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Name: | 0177/2018 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 23.05.2018 | ||
Betreff: | Eintritt des Regionalverbandes Saarbrücken in die Finanzierung der Mietkosten für eine zweigruppige Kindertageseinrichtung in Dudweiler |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 230 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt/
Der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis/
Die Regionalversammlung beschließt,
a) vorbehaltlich eines Beschlusses der Landeshauptstadt Saarbrücken zur Übernahme der Betriebsträgerschaft und der Übernahme von 30% der Mietkosten, die anteilige Finanzierung der Mietkosten für eine zweigruppige Kindertageseinrichtung in Dudweiler (ehemals St. Marien),
b) in gleichgelagerten Fällen entsprechende Absprachen mit Betriebsträgern zu treffen.
Sachverhalt:
Die Versorgungslücke im Kitabereich ist bekannt.
Neben einem umfangreichen
Vorschulentwicklungsplan mit zahlreichen Baumaßnahmen wird derzeit nach
kurzfristig umsetzbaren, temporären Lösungen gesucht. Dazu gehört auch die
Anmietung von Räumen.
Dem Fachdienst Jugend liegt ein konkretes Angebot eines Privatinvestors
vor. Der Investor hat das Gebäude der ehemaligen Kita St. Marien in Dudweiler
gekauft, möchte dieses sanieren und als fertige „betriebserlaubnisfähige“ Kita
vermieten.
Nach Vertragsabschluss könnten innerhalb ca.
3,5 Monaten 50 dringend benötigte
zusätzliche Kitaplätze in Dudweiler Mitte entstehen. Dies würde nicht gegen die
angedachte städtische Einrichtung in der Schlachthofstraße in Dudweiler (Teil
der Vorschulentwicklungsplanung) sprechen, da der errechnete Bedarf höher ist
und es sich zudem um eine Interimslösung handelt.
Damit das Gebäude wieder als Kindertagesstätte genutzt werden kann, sind
umfangreiche Sanierungsmaßnahmen v.a. im Bereich Brandschutz, Sanitär, Heizung
und Elektro durchzuführen um die baulichen Voraussetzungen zur Erteilung einer
Betriebserlaubnis zu schaffen.
Der Investor hat die voraussichtlichen Sanierungskosten auf ca. 320.000
bis 340.000 € beziffert. Er will die Arbeiten mit seiner eigenen Firma
(Verputzer) ausführen und hat ein Architekturbüro und Brandschutzbeauftragte
hinzugezogen.
In einem ersten Angebot hat der Investor Mietkosten von 3.650,00 €
monatlich genannt, über einen Zeitraum von 10 Jahren. Dies entspricht bei der
Gesamtfläche (mit Kellerräumen) von 670 qm einem qm Preis von 5,45 € (ohne
Keller 7,42 €).
Die Landeshauptstadt hat signalisiert, die Betriebsträgerschaft übernehmen
zu wollen. Das Raumprogramm muss in einem nächsten Schritt auf Grundlage der
Kita-Konzeption zwischen Betriebsträger und Investor final besprochen werden.
Hierbei können sich noch bauplanerische Veränderungen ergeben, so dass der
Mietpreis sich noch leicht nach oben verändern könnte.
Verhandlung, Ausgestaltung und Abschluss eines Mietvertrages soll durch
die Landeshauptstadt als Betriebsträger erfolgen.
Betriebsträgerschaft
und Finanzierung der Mietkosten
Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat Zustimmung und Unterstützung
signalisiert und zeigt Bereitschaft an der Übernahme der Betriebsträgerschaft.
In Bezug auf die Finanzierung der Mietkosten wurde der Landeshauptstadt
vorgeschlagen, eine Aufteilung analog der Finanzierung von Investitionskosten im
4. Investitionsprogramm anzustreben (Kommune 30%, Regionalverband 30%, Land
40%). Die Übernahme von anteiligen Mietkosten im Kitabereich durch das Land ist
im SKBBG bisher nicht vorgesehen. Dennoch wurden erste Gespräche mit dem
Bildungsministerium geführt. Eine Landesförderung wird dort für die Zukunft
nicht gänzlich ausgeschlossen, eine verbindliche Zusage wurde jedoch bisher
nicht gemacht. Demnach müsste der Regionalverband Saarbrücken je nach
Verhandlungsergebnis mit dem Land zwischen 30% und 70% der Mietkosten tragen.
Entsprechende Mittel stehen im Produktkonto 36510.531200 Aufwendungen für Zuweisungen an Gemeinden/GV
zur Verfügung.
Über die Gespräche hinaus wird vorsorglich ein Antrag auf Beteiligung an
den Mietkosten beim Bildungsministerium gestellt.
Zu beachten ist, dass für den Regionalverband Saarbrücken im Falle der
Realisierung der Maßnahme Zuwendungen zu Kosten im Investitionsbereich für eine
alternative Baumaßnahme entfallen. Für 50 Plätze in einem zweigruppigen Neubau
müsste der Regionalverband alternativ ca. 300.000 € als Zuwendung leisten.
Diese Zahl basiert auf der Übernahme von 30 % der alten Förderhöchstgrenzen des
Landes von 450.000 € pro Gruppe (25 Plätze).
Neben der Übernahme der Mietkosten sind keine sonstigen
Investitionskosten für die Baumaßnahme durch den Regionalverband zu
tragen.
Die Kosten für die Erstausstattung, ca. 50.000 € - 70.000 € insgesamt,
können über die übliche Regelfinanzierung nach dem SKBBG mit Beteiligung von
Land, Kommune und Regionalverband finanziert werden.
Es besteht die Chance,
innerhalb kürzester Zeit 50 dringend benötigte Kitaplätze in Dudweiler zu
schaffen. Weitere konkrete Handlungsmöglichkeiten, über Mietlösungen
kurzfristig zusätzliche Kinderbetreuungsplätze zu schaffen, liegen zurzeit
nicht vor, könnten sich aber künftig ergeben. In diesem Sinne wird um
Zustimmung zum Beschlussvorschlag gebeten.