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Name: | 0346/2018 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 08.11.2018 | ||
Betreff: | Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII hier: Haus Afrika e.V. – Verband interkulturell aktiver Organisationen, Großherzog-Friedrich-Str. 37, 66111 Saarbrücken |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 228 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss
beschließt die Anerkennung des Vereins Haus Afrika e.V. – Verband
interkulturell aktiver Organisationen als Träger der freien Jugendhilfe.
Sachverhalt:
Haus Afrika e.V. – Verband
interkulturell aktiver Organisationen hat mit Schreiben vom 25.10.2018 die
Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe beim Regionalverband Saarbrücken
Jugendamt beantragt.
Haus Afrika e.V. besteht
seit 1998 und ist am 19.07.1998 ins Vereinsregister beim Amtsgericht
Saarbrücken mit der Nummer VR 4304 eingetragen. Am 25.11.2017 hat sich Haus
Afrika e.V. in einen Verband umgewandelt und trägt seit diesem Datum die
Bezeichnung „Haus Afrika e.V. – Verband interkulturell aktiver Organisationen“.
Die am 19.07.1998 eingereichte und am 25.11.2017 geänderte Satzung liegt dem FD
51 vor.
Haus Afrika e.V. – Verband
interkulturell aktiver Organisationen wurde am 18.05.2018 als Mitglied des
Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.
zunächst mit einer Befristung von zwei Jahren zur Angleichung der Satzung
aufgenommen.
Haus Afrika e.V. – Verband
interkulturell aktiver Organisationen ist durch das Finanzamt Saarbrücken als
gemeinnützig anerkannt.
Eine Trägervereinbarung
nach dem Bundeskinderschutzgesetz wurde von Haus Afrika e.V. am 29.10.2015
abgeschlossen.
Allgemeine Ziele des
Vereins sind kultureller Austausch sowie Förderung wissenschaftlicher und
technischer Förderung zwischen BRD und Afrika. Im Bereich der Jugendhilfe ist
der Verein engagiert in Erziehung und Berufsbildung, Jugendarbeit, beruflicher
und gesellschaftlicher Integration von jungen Menschen insbesondere im
interkulturellen Bereich.
Der Schwerpunkt des Haus
Afrika e.V. – Verband interkulturell aktiver Organisationen im Rahmen der
Kinder- und Jugendhilfe liegt im Bereich interkultureller, antirassistischer,
offener Jugendarbeit sowie dem Angebot von Ferienprogrammen, Freizeiten,
Stadtranderholungen, selbstverwalteten interkulturellen Veranstaltungen von und
für junge Menschen. Diese Angebote zielen auf heterogene Zielgruppen, besonders
jedoch auch auf finanziell schwächer gestellte junge Menschen.
Zweck ist die Erweiterung
und Vertiefung interkultureller Kompetenzen, das Üben interkultureller
Kommunikation, Freiräume für junge Menschen mit Migrationshintergrund zu
öffnen, Ankommen und Integration zu ermöglichen. Diese Ziele sind mit
lebensweltlichem Bezug verknüpft.
Zur Umsetzung der
inhaltlichen Ziele bietet Haus Afrika e.V. – Verband interkulturell aktiver
Organisationen zum Beispiel interkulturelle Bildungs- und Ferienmaßnahmen, hat
2015 den Wettbewerb „Plakat der Vielfalt“ ausgeschrieben, bietet Beratung an
und hält ein offenes Jugendangebot für junge Menschen vor.
Haus Afrika e.V. – Verband
interkulturell aktiver Organisationen qualifiziert seine eigenen Mitglieder,
sowie andere Ehrenamtliche und Interessierte durch JULEICA-Schulungen,
Fachseminare und Fortbildungen in Kooperation mit dem Landesjugendring.
Haus Afrika e.V. – Verband
interkulturell aktiver Organisationen erbringt damit einen nicht unwesentlichen
Beitrag zur Jugendhilfe.
Nach Prüfung des Antrages
durch die Verwaltung erfüllt Haus
Afrika e.V. – Verband interkulturell aktiver Organisationen die
formalen, wie auch inhaltlichen Voraussetzungen für eine Anerkennung nach § 75
SGB VIII.
Die Verwaltung schlägt vor,
Haus Afrika e.V. – Verband
interkulturell aktiver Organisationen die Anerkennung als Träger
der freien Jugendhilfe zu gewähren.