Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0083/2019 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 12.03.2019 | ||
Betreff: | Weitere Kooperation mit dem SKF im Bereich der Bereitschaftspflege |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 218 KB | ||
Koop_SKF_2019 105 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt/
Der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis/
Die Regionalversammlung beschließt
die weitere Kooperation mit dem Sozialdienst Katholischer Frauen (SKF) im Bereich familiärer Bereitschaftspflege.
Sachverhalt:
Kooperationsvereinbarung
im Bereich familiärer Bereitschaftspflege zwischen dem Regionalverband
Saarbrücken und dem SKF
Der SKF stellt dem Regionalverband Saarbrücken 7 Bereitschaftspflegeplätze zur Verfügung. Hiervon werden 2 Plätze für Kinder über 6 Jahren bereitgestellt. Die Plätze werden nach Bedarf des Jugendamtes belegt.
Dabei gelten für die Bereitschaftspflegestellen des SKF die Bedingungen der Vereinbarung der Bereitschaftspflegestellen des Regionalverbandes vom 1. März 2006, verabschiedet in der Sitzung des JHA vom 27.03.2006.
Die Verfahrensrichtlinien zur Zusammenarbeit des Pflegekinderdienstes und des Sozialen Dienstes bei der Unterbringung von Kindern in Bereitschaftspflegefamilien des Regionalverbandes Saarbrücken gelten auch für die Bereitschaftspflegen beim SKF.
An den Zahlungsmodalitäten ändert sich nichts zum Kooperationsvertrag vom 22.08.2018.
Die neue Kooperationsvereinbarung soll ab dem 09.03.2019 in Kraft treten und am 29.02.2020 enden.
Die Leistungen werden über das Produktkonto
36320.545106 Leistungen außerhalb von Einrichtungen - Vollzeitpflege
Minderjährige gezahlt.