatzvertreter/in (Fraktionen):Helmut Donnevert
Sachverhalt:
Gemäß § 54 Abs. 1 Schulmitbestimmungsgesetz
(SchumG) ist in jeder Schulregion eine Schulregionkonferenz zu bilden, um zur
Wahrnehmung der Aufgaben der Schulregion (§ 2 Abs. 3 SchoG) das verantwortliche
Zusammenwirken von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten
und Schulträgern in inneren und äußeren Schulangelegenheiten zu ermöglichen.
Die Schulregionkonferenz unterbreitet gem. § 57
Abs.1 SchumG den zuständigen Stellen Empfehlungen und Anträge, insbesondere in
folgenden Angelegenheiten:
1.
Schulentwicklungsplanung
für die Schulregion
2.
Errichtung,
Änderung, Auflösung und Verlegung von Schulen,
3.
Änderung
der Schulbezirke
4.
Planung
von Schulbaumaßnahmen innerhalb der Schulregion,
5.
Maßnahmen
zur Verbesserung der Kooperation der Schulen, vor allem zur besseren Nutzung
von Einrichtungen und technischen Unterrichtsmitteln,
6.
Zusammenarbeit
mit den Einrichtungen der Weiterbildung,
7.
Beförderung
von Schülerinnen und Schülern, Abstimmung des Unterrichtsbeginns und
Unterrichtsendes.
In der Schulregionkonferenz sind die
Schulformen Grundschule, Gemeinschaftsschule einschl. Gemeinschaftsschule in
Abendform, Gymnasium einschließlich Abendgymnasium und Saarland Kolleg,
Förderschule sowie die beruflichen Schulen mit je einer Vertreterin/einem Vertreter
der Lehrkräfte, der Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 8 und der
Erziehungsberechtigten vertreten.
Die auslaufenden Schulformen Erweiterte
Realschule und Gesamtschule und die aufwachsende Schulform Gemeinschaftsschule
gelten dabei als eine Schulform
(§ 69 a Abs. 2 SchumG – Übergangsvorschriften).
Außerdem gehören der Schulregionkonferenz eine
Vertreterin/ein Vertreter des Landes (Ministerium für Bildung und Kultur), für
die Schulträger zwei Vertreterinnen/Vertreter der Landkreise/des Regionalverbandes
Saarbrücken und drei Vertreterinnen/Vertreter der Städte/Gemeinden sowie für
die Ausbildungsstätten je eine Vertreterin/ein Vertreter der Industrie- und
Handelskammer und der Handwerkskammer (§ 56 Abs. 3 Satz 3 SchumG) an.
Insgesamt besteht die Schulregionkonferenz
somit aus maximal 22 Mitgliedern.
Die Wahlperiode dauert gem. § 56 Abs. 4 Satz 1
SchumG zwei Jahre. Sie beginnt am 1. November eines Jahres und endet am 31.
Oktober des übernächsten Jahres.
Beim Regionalverband Saarbrücken wurden bisher
je eine Vertreterin/ein Vertreter sowie je eine Ersatzvertreterin/ein
Ersatzvertreter aus der Verwaltung und den Fraktionen benannt.
Für die aktuelle Wahlperiode wurden mit
Beschluss der Regionalversammlung vom 29.09.2016 benannt:
für
die Verwaltung:
als
Vertreter Ltd.
Verwaltungsdirektor Arnold Jungmann – Dezernent
als Ersatzvertreterin Verwaltungsdirektorin Kerstin Theobald – Leiterin FD 40 –
Schulverwaltungsamt- oder Vertreter/in im Fachdienst
für die Fraktionen:
als Vertreter Herr
Helmut Donnevert – CDU
als Ersatzvertreter Herr Manfred Boussonville – SPD
Die Verwaltung schlägt vor, weiterhin einen Vertreter/Ersatzvertreter aus der Verwaltung und einen Vertreter/Ersatzvertreter aus den Fraktionen zu benennen.