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Name:0045/2010  
Aktenzeichen:RVA/003/2010
Art:Beschlussvorlage  
Datum:12.01.2010  
Betreff:Anordnung des Regionalverbandsdirektors in dringenden Fällen für das Haushaltsjahr 2009 (§ 213 Abs. 6 i.V.m. § 180 Abs. 1 KSVG)
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Sachverhalt:

Die im Haushalt des Regionalverbandes für 2009 bereitgestellten Mittel für Aufwand beim Budget 34200 - Kosten der Unterkunft u.a. nach SGB II reichen zur Bedarfsdeckung nicht aus. Bei dem Aufwand (Konten 542001, 542004 bis 542009) ist bis Ende Dezember 2009 ein Mehrbedarf von 1.075.180,68 Euro entstanden. Bei dem Ertrag (Konten 415100, 421003 bis 421104) ist bis Jahresende eine Mehreinnahme von 471.181,21 Euro entstanden.

 

Insoweit wird sich beim Budget 34200 - Kosten der Unterkunft u.a. nach SGB II eine ungedeckte Mehrbelastung von insgesamt 603.999,47 Euro im Haushaltsjahr 2009 ergeben.

 

Auf die Zahlung der o.g. Mehraufwendungen für die Leistungen nach dem SGBII besteht ein gesetzlicher Anspruch. Die Beträge werden im Wege der Abbuchung durch die Bundesagentur für Arbeit dem Konto des Regionalverbandes im Haushaltsjahr 2009

belastet. Eine haushaltsmäßige Deckung dieser Mehraufwendungen ist nicht gegeben.

 

Die Mittelverausgabung für die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von
603.999,47 Euro wird daher gemäß § 213 Abs. 6 i.V.m. § 180 Abs. 1 KSVG (Anordnung des Regionalverbandsdirektors in dringenden Fällen) angeordnet.

 

 

gez.

Peter Gillo