BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0245/2018  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:17.08.2018  
Betreff:Vertrag über die Weiterführung der Kinderhäuser Brebach und Malstatt
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Vorlage Dateigrösse: 229 KB Vorlage 229 KB
Dokument anzeigen: 2019 Vertrag Kinderhaus Brebach 2019_2020 Dateigrösse: 226 KB 2019 Vertrag Kinderhaus Brebach 2019_2020 226 KB
Dokument anzeigen: 2019 Vertrag Kinderhaus Malstatt 2019_2020 Dateigrösse: 227 KB 2019 Vertrag Kinderhaus Malstatt 2019_2020 227 KB

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt/

der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis/

die Regionalversammlung beschließt

den Abschluss der beiden Verträge mit der Diakonisches Werk an der Saar gGmbH für die Kinderhäuser Brebach und Malstatt für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2020

 


Sachverhalt:

 

Für die Jugendhilfe im Regionalverband Saarbrücken sind die Kinderhäuser wesentliches Element einer präventiven Jugendhilfe und ein positives Beispiel für die Kooperation zwischen freien Trägern und Jugendamt. Es ist gelungen zu zeigen: Prävention ist möglich und wirkungsvoll und eine echte Zukunftsinvestition. Diese Arbeit soll – synchron zu den Laufzeiten der Gemeinwesen-Einrichtungen Brebach und Malstatt - für die nächsten zwei Jahre vertraglich abgesichert werden. Die Vertragslaufzeit soll auch danach an die Laufzeit der GWA-Verträge angepasst werden. Angestrebt wird die Rückkehr zu einer vertraglichen Regelung für fünf Jahre.

 

Für den Förderzeitraum 2019 bis 2020 soll das vorhanden Kernangebot und die notwendige Weiterentwicklung weiterhin mit einer Personalausstattung von 1,5 Stellen gesichert werden. Das Kinderhaus Brebach wird sich aufgrund der bisherigen Enge um zwei größere und einen kleineren Raum erweitern. Hierfür fallen zusätzliche Miet- und Mietnebenkosten an.

 

Die Träger bringen die Kosten für den Overhead als freiwilligen Eigenanteil in die Gesamtfinanzierung ein.

 

Die Entwicklung der Kinderhaus-Projekte

 

Das Projekt „Freiraum für Prävention“ begann 2003 an den Standorten Malstatt und Alt-Saarbrücken als ein zunächst auf drei Jahre befristetes Modellvorhaben des Landes. Nach einer Übergangszeit im Jahr 2006 wurde es ab 2007 um weitere drei Jahre verlängert, indem sich der Stadtverband bzw. der Regionalverband Saarbrücken als örtlicher Jugendhilfeträger mit zwei Dritteln der Kosten an der Finanzierung beteiligte.

 

Noch vor Ende der Laufzeit entschied der Regionalverband, zwei weitere Standorte, nämlich Brebach und die Innenstadt Völklingens, mit in das Programm aufzunehmen und - in Völklingen gemeinsam mit der Stadt Völklingen als Partner - zu finanzieren.

 

Ein grundlegend wichtiger Schritt für die Zukunft des Projektes wurde - nach  intensiven fachlichen, politischen und wirtschaftlichen Diskussionen in konstruktiver und partnerschaftlicher Atmosphäre - zu Beginn des Jahres 2010 gemacht: Zwischen dem Regionalverband Saarbrücken, der Stadt Völklingen für den dort liegenden Standort und den drei beteiligten Trägern der freien Wohlfahrtspflege wurden Verträge über die Arbeit im Kinderhaus mit einer Laufzeit bis Ende 2013 verhandelt und von den Gremien der beteiligten Partner beschlossen.

 

Die Kinderhäuser waren im Projektzeitraum 2011 bis 2013 mit jeweils mindestens einer Stelle personalisiert. Es wurde jedoch in der Projektlaufzeit festgestellt, dass sie mit dieser Personalisierung den vielfältigen Anforderungen z. B. auch im Bereich der Frühen Förderung und Bildung nicht ausreichend gerecht werden konnten. Schwierig erwies sich beim bisherigen Personalschlüssel auch die Sicherstellung einer kontinuierlichen Arbeit bei Krankheit oder Urlaub. Um eine kontinuierliche, nachhaltige Arbeit dauerhaft sicherzustellen wurde daher für die Vertragslaufzeit 2013 bis 2018 eine Erhöhung auf 1,5 Stellen pro Standort beschlossen.

