Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0314/2018 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 19.10.2018 | ||
Betreff: | Kooperationsverträge über die Weiterführung der drei Großtagespflegestellen (Mühlenviertel, Eschberg, Malstatt) der Lebenshilfe Dienste gGmbH. |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 233 KB | ||
Vertrag GTPS Eschberg Lebenshilfe 77 KB | ||
Vertrag GTPS Mühlenviertel Lebenshilfe_1 77 KB | ||
Vertrag GTPS Wackenberg ( Malstatt) Lebenshilfe 77 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt/
Der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis/
Die Regionalversammlung beschließt die drei Kooperationsverträge
der Großtagespflegestellen Mühlenviertel, Eschberg und Malstatt für die
Laufzeit
01.01.2019 bis zum 31.12.2021.
Sachverhalt:
Für die Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen
sind die Großtagespflegestellen der Lebenshilfe Dienste gGmbH wichtige
Einrichtungen, auch um dem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung weiterhin gerecht
zu werden Die bestehenden Verträge für die Einrichtungen Mühlenviertel und
Eschberg sollen für weitere drei Jahre verlängert werden. Die Einrichtung
Malstatt wurde aus Mitteln des Bundesprogramms Kindertagespflege aufgebaut und
soll nun analog zu den beiden anderen Standorten für drei Jahre vertraglich
abgesichert werden.
Der Vertragstext wurden mit dem Träger ausverhandelt
und mit Rechtsamt und Rechnungsprüfungsamt abgestimmt.
Hervorzuheben sind die langen Öffnungszeiten der
Großtagespflegestellen, die es auch Eltern, die im Schichtdienst arbeiten,
ermöglicht Familie und Beruf zu vereinbaren. Zudem sind die bestehenden Großtagespflegestellen
ein positives Beispiel für die Kooperation zwischen freien Trägern und
Jugendamt.
In der Regel betreuen zwei, maximal drei
Tagespflegepersonen höchstens 10
Kinder gleichzeitig. Die Betreuung findet in kindgerechten Räumen statt.
Die Zusammensetzung der Gruppe kann altersgemischt sein. Gerade für GTPS die
sich in freier Trägerschaft befinden, bietet sich das Modell der Festanstellung
an. Hierbei sind die Tagespflegepersonen mindestens in der Tarifgruppe S2/2
angestellt und treten ihre Ansprüche, bezüglich des Pflegegeldes an den Träger
ab. Die Fachaufsicht wird von der Servicestelle Kinderbetreuung und
Kindertagespflege und dem Arbeitgeber geleistet. Die Dienstaufsicht obliegt
allein dem Anstellungsträger. In einer GTPS in Festanstellung können dann 10
Kinder gleichzeitig betreut werden. Kindertagespflege ist eine Leistung, die
persönlich zu erbringen ist, es erfolgt immer eine kontinuierliche Zuordnung
von Tagespflegeperson zum Kind. Hieraus ergibt sich bei konsequenter Anwendung
des Arbeitsrechts, dass nach 6 Stunden Arbeitszeit ein Wechsel im
Betreuungssetting erfolgen muss. Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen,
dass die Tagespflegeperson die Möglichkeit zur Arbeitsunterbrechung hat. Ein
Schichtmodell mit zwei zugeordneten Tagespflegepersonen pro Kind gewährleistet
in GTPS mit Festanstellung die persönliche Leistungserbringung, als auch die
Einhaltung des Arbeitsschutzes. Die Räume, die als GTPS genutzt werden, wurden
zuvor durch die Untere Bauaufsichtsbehörde (UBA) genehmigt. Hierzu wurde ein
Nutzungsänderungs-antrag bei der zuständigen UBA (LHS Saarbrücken, RV
Saarbrücken) gestellt. Parallel zum Bauantrag wurden die Räume durch die
Servicestelle Kinderbetreuung & Kindertagespflege im Hinblick auf die
pädagogischen Belange geprüft.
4. Die
Aufgaben der GTPS und die Vorteile für Eltern
Professionell: Tagespflegepersonen haben nach dem Sozialgesetzbuch
VIII (§ 22 SGB IIIV) den gleichen Förderungsauftrag wie Tageseinrichtungen. Der
Auftrag umfasst die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes.
Tagesmütter haben Qualifizierungskurse absolviert und
nach einer genauen Überprüfung der persönlichen und räumlichen Voraussetzungen
eine Pflegeerlaubnis von Seiten des Jugendamts erhalten.
Sie nehmen regelmäßig an Fortbildungen und Erste-Hilfe-Kursen
teil und sind eng an die Fachberatung der Servicestelle für Kinderbetreuung und
Kindertagespflege gebunden.
Individuell: Tagespflegepersonen können individuell auf die
Bedürfnisse der einzelnen Kinder und die Wünsche der Eltern eingehen. Alltägliche
Abläufe wie Schlafrituale, Mahlzeiten, Wickeln, etc. können auf das jeweilige
Tageskind und seine Gewohnheiten abgestimmt werden.
Die Tagespflegeperson baut zu jedem Kind eine
intensive Bindungsbeziehung auf, die dem Kind Sicherheit gibt und eine
unerlässliche Basis für frühe Lernprozesse ist.
Die Einbeziehung in den Alltag in der
Tagespflegestelle bietet den Kindern Verlässlichkeit und Geborgenheit.
Abwechslungsreiche Spiel- und Beschäftigungsangebote
fördern die Kinder gezielt.
Der Aufbau geschwisterähnlicher Beziehungen zu anderen
Kindern unterschiedlichen Alters innerhalb einer überschaubaren Gruppe
ermöglicht vielfältige Sozialerfahrungen.
Flexibel: Die Betreuungszeiten richten sich nach dem Bedarf der
Eltern und dem Angebot der Großtagespflegestelle. Es können zum Beispiel
einzelne Tage zu unterschiedlichen Zeiten gebucht werden. Auch eine Anschluss-
oder Randzeiten-betreuung, sowie die Abdeckung von Schichtzeiten und
Wochenendbetreuung ist möglich.
Zuverlässig: Absprachen zwischen Tagespflegepersonen und Eltern
können individuell getroffen werden. Diese Absprachen und der Betreuungsvertrag
sichern ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verbindlichkeit.
5.
Finanzielles
Haushaltsmittel stehen im Produktkonto 36510.531703
zur Verfügung. Auf einen Eigenanteil des Trägers wird aufgrund der Finanzkraft
des Trägers und des derzeitigen Mangels an Betreuungsplätzen verzichtet.
Die vom Regionalverband zu tragende
Fehlbedarfsfinanzierung für die Großtages-pflegestellen belaufen sich laut den
Budgetplänen 2019 auf
GTPS Eschberg 98.306,-
€
GTPS Mühlenviertel 90.108,-
€
GTPS Malstatt 81.876,-
€