Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0341/2018 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 08.11.2018 | ||
Betreff: | Richtlinien zur Förderung von frühkindlichen Brückenangeboten |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 227 KB | ||
Entwurf Richtlinien Brückenangebote 22 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss
empfiehlt/
der
Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis/
die Regionalversammlung
beschließt den Erlass der Richtlinien zur Förderung von frühkindlichen
Brückenangeboten.
Sachverhalt:
Brückenangebote sollen ersatzweise und temporär Kindern ohne
Kindergartenplatz Betreuung und Bildung zuteilwerden lassen. Unversorgte Kinder
sollen auf frühkindliche Regelangebote und auf den Grundschulbesuch vorbereitet
werden. Die Eltern teilnehmender Kinder sollen die Möglichkeit haben, das System
der frühkindlichen Betreuung kennenzulernen. Damit kann einerseits eine
zeitliche Brücke über die aktuelle Lücke bei Kinderbetreuungsplätzen geschlagen
werden und andererseits können - analog dem Bundesprogramm Kita-Einstieg /
Brücken bauen in frühe Bildung - „Kinder und Familien, die bisher nicht oder
nur unzureichend von der institutionellen Kindertagesbetreuung erreicht“ wurden
für die frühkindliche Bildung interessiert werden. „Dies können Familien sein,
die in ökonomischen Risikolagen, familiärer Bildungsbenachteiligung oder stark
belasteten Sozial- und Wohnverhältnissen leben. Auch Kinder mit
Fluchthintergrund finden bislang nur schwer Zugang zur Kindertagesbetreuung.“
(https://kita-einstieg.fruehe-chancen.de/programm/ueber-das-programm/)
Aus Mitteln des Bundesprogramms „Kita-Einstieg“ finanziert der
Regionalverband Saarbrücken seit 2017 fünf solcher Brückenangebote. Inzwischen
ist ein weiteres, aus regionalverbandseigenen Mitteln finanziertes
Brückenangebot entstanden. Um darüber hinaus weitere ähnliche Brückenangebote
entstehen zu lassen, sind die hier zum Beschluss vorliegenden Richtlinien
erarbeitet worden, die eine für die Träger auskömmliche Finanzierung und eine
einheitliche konzeptionelle Rahmung sicherstellen sollen.
Die Richtlinien sollen freie Träger der Jugendhilfe motivieren, weitere Brückenangebote aufzubauen. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Form einer Pauschale von 101 Euro pro nachgewiesener Betreuungseinheit. Eine Betreuungseinheit ist ein 1-stündiges Angebot für 10 Kinder. Die Pauschale wurde in Anlehnung an die Aufwendungen für die bereits bestehenden Brückenangebote berechnet.
Aufgrund der Rahmenbedingungen (nicht mehr als 15 Betreuungsstunden pro
Woche) ist für Brückenangebote keine Betriebserlaubnis erforderlich. Ein
Mindest-Qualitätsstandart wird durch die Vorgabe, dass mindestens eine der
beiden Betreuungspersonen über eine pädagogische Ausbildung oder Qualifikation
verfügen muss und durch die Vorgabe, kindgerechte Räume bereitzustellen,
sichergestellt. Eine fachliche Anbindung der Betreuungspersonen an pädagogische
Fachkräfte des durchführenden Trägers wird erwartet.
Die Richtlinien sollen ab 1.1.2019 zunächst für zwei Jahre gelten.
Das Rechtsamt wurde im Vorfeld um Stellungnahme gebeten; die Hinweise
des Rechtsamtes wurden bei der Formulierung der Richtlinie berücksichtigt.
4. Finanzierung
Im Haushaltentwurf 2019 sind im Produktkonto 36510.531835 100.000 € für die Förderung von Brückenangeboten eingestellt.