Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0336/2018 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 06.11.2018 | ||
Betreff: | Förderung des ambulanten Hospiz St. Michael Völklingen und des St. Jakobus Hospizes gGmbH in Saarbrücken |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 222 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt /
der Regionalverbandsausschuss beschließt
der vorgeschlagenen Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 36.595,13 € für das St. Jakobus Hospiz gGmbH und das ambulante Hospiz St. Michael Völklingen zuzustimmen
Sachverhalt:
Das St. Jakobus Hospiz wurde
1994 in Saarbrücken gegründet und ist als gemeinnützig anerkannt. Zum 2. Januar
1995 hat die St. Jakobus Hospiz gGmbH ihre Arbeit in der Versorgung und
Begleitung Schwerkranker und Sterbender im Regionalverband Saarbrücken
aufgenommen. Sie hat sich von Anfang an auf die häusliche Betreuung von
Schwerkranken und Sterbenden ausgerichtet. Dazu wurde die ehrenamtliche
Sterbebegleitung mit der palliativpflegerischen Versorgung verbunden, um
entsprechend der Zielsetzung der Hospizbewegung Leiden zu lindern, die
Lebensqualität der Menschen in der letzten Lebensphase zuhause zu verbessern
und ihnen ein Sterben in Würde und vertrauter Umgebung zu ermöglichen. Knapp
zwei Drittel der betreuten Personen sterben zu Hause.
Damit nimmt das St. Jakobus
Hospiz eine wichtige Schlüsselposition im ambulanten Versorgungsnetz ein. In
dem es Schwerstpflegebedürftige zu Hause versorgt, stützt es die grundsätzliche
Anforderung im Bereich der Hilfe zur Pflege ambulant vor stationär.
Nach Angaben des Trägers
beziehen sich die Förderungen durch den RVS im vorliegenden Fall ausschließlich
auf die ambulante Hospizarbeit für Erwachsene in Saarbrücken und dem
Regionalverbandsgebiet. Der Raum Völklingen, Warndt und Köllertal wird von dem
Ambulanten Hospiz St. Michael Völklingen betreut.
Seit dem Jahr 2000 wird die
St. Jakobus Hospiz gGmbh Saarbrücken und seit 2004 das Projekt „Ambulantes
Hospiz St. Michael Völklingen“ mit einem jährliche Zuschuss zu den Sachkosten
gefördert, da hierfür keine gesetzliche Refinanzierungsmöglichkeit bestand.
Nach einer entsprechenden
Gesetzesänderung können seit 2016 die anfallenden Sachkosten ebenfalls mit den
Krankenkassen abgerechnet werden, wodurch die bisherige Förderpraxis neu
geregelt werden musste.
Da die angefallenen
Sachkosten jedoch nicht vollständig von den Krankenkassen angerechnet werden,
soll in 2018 ein Zuschuss zu den nicht anerkannten Sachkosten der Krankenkasse
des Haushaltsjahres 2017 erfolgen. Diese belaufen sich auf 36.595,13 € für
beide Standorte.
Im Zuge der
Haushaltsberatungen wurden im Haushalt 2018 die erforderlichen Fördermittel
eingeplant. Die Verwaltung beantragt die Auszahlungsfreigabe des
Zuschussbetrages in Höhe von 36.595,13 €.