Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt /
der Regionalverbandsausschuss beschließt
unter Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes im Haushaltsjahr 2019 eine Förderung der psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle für Abhängigkeitserkrankungen und Pathologisches Glücksspielen in Saarbrücken unter der Trägerschaft des Caritasverbandes für Saarbrücken und Umgebung e.V. in Höhe 20.452,00 €.
Sachverhalt:
Die Saarbrücker Beratungsstelle richtet ihre Angebote an Erwachsene und
junge Erwachsene, die infolge des Konsums einer oder mehrerer psychotroper
Substanzen suchtgefährdet oder abhängig sind. Weitere Zielgruppen sind
Angehörige, die unter den Auswirkungen des problematischen Konsums eines
Familienmitgliedes leiden und Menschen, die pathologisch spielen oder solche
mit Essstörungen. Die Klientinnen und Klienten kommen vorwiegend aus dem
Bereich des Regionalverbandes Saarbrücken ohne die Kommunen Völklingen,
Püttlingen und Großrosseln, da dort eine eigene Beratungs- und
Behandlungsstelle betrieben wird.
Laut Jahresbericht
2016 hat die PSB insgesamt 225 Klienten betreut. Insgesamt erfolgten jedoch
1802 Kontakte. In der Orientierungsgruppe für Alkohol- bzw. Medikamentenabhängige
fanden 238 Kontakte statt.
Die Finanzierung wurde zwischen den Kooperationspartnern
wie folgt vereinbart:
Das Land und der Regionalverband Saarbrücken beteiligen
sich an den ungedeckten Betriebskosten (Personal- und Sachkosten) jeweils in
Höhe von 40%, maximal mit einem jährlichen Höchstbetrag von 20.452,00 €.
Finanzierung
Laut Kosten- und Finanzierungsplan vom 26.04.2018 ergeben
sich für das Jahr 2019 vorläufig und vorbehaltlich, nachträglicher Korrekturen,
folgende Kosten:
anrechenbare Personalkosten 122.116,60
€
+ Sachkosten 56.100,00 €
= Gesamtkosten 178.108,10
€
Einnahmen
Eigenmittel des Trägers 82.656,50 €
Zuschuss Landeshauptstadt Saarbrücken (beantragt) 5.000,00 €
Zuschuss Land 20.452,00 €
Zuschuss Regionalverband (Festbetrag) 20.452,00 €
Im Zuge der Haushaltsberatungen wurden im Haushalt die
erforderlichen Mittel zur Förderung der psychosozialen Beratungs- und
Behandlungsstelle für Abhängigkeitserkrankungen und Pathologisches
Glücksspielen in Saarbrücken eingeplant. Die Verwaltung beantragt die
Auszahlungsfreigabe des vereinbarten Höchstbetragszuschusses in Höhe von
20.452,00 €.
