Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0294/2018 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 24.09.2018 | ||
Betreff: | Wahl des Wahlleiters für die Kommunalwahl 2019 und seines Vertreters |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 216 KB |
Beschlussvorschlag:
Die Regionalversammlung wählt
Herrn Manfred Paschwitz zum Wahlleiter bei der Wahl der Regionalversammlung und der Regionalverbandsdirektorin/des Regionalverbandsdirektors 2019 und Herrn Arnold Jungmann als Stellvertretenden Wahlleiter.
Sachverhalt:
Gemäß
§ 70 Kommunalwahlgesetz ist der Regionalverbandsdirektor der
Regionalverbandswahlleiter und sein gesetzlicher Vertreter der stellvertretende
Regionalverbandswahlleiter.
Für
die zeitgleich stattfindende Europawahl werden die Wahlleiter durch die
Landesregierung berufen.
Nach
§ 121 Kommunalwahlordnung können die Wahlleiter der Europawahl auch als
Wahlleiter für die Kommunalwahl fungieren.
Kandidieren
der Regionalverbandsdirektor und seine Stellvertreter selbst bei einer der
Kommunalwahlen (also Regionalversammlung /Regionalverbandsdirektor) können sie
nach §§ 7 Abs.2, 67 KWG nicht Wahlleiter bzw. stellvertretender Wahlleiter
sein.
Da
der amtierende Regionalverbandsdirektor und seine Stellvertreter (mit Ausnahme
von Herrn Paschwitz) bei der Wahl des Regionalverbandsdirektors bzw. für die
Regionalversammlung kandidieren werden, muss die Regionalversammlung nach §§ 7
Abs.2, 67 KWG für die Wahlen 2019 einen „besonderen“ Regionalverbandswahlleiter
und Stellvertreter wählen.
Diese Personen können dann auch der Landesregierung zur Berufung als Wahlleiter / stellvertretende Wahlleiter für die Europawahl vorgeschlagen werden.