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Name:0336/2018  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:06.11.2018  
Betreff:Förderung des ambulanten Hospiz St. Michael Völklingen und des St. Jakobus Hospizes gGmbH in Saarbrücken
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt /

der Regionalverbandsausschuss beschließt

der vorgeschlagenen Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 36.595,13 € für das St. Jakobus Hospiz gGmbH und das ambulante Hospiz St. Michael Völklingen zuzustimmen

 


Sachverhalt:

Das St. Jakobus Hospiz wurde 1994 in Saarbrücken gegründet und ist als gemeinnützig anerkannt. Zum 2. Januar 1995 hat die St. Jakobus Hospiz gGmbH ihre Arbeit in der Versorgung und Begleitung Schwerkranker und Sterbender im Regionalverband Saarbrücken aufgenommen. Sie hat sich von Anfang an auf die häusliche Betreuung von Schwerkranken und Sterbenden ausgerichtet. Dazu wurde die ehrenamtliche Sterbebegleitung mit der palliativpflegerischen Versorgung verbunden, um entsprechend der Zielsetzung der Hospizbewegung Leiden zu lindern, die Lebensqualität der Menschen in der letzten Lebensphase zuhause zu verbessern und ihnen ein Sterben in Würde und vertrauter Umgebung zu ermöglichen. Knapp zwei Drittel der betreuten Personen sterben zu Hause.

 

Damit nimmt das St. Jakobus Hospiz eine wichtige Schlüsselposition im ambulanten Versorgungsnetz ein. In dem es Schwerstpflegebedürftige zu Hause versorgt, stützt es die grundsätzliche Anforderung im Bereich der Hilfe zur Pflege ambulant vor stationär.

 

Nach Angaben des Trägers beziehen sich die Förderungen durch den RVS im vorliegenden Fall ausschließlich auf die ambulante Hospizarbeit für Erwachsene in Saarbrücken und dem Regionalverbandsgebiet. Der Raum Völklingen, Warndt und Köllertal wird von dem Ambulanten Hospiz St. Michael Völklingen betreut.

 

Seit dem Jahr 2000 wird die St. Jakobus Hospiz gGmbh Saarbrücken und seit 2004 das Projekt „Ambulantes Hospiz St. Michael Völklingen“ mit einem jährliche Zuschuss zu den Sachkosten gefördert, da hierfür keine gesetzliche Refinanzierungsmöglichkeit bestand.

Nach einer entsprechenden Gesetzesänderung können seit 2016 die anfallenden Sachkosten ebenfalls mit den Krankenkassen abgerechnet werden, wodurch die bisherige Förderpraxis neu geregelt werden musste.

 

Da die angefallenen Sachkosten jedoch nicht vollständig von den Krankenkassen angerechnet werden, soll in 2018 ein Zuschuss zu den nicht anerkannten Sachkosten der Krankenkasse des Haushaltsjahres 2017 erfolgen. Diese belaufen sich auf 36.595,13 € für beide Standorte. 

 

Im Zuge der Haushaltsberatungen wurden im Haushalt 2018 die erforderlichen Fördermittel eingeplant. Die Verwaltung beantragt die Auszahlungsfreigabe des Zuschussbetrages in Höhe von 36.595,13 €.