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Name:0341/2018  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:08.11.2018  
Betreff:Richtlinien zur Förderung von frühkindlichen Brückenangeboten
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt/

der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis/

die Regionalversammlung beschließt den Erlass der Richtlinien zur Förderung von frühkindlichen Brückenangeboten.

 


Sachverhalt:

 

Brückenangebote sollen ersatzweise und temporär Kindern ohne Kindergartenplatz Betreuung und Bildung zuteilwerden lassen. Unversorgte Kinder sollen auf frühkindliche Regelangebote und auf den Grundschulbesuch vorbereitet werden. Die Eltern teilnehmender Kinder sollen die Möglichkeit haben, das System der frühkindlichen Betreuung kennenzulernen. Damit kann einerseits eine zeitliche Brücke über die aktuelle Lücke bei Kinderbetreuungsplätzen geschlagen werden und andererseits können - analog dem Bundesprogramm Kita-Einstieg / Brücken bauen in frühe Bildung - „Kinder und Familien, die bisher nicht oder nur unzureichend von der institutionellen Kindertagesbetreuung erreicht“ wurden für die frühkindliche Bildung interessiert werden. „Dies können Familien sein, die in ökonomischen Risikolagen, familiärer Bildungsbenachteiligung oder stark belasteten Sozial- und Wohnverhältnissen leben. Auch Kinder mit Fluchthintergrund finden bislang nur schwer Zugang zur Kindertagesbetreuung.“ (https://kita-einstieg.fruehe-chancen.de/programm/ueber-das-programm/)

 

Aus Mitteln des Bundesprogramms „Kita-Einstieg“ finanziert der Regionalverband Saarbrücken seit 2017 fünf solcher Brückenangebote. Inzwischen ist ein weiteres, aus regionalverbandseigenen Mitteln finanziertes Brückenangebot entstanden. Um darüber hinaus weitere ähnliche Brückenangebote entstehen zu lassen, sind die hier zum Beschluss vorliegenden Richtlinien erarbeitet worden, die eine für die Träger auskömmliche Finanzierung und eine einheitliche konzeptionelle Rahmung sicherstellen sollen.

 

Die Richtlinien sollen freie Träger der Jugendhilfe motivieren, weitere Brückenangebote aufzubauen. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Form einer Pauschale von 101 Euro pro nachgewiesener Betreuungseinheit. Eine Betreuungseinheit ist ein 1-stündiges Angebot für 10 Kinder. Die Pauschale wurde in Anlehnung an die Aufwendungen für die bereits bestehenden Brückenangebote berechnet.

 

Aufgrund der Rahmenbedingungen (nicht mehr als 15 Betreuungsstunden pro Woche) ist für Brückenangebote keine Betriebserlaubnis erforderlich. Ein Mindest-Qualitätsstandart wird durch die Vorgabe, dass mindestens eine der beiden Betreuungspersonen über eine pädagogische Ausbildung oder Qualifikation verfügen muss und durch die Vorgabe, kindgerechte Räume bereitzustellen, sichergestellt. Eine fachliche Anbindung der Betreuungspersonen an pädagogische Fachkräfte des durchführenden Trägers wird erwartet.

 

Die Richtlinien sollen ab 1.1.2019 zunächst für zwei Jahre gelten.

 

Das Rechtsamt wurde im Vorfeld um Stellungnahme gebeten; die Hinweise des Rechtsamtes wurden bei der Formulierung der Richtlinie berücksichtigt.

 

4.            Finanzierung

 

Im Haushaltentwurf 2019 sind im Produktkonto 36510.531835 100.000 € für die Förderung von Brückenangeboten eingestellt.