BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0294/2018  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:24.09.2018  
Betreff:Wahl des Wahlleiters für die Kommunalwahl 2019 und seines Vertreters
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Beschlussvorschlag:

 

Die Regionalversammlung wählt

Herrn Manfred Paschwitz zum Wahlleiter bei der Wahl der Regionalversammlung und der Regionalverbandsdirektorin/des Regionalverbandsdirektors 2019 und Herrn Arnold Jungmann als Stellvertretenden Wahlleiter.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 70 Kommunalwahlgesetz ist der Regionalverbandsdirektor der Regionalverbandswahlleiter und sein gesetzlicher Vertreter der stellvertretende Regionalverbandswahlleiter.

Für die zeitgleich stattfindende Europawahl werden die Wahlleiter durch die Landesregierung berufen.

Nach § 121 Kommunalwahlordnung können die Wahlleiter der Europawahl auch als Wahlleiter für die Kommunalwahl fungieren.

 

Kandidieren der Regionalverbandsdirektor und seine Stellvertreter selbst bei einer der Kommunalwahlen (also Regionalversammlung /Regionalverbandsdirektor) können sie nach §§ 7 Abs.2, 67 KWG nicht Wahlleiter bzw. stellvertretender Wahlleiter sein.

 

Da der amtierende Regionalverbandsdirektor und seine Stellvertreter (mit Ausnahme von Herrn Paschwitz) bei der Wahl des Regionalverbandsdirektors bzw. für die Regionalversammlung kandidieren werden, muss die Regionalversammlung nach §§ 7 Abs.2, 67 KWG für die Wahlen 2019 einen „besonderen“ Regionalverbandswahlleiter und Stellvertreter wählen.

Diese Personen können dann auch der Landesregierung zur Berufung als Wahlleiter / stellvertretende Wahlleiter für die Europawahl vorgeschlagen werden.