BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0355/2018  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:13.11.2018  
Betreff:Erhöhung der Geldleistung für Tagespflegepersonen
Beitritt zum Beschluss des Vorstandes des Landkreistages Saarland vom 23.10.2018
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Vorlage Dateigrösse: 229 KB Vorlage 229 KB
Dokument anzeigen: Anlage 1 Rundschreiben LKT Saarland zum Entgelt Tagespflegepersonen Dateigrösse: 124 KB Anlage 1 Rundschreiben LKT Saarland zum Entgelt Tagespflegepersonen 124 KB
Dokument anzeigen: Anlage 2 VO zum SKBBG Dateigrösse: 64 KB Anlage 2 VO zum SKBBG 64 KB
Dokument anzeigen: Anlage 3 2019 Entgelt KTP Einvernehmen Dateigrösse: 18 KB Anlage 3 2019 Entgelt KTP Einvernehmen 18 KB

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt,

der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis,

die Regionalversammlung beschließt

den Beitritt des Regionalverbandes Saarbrücken zum Beschluss des Vorstandes des Landkreistages Saarland, das Entgelt für Tagespflegepersonen ab 1.1.2019 auf 4,50 Euro festzulegen.

 


Sachverhalt:

 

Laut § 18 Absatz 2 der Verordnung zur Ausführung des Saarländischen Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetzes (Ausführungs-VO SKBBG) legen seit Dezember 2016 „die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (…) die Entgelte der Tagespflegepersonen nach Absatz 1 und die damit zusammenhängenden Voraussetzungen der Gewährung einvernehmlich fest.“ Dieses Einvernehmen wurde vom Saarländischen Landkreistag erstmals mit Wirkung zum 1.1.2017 hergestellt. Die Landkreise und der Regionalverband haben sich verpflichtet, die im Einvernehmen festgesetzten Tagespflegegelder einmal je Kalenderjahr zu überprüfen.

 

Auf Initiative des Regionalverbandes Saarbrücken und darauffolgender Zustimmung in der Arbeitsgemeinschaft der Jugendamtsleitungen hat der Vorstand des Landkreistages Saarland am 23.10.2018 beschlossen, die Entgelte für Tagespflegepersonen von derzeit 4,00 auf künftig 4,50 Euro anheben. Das neue Entgelt soll ab 1.1.2019 gelten. Um das gesetzlich vorgeschriebene Einvernehmen herzustellen, müssen alle Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken dieses Einvernehmen durch entsprechende Gremienbeschlüsse herbeiführen.

 

Eine Erhöhung des Pflegesatzes um 0,50 Cent pro Stunde trägt weiter zu einer leistungsgerechteren Vergütung der Tagespflegepersonen bei. Für den Fachdienst Jugend ist die Erhöhung eine von mehreren strategischen Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze und soll auch das Interesse an einer Qualifikation zur Kindertagespflegeperson verstärken.

 

Die bundesweite Spannbreite des Tagespflegegeldes liegt aktuell zwischen 3,00 Euro in einigen ostdeutschen Kommunen bis hin zu 7,00 Euro in München. Der Pflegesatz beinhaltet neben dem Erziehungsaufwand die Erstattung angemessener Kosten für den Sachaufwand. Im Sachaufwand sind nach Auffassung der Kreise und des Regionalverbandes auch Essensgeld und Fahrtkosten enthalten, nicht jedoch die Kosten für Hygiene- und Pflegemittel. Letzteres ist von den Erziehungsberechtigten zu erstatten.

 

Für den Regionalverband Saarbrücken ergibt sich daraus eine Mehrbelastung von voraussichtlich 300.000,00 €. Diese Gelder sind bereits im Haushaltsentwurf 2019 im Produktkonto 36110.545100 „Tagespflegegeld – Pflegegeld und Kostenerstattung Qualifizierung“ berücksichtigt worden.

 

 

Anlagen:

-       Rundschreiben 192/2018 des Landkreistages Saarland

-       VO SKBBG, aktuelle Fassung

-       Einvernehmen der Landkreise und des Regionalverbandes Saarbrücken mit Wirkung zum 1.1.2019