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Name:0339/2018  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:06.11.2018  
Betreff:Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern ab Vollendung des 3. Lebensjahres in Kindertageseinrichtungen im Rahmen zusätzlicher Aufnahmen
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Beschlussvorschlag:

 

Der JHA empfiehlt/

der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis/

die Regionalversammlung beschließt

den Erlass der Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern ab Vollendung des 3. Lebensjahres in Kindertageseinrichtungen im Rahmen zusätzlicher Aufnahmen.

 


Sachverhalt:

 

Bedingt durch Zuzug und steigende Geburtenzahlen fehlen bereits aktuell und bis zum Kindergartenjahr 2020/21 aufwachsend eine große Zahl von Betreuungsplätzen für Kinder der genannten Altersgruppe. Die Vorschulentwicklungsplanung für den Planungszeitraum 2018 – 2020 sieht in Abstimmung mit Trägern und Kommunen zahlreiche Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze vor. Deren Realisierung wird aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Das Thema „Kita–Versorgung“ ist ein zentrales kommunalpolitisches Thema der sozialen Daseinsvorsorge. Bei der derzeitigen Ausgangslage wird ein Teil einer „Kindergarten–Generation“ vor der Einschulung keinen Kindergarten besuchen können. Es sind deshalb Maßnahmen erforderlich, die geeignet sind, das Platzangebot schneller zu verbessern.

 

Resultierend aus einer dieser Überlegungen appelliert der Regionalverband als örtlicher Träger der Jugendhilfe an alle Träger von Kindertageseinrichtungen zu prüfen, inwieweit die gesetzlich festgelegte Gruppengröße von maximal 25 Kindern temporär um bis zu 2 Plätze pro Gruppe erweitert und im Einzelfall zur Aufnahme zusätzlicher Kinder ein entsprechender Antrag beim Landesjugendamt gestellt werden kann.

 

Diese Gruppenerweiterung auf maximal 27 Plätze pro Gruppe soll im Wissen um die Belastungssituation in den Kitas nicht personalneutral geschehen.

Die Gruppenerweiterung könne im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Grundlagen in Absprache und unter Genehmigung des Landesjugendamtes vorgenommen werden. Gemeint ist das Verfahren der beim Landesjugendamt per Einzelantrag zu beantragenden Genehmigung über die per Betriebserlaubnis genehmigte Anzahl an Plätzen hinausgehend temporär bis zu zwei Kinder pro Gruppe aufnehmen zu dürfen.

 

Dem Regionalverband als örtlichem Träger der Jugendhilfe obliegt die Sorge um ein ausreichendes Angebot an Betreuungsplätzen und zugleich die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Betreuung. Von daher ist es erforderlich, seitens der Gremien des Regionalverbandes zu beschließen, den Trägern aus Mittel des Regionalverbandshaushaltes im Falle zusätzlicher Aufnahmen Zuwendungen zu gewähren.

Die Gewährung der Zuwendungen soll nach der als Anlage beigefügten Richtlinie erfolgen, welche zum 01.01.2019 in Kraft treten soll. Die Richtlinie sieht als Zuwendung eine „Kind-Pauschale" vor.

 

Unter Zugrundelegung durchschnittlicher Personalkosten einer Ganztagsgruppe und einer Regelgruppe ergibt sich nach Abzug des Elternbeitrages ein gemittelter Betrag von monatlich 200 € als „Kind-Pauschale“, zu zahlen für jeden Monat der zusätzlichen Aufnahme bei Einzelnachweis. Dem Träger soll es freigestellt bleiben, wie er konkret diese Pauschale zur personellen Verstärkung einsetzt. Es soll kein konkreter Personalstandard damit verknüpft werden. Zuwendungszweck ist die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze mittels zusätzlicher Aufnahmen. Der Zuwendungszweck ist mit Genehmigung der beantragten zusätzlichen Aufnahme durch das Landesjugendamt erreicht.

 

Es ist aufgrund der Erkenntnisse betreffend die Belastungssituationen der Kitas nicht einzuschätzen, wie viele Plätze sich gewinnen lassen. Vorsichtig geschätzt können pro Jahr 150 zusätzliche Aufnahmen à durchschnittlich 9 Monate erwartet werden.

 

Im Haushaltentwurf 2019 sind in den Produktkonten 36510.531200, 36510.531700 und 36510.531800 insgesamt 500.000 € für die Förderung zusätzlicher Aufnahmen berücksichtigt.


 

 

Anlage:

 

- Richtlinienentwurf