Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0355/2018 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 13.11.2018 | ||
Betreff: | Erhöhung der Geldleistung für Tagespflegepersonen Beitritt zum Beschluss des Vorstandes des Landkreistages Saarland vom 23.10.2018 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 229 KB | ||
Anlage 1 Rundschreiben LKT Saarland zum Entgelt Tagespflegepersonen 124 KB | ||
Anlage 2 VO zum SKBBG 64 KB | ||
Anlage 3 2019 Entgelt KTP Einvernehmen 18 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt,
der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis,
die Regionalversammlung beschließt
den Beitritt des Regionalverbandes Saarbrücken zum Beschluss des Vorstandes des Landkreistages Saarland, das Entgelt für Tagespflegepersonen ab 1.1.2019 auf 4,50 Euro festzulegen.
Sachverhalt:
Laut § 18 Absatz 2 der Verordnung zur Ausführung des Saarländischen
Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetzes (Ausführungs-VO SKBBG) legen seit
Dezember 2016 „die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (…) die Entgelte
der Tagespflegepersonen nach Absatz 1 und die damit zusammenhängenden
Voraussetzungen der Gewährung einvernehmlich fest.“ Dieses Einvernehmen wurde
vom Saarländischen Landkreistag erstmals mit Wirkung zum 1.1.2017 hergestellt.
Die Landkreise und der Regionalverband haben sich verpflichtet, die im
Einvernehmen festgesetzten Tagespflegegelder einmal je Kalenderjahr zu
überprüfen.
Auf Initiative des
Regionalverbandes Saarbrücken und darauffolgender Zustimmung in der
Arbeitsgemeinschaft der Jugendamtsleitungen hat der Vorstand des Landkreistages
Saarland am 23.10.2018 beschlossen, die Entgelte für Tagespflegepersonen von
derzeit 4,00 auf künftig 4,50 Euro anheben. Das neue Entgelt soll ab 1.1.2019
gelten. Um das gesetzlich vorgeschriebene Einvernehmen herzustellen, müssen
alle Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken dieses Einvernehmen durch
entsprechende Gremienbeschlüsse herbeiführen.
Eine Erhöhung des Pflegesatzes
um 0,50 Cent pro Stunde trägt weiter zu einer leistungsgerechteren Vergütung
der Tagespflegepersonen bei. Für den Fachdienst Jugend ist die Erhöhung eine
von mehreren strategischen Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher
Kinderbetreuungsplätze und soll auch das Interesse an einer Qualifikation zur
Kindertagespflegeperson verstärken.
Die bundesweite
Spannbreite des Tagespflegegeldes liegt aktuell zwischen 3,00 Euro in einigen
ostdeutschen Kommunen bis hin zu 7,00 Euro in München. Der Pflegesatz beinhaltet
neben dem Erziehungsaufwand die Erstattung angemessener Kosten für den
Sachaufwand. Im Sachaufwand sind nach Auffassung der Kreise und des
Regionalverbandes auch Essensgeld und Fahrtkosten enthalten, nicht jedoch die
Kosten für Hygiene- und Pflegemittel. Letzteres ist von den
Erziehungsberechtigten zu erstatten.
Für den
Regionalverband Saarbrücken ergibt sich daraus eine Mehrbelastung von
voraussichtlich 300.000,00 €. Diese Gelder sind bereits im Haushaltsentwurf
2019 im
Produktkonto 36110.545100 „Tagespflegegeld – Pflegegeld und Kostenerstattung
Qualifizierung“ berücksichtigt worden.
Anlagen:
-
Rundschreiben 192/2018 des Landkreistages Saarland
-
VO SKBBG, aktuelle Fassung
-
Einvernehmen der Landkreise und des
Regionalverbandes Saarbrücken mit Wirkung zum 1.1.2019