BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0314/2018  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:19.10.2018  
Betreff:Kooperationsverträge über die Weiterführung der drei Großtagespflegestellen (Mühlenviertel, Eschberg, Malstatt) der Lebenshilfe Dienste gGmbH.
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Vorlage Dateigrösse: 233 KB Vorlage 233 KB
Dokument anzeigen: Vertrag GTPS Eschberg Lebenshilfe Dateigrösse: 77 KB Vertrag GTPS Eschberg Lebenshilfe 77 KB
Dokument anzeigen: Vertrag GTPS Mühlenviertel Lebenshilfe_1 Dateigrösse: 77 KB Vertrag GTPS Mühlenviertel Lebenshilfe_1 77 KB
Dokument anzeigen: Vertrag GTPS Wackenberg ( Malstatt) Lebenshilfe Dateigrösse: 77 KB Vertrag GTPS Wackenberg ( Malstatt) Lebenshilfe 77 KB

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt/

Der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis/

Die Regionalversammlung beschließt die drei Kooperationsverträge der Großtagespflegestellen Mühlenviertel, Eschberg und Malstatt für die Laufzeit

01.01.2019 bis zum 31.12.2021.

 


Sachverhalt:

 

Für die Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen sind die Großtagespflegestellen der Lebenshilfe Dienste gGmbH wichtige Einrichtungen, auch um dem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung weiterhin gerecht zu werden Die bestehenden Verträge für die Einrichtungen Mühlenviertel und Eschberg sollen für weitere drei Jahre verlängert werden. Die Einrichtung Malstatt wurde aus Mitteln des Bundesprogramms Kindertagespflege aufgebaut und soll nun analog zu den beiden anderen Standorten für drei Jahre vertraglich abgesichert werden.

 

Der Vertragstext wurden mit dem Träger ausverhandelt und mit Rechtsamt und Rechnungsprüfungsamt abgestimmt.

 

Hervorzuheben sind die langen Öffnungszeiten der Großtagespflegestellen, die es auch Eltern, die im Schichtdienst arbeiten, ermöglicht Familie und Beruf zu vereinbaren. Zudem sind die bestehenden Großtagespflegestellen ein positives Beispiel für die Kooperation zwischen freien Trägern und Jugendamt.

 

In der Regel betreuen zwei, maximal drei Tagespflegepersonen höchstens 10         Kinder gleichzeitig. Die Betreuung findet in kindgerechten Räumen statt. Die Zusammensetzung der Gruppe kann altersgemischt sein. Gerade für GTPS die sich in freier Trägerschaft befinden, bietet sich das Modell der Festanstellung an. Hierbei sind die Tagespflegepersonen mindestens in der Tarifgruppe S2/2 angestellt und treten ihre Ansprüche, bezüglich des Pflegegeldes an den Träger ab. Die Fachaufsicht wird von der Servicestelle Kinderbetreuung und Kindertagespflege und dem Arbeitgeber geleistet. Die Dienstaufsicht obliegt allein dem Anstellungsträger. In einer GTPS in Festanstellung können dann 10 Kinder gleichzeitig betreut werden. Kindertagespflege ist eine Leistung, die persönlich zu erbringen ist, es erfolgt immer eine kontinuierliche Zuordnung von Tagespflegeperson zum Kind. Hieraus ergibt sich bei konsequenter Anwendung des Arbeitsrechts, dass nach 6 Stunden Arbeitszeit ein Wechsel im Betreuungssetting erfolgen muss. Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Tagespflegeperson die Möglichkeit zur Arbeitsunterbrechung hat. Ein Schichtmodell mit zwei zugeordneten Tagespflegepersonen pro Kind gewährleistet in GTPS mit Festanstellung die persönliche Leistungserbringung, als auch die Einhaltung des Arbeitsschutzes. Die Räume, die als GTPS genutzt werden, wurden zuvor durch die Untere Bauaufsichtsbehörde (UBA) genehmigt. Hierzu wurde ein Nutzungsänderungs-antrag bei der zuständigen UBA (LHS Saarbrücken, RV Saarbrücken) gestellt. Parallel zum Bauantrag wurden die Räume durch die Servicestelle Kinderbetreuung & Kindertagespflege im Hinblick auf die pädagogischen Belange geprüft.

 

4. Die Aufgaben der GTPS und die Vorteile für Eltern

 

Professionell: Tagespflegepersonen haben nach dem Sozialgesetzbuch VIII (§ 22 SGB IIIV) den gleichen Förderungsauftrag wie Tageseinrichtungen. Der Auftrag umfasst die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes.

Tagesmütter haben Qualifizierungskurse absolviert und nach einer genauen Überprüfung der persönlichen und räumlichen Voraussetzungen eine Pflegeerlaubnis von Seiten des Jugendamts erhalten.

Sie nehmen regelmäßig an Fortbildungen und Erste-Hilfe-Kursen teil und sind eng an die Fachberatung der Servicestelle für Kinderbetreuung und Kindertagespflege gebunden.

Individuell: Tagespflegepersonen können individuell auf die Bedürfnisse der einzelnen Kinder und die Wünsche der Eltern eingehen. Alltägliche Abläufe wie Schlafrituale, Mahlzeiten, Wickeln, etc. können auf das jeweilige Tageskind und seine Gewohnheiten abgestimmt werden.

Die Tagespflegeperson baut zu jedem Kind eine intensive Bindungsbeziehung auf, die dem Kind Sicherheit gibt und eine unerlässliche Basis für frühe Lernprozesse ist.

Die Einbeziehung in den Alltag in der Tagespflegestelle bietet den Kindern Verlässlichkeit und Geborgenheit.

Abwechslungsreiche Spiel- und Beschäftigungsangebote fördern die Kinder gezielt.

Der Aufbau geschwisterähnlicher Beziehungen zu anderen Kindern unterschiedlichen Alters innerhalb einer überschaubaren Gruppe ermöglicht vielfältige Sozialerfahrungen.

Flexibel: Die Betreuungszeiten richten sich nach dem Bedarf der Eltern und dem Angebot der Großtagespflegestelle. Es können zum Beispiel einzelne Tage zu unterschiedlichen Zeiten gebucht werden. Auch eine Anschluss- oder Randzeiten-betreuung, sowie die Abdeckung von Schichtzeiten und Wochenendbetreuung ist möglich.

Zuverlässig: Absprachen zwischen Tagespflegepersonen und Eltern können individuell getroffen werden. Diese Absprachen und der Betreuungsvertrag sichern ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verbindlichkeit.

5. Finanzielles

 

Haushaltsmittel stehen im Produktkonto 36510.531703 zur Verfügung. Auf einen Eigenanteil des Trägers wird aufgrund der Finanzkraft des Trägers und des derzeitigen Mangels an Betreuungsplätzen verzichtet.

Die vom Regionalverband zu tragende Fehlbedarfsfinanzierung für die Großtages-pflegestellen belaufen sich laut den Budgetplänen 2019 auf

GTPS Eschberg                                        98.306,- €                                    

GTPS Mühlenviertel                            90.108,- €                                    

GTPS Malstatt                                         81.876,- €