 

Die Aufgaben und Wirkungen der Kinderhäuser

 

Die Kinderhäuser haben als niedrigschwellige Anlaufstellen die Kinder und ihre Eltern erreicht. Sie leisten wertvolle partnerschaftliche Hilfen und Angebote. Es gibt eine gewachsene und belastbare Vertrauensbasis zu den MitarbeiterInnen im Kinderhaus. Darüber hinaus fühlen sich viele Eltern entlastet. Auch die Verbesserung der Kommunikation und Kooperation zwischen Eltern und Schule sowie zwischen Eltern, Schule und Schulsozialarbeit ist ein Erfolg der Kinderhausarbeit. Der Standort im Stadtteil, mit Bezug zur Gemeinwesenarbeit und außerhalb anderer offizieller Institutionen, wie z.B. Schule, war und ist wichtig.

 

Ein wesentlicher Aufgabenbereich der Kinderhausarbeit ist der Aufbau und die Pflege einer sogenannten Präventionskette. Kinder sollen von Anfang an bis womöglich zum Eintritt ins Berufsleben eine gute Angebotspalette haben und die Übergänge sollten gestaltet sein. Hier hat das Kinderhaus seinen Ort und seine Rolle gefunden.

 

Die MitarbeiterInnen in den Kinderhäusern sind sozusagen „Brückenbauer“ zwischen den guten fachlichen Angeboten der Jugendhilfe und den schwierigen Lebenslagen der Familien vor Ort. Sie bilden gleichsam ein Scharnier zwischen dem Jugendamt und den Menschen im Stadtteil. Das jeweilige Kinderhaus ist der Ort, an dem sich die gelingende Kooperation zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe vom theoretischen Anspruch in eine wirksame Hilfe für Kinder, Jugendliche und Familien wandelt.

 

Ein besonderes Merkmal der Kinderhausarbeit ist, dass ProjektmitarbeiterInnen und MitarbeiterInnen des Sozialen Dienstes des Jugendamtes pro Standort 3 Einzelfälle intensiv bearbeiten. Hierbei werden insbesondere dann, wenn im Normalfall eine Hilfe zur Erziehung eingerichtet werden müsste, zunächst Lösungen im Sozialraum gesucht. Dabei sind die sogenannten drei “Präventionsplätze“ im jeweiligen Kinderhaus von großer Bedeutung.

 

Durch Berichterstattung und Fachdiskussionen in einem Koordinierungskreis wird die Projektarbeit strukturell begleitet. Die Wirksamkeit der in den Kinderhäusern geleisteten Arbeit im beabsichtigten Sinne einer Stärkung der Kinder und ihrer Familien steht außer Zweifel. Die Jahresberichte geben Hinweise darauf, dass durch die Arbeit der Kinderhäuser Hilfen zur Erziehung vermieden werden konnten. Auch konnten Kinder früher aus Tagesgruppen entlassen werden, weil eine Unterstützung durch das Kinderhaus und eine dort angesiedelte Hausaufgabenhilfe möglich war. Die wichtigsten beobachtbaren unmittelbaren Wirkungen auf die Kinder im Sozialraum sind insbesondere die Verbesserung der sozialen Kompetenz, die Verbesserung der schulischen Leistungen und die bessere und schnellere Vernetzung von verschiedenen Förderangeboten vor Ort. Die Kinderhäuser haben sich als Anlaufstellen für Eltern und Kinder im Sozialraum etabliert und stellen mit ihrer Arbeit einen wichtigen Baustein in der Prävention im Kinderschutz dar. So erschließen die Kinderhäuser für Kinder und Eltern auch neue Aktionsräume in ihrem sozialen Umfeld mit ihren Angeboten wie zum Beispiel Elternkursen, Bewegungsförderung, Ernährungsberatung, kreatives und musisches Gestalten.

 

Haushaltsmittel stehen im Produktkonto 36360.531819 zur Verfügung