Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0339/2018 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 06.11.2018 | ||
Betreff: | Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern ab Vollendung des 3. Lebensjahres in Kindertageseinrichtungen im Rahmen zusätzlicher Aufnahmen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 227 KB | ||
Entwurf - Richtlinie zur Förderung zusätzlicher Aufnahmen_Endfassung 21 KB |
Beschlussvorschlag:
Der JHA empfiehlt/
der
Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis/
die Regionalversammlung beschließt
den Erlass der Richtlinie zur Förderung der Bildung,
Erziehung und Betreuung von Kindern ab Vollendung des 3. Lebensjahres in
Kindertageseinrichtungen im Rahmen zusätzlicher Aufnahmen.
Sachverhalt:
Bedingt durch Zuzug und steigende Geburtenzahlen fehlen bereits aktuell und bis zum Kindergartenjahr 2020/21 aufwachsend eine große Zahl von Betreuungsplätzen für Kinder der genannten Altersgruppe. Die Vorschulentwicklungsplanung für den Planungszeitraum 2018 – 2020 sieht in Abstimmung mit Trägern und Kommunen zahlreiche Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze vor. Deren Realisierung wird aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Das Thema „Kita–Versorgung“ ist ein zentrales kommunalpolitisches Thema der sozialen Daseinsvorsorge. Bei der derzeitigen Ausgangslage wird ein Teil einer „Kindergarten–Generation“ vor der Einschulung keinen Kindergarten besuchen können. Es sind deshalb Maßnahmen erforderlich, die geeignet sind, das Platzangebot schneller zu verbessern.
Resultierend aus einer
dieser Überlegungen appelliert der Regionalverband als örtlicher Träger der
Jugendhilfe an alle Träger von Kindertageseinrichtungen zu prüfen, inwieweit die gesetzlich festgelegte
Gruppengröße von maximal 25 Kindern temporär um bis zu 2 Plätze pro Gruppe
erweitert und im Einzelfall zur Aufnahme zusätzlicher Kinder ein entsprechender
Antrag beim Landesjugendamt gestellt werden kann.
Diese Gruppenerweiterung auf
maximal 27 Plätze pro Gruppe soll im Wissen um die Belastungssituation in den
Kitas nicht personalneutral geschehen.
Die Gruppenerweiterung könne
im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Grundlagen in Absprache und unter
Genehmigung des Landesjugendamtes vorgenommen werden. Gemeint ist das Verfahren
der beim Landesjugendamt per Einzelantrag zu beantragenden Genehmigung über die
per Betriebserlaubnis genehmigte Anzahl an Plätzen hinausgehend temporär bis zu
zwei Kinder pro Gruppe aufnehmen zu dürfen.
Dem Regionalverband als
örtlichem Träger der Jugendhilfe obliegt die Sorge um ein ausreichendes Angebot
an Betreuungsplätzen und zugleich die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf
Betreuung. Von daher ist es erforderlich, seitens der Gremien des
Regionalverbandes zu beschließen, den Trägern aus Mittel des Regionalverbandshaushaltes
im Falle zusätzlicher Aufnahmen Zuwendungen zu gewähren.
Die Gewährung der
Zuwendungen soll nach der als Anlage beigefügten Richtlinie erfolgen, welche
zum 01.01.2019 in Kraft treten soll. Die Richtlinie sieht als Zuwendung eine
„Kind-Pauschale" vor.
Unter Zugrundelegung
durchschnittlicher Personalkosten einer Ganztagsgruppe und einer Regelgruppe
ergibt sich nach Abzug des Elternbeitrages ein gemittelter Betrag von monatlich
200 € als „Kind-Pauschale“, zu zahlen für jeden Monat der zusätzlichen Aufnahme
bei Einzelnachweis. Dem Träger soll es freigestellt bleiben, wie er konkret
diese Pauschale zur personellen Verstärkung einsetzt. Es soll kein konkreter
Personalstandard damit verknüpft werden. Zuwendungszweck ist die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze mittels
zusätzlicher Aufnahmen. Der Zuwendungszweck ist mit Genehmigung der beantragten
zusätzlichen Aufnahme durch das Landesjugendamt erreicht.
Es ist aufgrund der
Erkenntnisse betreffend die Belastungssituationen der Kitas nicht einzuschätzen,
wie viele Plätze sich gewinnen lassen. Vorsichtig geschätzt können pro Jahr 150
zusätzliche Aufnahmen à durchschnittlich 9 Monate erwartet werden.
Im Haushaltentwurf 2019 sind in den Produktkonten 36510.531200, 36510.531700 und 36510.531800 insgesamt 500.000 € für die Förderung zusätzlicher Aufnahmen berücksichtigt.
Anlage:
- Richtlinienentwurf