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Name:0346/2018  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:08.11.2018  
Betreff:Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
hier:
Haus Afrika e.V. – Verband interkulturell aktiver Organisationen, Großherzog-Friedrich-Str. 37, 66111 Saarbrücken
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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Anerkennung des Vereins Haus Afrika e.V. – Verband interkulturell aktiver Organisationen als Träger der freien Jugendhilfe.

 


Sachverhalt:

 

Haus Afrika e.V. – Verband interkulturell aktiver Organisationen hat mit Schreiben vom 25.10.2018 die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe beim Regionalverband Saarbrücken Jugendamt beantragt.

 

Haus Afrika e.V. besteht seit 1998 und ist am 19.07.1998 ins Vereinsregister beim Amtsgericht Saarbrücken mit der Nummer VR 4304 eingetragen. Am 25.11.2017 hat sich Haus Afrika e.V. in einen Verband umgewandelt und trägt seit diesem Datum die Bezeichnung „Haus Afrika e.V. – Verband interkulturell aktiver Organisationen“. Die am 19.07.1998 eingereichte und am 25.11.2017 geänderte Satzung liegt dem FD 51 vor.

Haus Afrika e.V. – Verband interkulturell aktiver Organisationen wurde am 18.05.2018 als Mitglied des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. zunächst mit einer Befristung von zwei Jahren zur Angleichung der Satzung aufgenommen.

Haus Afrika e.V. – Verband interkulturell aktiver Organisationen ist durch das Finanzamt Saarbrücken als gemeinnützig anerkannt.

Eine Trägervereinbarung nach dem Bundeskinderschutzgesetz wurde von Haus Afrika e.V. am 29.10.2015 abgeschlossen.

 

Allgemeine Ziele des Vereins sind kultureller Austausch sowie Förderung wissenschaftlicher und technischer Förderung zwischen BRD und Afrika. Im Bereich der Jugendhilfe ist der Verein engagiert in Erziehung und Berufsbildung, Jugendarbeit, beruflicher und gesellschaftlicher Integration von jungen Menschen insbesondere im interkulturellen Bereich.

 

Der Schwerpunkt des Haus Afrika e.V. – Verband interkulturell aktiver Organisationen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe liegt im Bereich interkultureller, antirassistischer, offener Jugendarbeit sowie dem Angebot von Ferienprogrammen, Freizeiten, Stadtranderholungen, selbstverwalteten interkulturellen Veranstaltungen von und für junge Menschen. Diese Angebote zielen auf heterogene Zielgruppen, besonders jedoch auch auf finanziell schwächer gestellte junge Menschen.

Zweck ist die Erweiterung und Vertiefung interkultureller Kompetenzen, das Üben interkultureller Kommunikation, Freiräume für junge Menschen mit Migrationshintergrund zu öffnen, Ankommen und Integration zu ermöglichen. Diese Ziele sind mit lebensweltlichem Bezug verknüpft.

Zur Umsetzung der inhaltlichen Ziele bietet Haus Afrika e.V. – Verband interkulturell aktiver Organisationen zum Beispiel interkulturelle Bildungs- und Ferienmaßnahmen, hat 2015 den Wettbewerb „Plakat der Vielfalt“ ausgeschrieben, bietet Beratung an und hält ein offenes Jugendangebot für junge Menschen vor.

Haus Afrika e.V. – Verband interkulturell aktiver Organisationen qualifiziert seine eigenen Mitglieder, sowie andere Ehrenamtliche und Interessierte durch JULEICA-Schulungen, Fachseminare und Fortbildungen in Kooperation mit dem Landesjugendring.

 

Haus Afrika e.V. – Verband interkulturell aktiver Organisationen erbringt damit einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Jugendhilfe.

 

Nach Prüfung des Antrages durch die Verwaltung erfüllt Haus Afrika e.V. – Verband interkulturell aktiver Organisationen die formalen, wie auch inhaltlichen Voraussetzungen für eine Anerkennung nach § 75 SGB VIII.

 

Die Verwaltung schlägt vor, Haus Afrika e.V. – Verband interkulturell aktiver Organisationen die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe zu gewähren.