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Name:0177/2018  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:23.05.2018  
Betreff:Eintritt des Regionalverbandes Saarbrücken in die Finanzierung der Mietkosten für eine zweigruppige Kindertageseinrichtung in Dudweiler
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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt/

Der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis/

Die Regionalversammlung beschließt,

a)         vorbehaltlich eines Beschlusses der Landeshauptstadt Saarbrücken zur Übernahme der Betriebsträgerschaft und der Übernahme von 30% der Mietkosten, die anteilige Finanzierung der Mietkosten für eine zweigruppige Kindertageseinrichtung in Dudweiler (ehemals St. Marien),

b)        in gleichgelagerten Fällen entsprechende Absprachen mit Betriebsträgern zu treffen.

 


Sachverhalt:

 

Die Versorgungslücke im Kitabereich ist bekannt.

 

Neben einem umfangreichen Vorschulentwicklungsplan mit zahlreichen Baumaßnahmen wird derzeit nach kurzfristig umsetzbaren, temporären Lösungen gesucht. Dazu gehört auch die Anmietung von Räumen.

 

Dem Fachdienst Jugend liegt ein konkretes Angebot eines Privatinvestors vor. Der Investor hat das Gebäude der ehemaligen Kita St. Marien in Dudweiler gekauft, möchte dieses sanieren und als fertige „betriebserlaubnisfähige“ Kita vermieten.

 

Nach Vertragsabschluss könnten innerhalb ca. 3,5 Monaten 50 dringend benötigte zusätzliche Kitaplätze in Dudweiler Mitte entstehen. Dies würde nicht gegen die angedachte städtische Einrichtung in der Schlachthofstraße in Dudweiler (Teil der Vorschulentwicklungsplanung) sprechen, da der errechnete Bedarf höher ist und es sich zudem um eine Interimslösung handelt.

 

Damit das Gebäude wieder als Kindertagesstätte genutzt werden kann, sind umfangreiche Sanierungsmaßnahmen v.a. im Bereich Brandschutz, Sanitär, Heizung und Elektro durchzuführen um die baulichen Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis zu schaffen.

Der Investor hat die voraussichtlichen Sanierungskosten auf ca. 320.000 bis 340.000 € beziffert. Er will die Arbeiten mit seiner eigenen Firma (Verputzer) ausführen und hat ein Architekturbüro und Brandschutzbeauftragte hinzugezogen.

 

In einem ersten Angebot hat der Investor Mietkosten von 3.650,00 € monatlich genannt, über einen Zeitraum von 10 Jahren. Dies entspricht bei der Gesamtfläche (mit Kellerräumen) von 670 qm einem qm Preis von 5,45 € (ohne Keller 7,42 €).

Die Landeshauptstadt hat signalisiert, die Betriebsträgerschaft übernehmen zu wollen. Das Raumprogramm muss in einem nächsten Schritt auf Grundlage der Kita-Konzeption zwischen Betriebsträger und Investor final besprochen werden. Hierbei können sich noch bauplanerische Veränderungen ergeben, so dass der Mietpreis sich noch leicht nach oben verändern könnte.

 

Verhandlung, Ausgestaltung und Abschluss eines Mietvertrages soll durch die Landeshauptstadt als Betriebsträger erfolgen.

 

Betriebsträgerschaft und Finanzierung der Mietkosten

 

Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat Zustimmung und Unterstützung signalisiert und zeigt Bereitschaft an der Übernahme der Betriebsträgerschaft. In Bezug auf die Finanzierung der Mietkosten wurde der Landeshauptstadt vorgeschlagen, eine Aufteilung analog der Finanzierung von Investitionskosten im 4. Investitionsprogramm anzustreben (Kommune 30%, Regionalverband 30%, Land 40%). Die Übernahme von anteiligen Mietkosten im Kitabereich durch das Land ist im SKBBG bisher nicht vorgesehen. Dennoch wurden erste Gespräche mit dem Bildungsministerium geführt. Eine Landesförderung wird dort für die Zukunft nicht gänzlich ausgeschlossen, eine verbindliche Zusage wurde jedoch bisher nicht gemacht. Demnach müsste der Regionalverband Saarbrücken je nach Verhandlungsergebnis mit dem Land zwischen 30% und 70% der Mietkosten tragen. Entsprechende Mittel stehen im Produktkonto 36510.531200 Aufwendungen für Zuweisungen an Gemeinden/GV zur Verfügung.

Über die Gespräche hinaus wird vorsorglich ein Antrag auf Beteiligung an den Mietkosten beim Bildungsministerium gestellt.

 

Zu beachten ist, dass für den Regionalverband Saarbrücken im Falle der Realisierung der Maßnahme Zuwendungen zu Kosten im Investitionsbereich für eine alternative Baumaßnahme entfallen. Für 50 Plätze in einem zweigruppigen Neubau müsste der Regionalverband alternativ ca. 300.000 € als Zuwendung leisten. Diese Zahl basiert auf der Übernahme von 30 % der alten Förderhöchstgrenzen des Landes von 450.000 € pro Gruppe (25 Plätze).

 

Neben der Übernahme der Mietkosten sind keine sonstigen Investitionskosten für die Baumaßnahme durch den Regionalverband zu tragen. 

 

Die Kosten für die Erstausstattung, ca. 50.000 € - 70.000 € insgesamt, können über die übliche Regelfinanzierung nach dem SKBBG mit Beteiligung von Land, Kommune und Regionalverband finanziert werden.

 

Es besteht die Chance, innerhalb kürzester Zeit 50 dringend benötigte Kitaplätze in Dudweiler zu schaffen. Weitere konkrete Handlungsmöglichkeiten, über Mietlösungen kurzfristig zusätzliche Kinderbetreuungsplätze zu schaffen, liegen zurzeit nicht vor, könnten sich aber künftig ergeben. In diesem Sinne wird um Zustimmung zum Beschlussvorschlag gebeten.