BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0083/2019  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:12.03.2019  
Betreff:Weitere Kooperation mit dem SKF im Bereich der Bereitschaftspflege
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt/

Der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis/

Die Regionalversammlung beschließt

die weitere Kooperation mit dem Sozialdienst Katholischer Frauen (SKF) im Bereich familiärer Bereitschaftspflege.

 


Sachverhalt:

 

Kooperationsvereinbarung im Bereich familiärer Bereitschaftspflege zwischen dem Regionalverband Saarbrücken und dem SKF

 

Der SKF stellt dem Regionalverband Saarbrücken 7 Bereitschaftspflegeplätze zur Verfügung. Hiervon werden 2 Plätze für Kinder über 6 Jahren bereitgestellt. Die Plätze werden nach Bedarf des Jugendamtes belegt.

Dabei gelten für die Bereitschaftspflegestellen des SKF die Bedingungen der Vereinbarung der Bereitschaftspflegestellen des Regionalverbandes vom 1. März 2006, verabschiedet in der Sitzung des JHA vom 27.03.2006.

Die Verfahrensrichtlinien zur Zusammenarbeit des Pflegekinderdienstes und des Sozialen Dienstes bei der Unterbringung von Kindern in Bereitschaftspflegefamilien des Regionalverbandes Saarbrücken gelten auch für die Bereitschaftspflegen beim SKF.

An den Zahlungsmodalitäten ändert sich nichts zum Kooperationsvertrag vom 22.08.2018.

Die neue Kooperationsvereinbarung soll ab dem 09.03.2019 in Kraft treten und am 29.02.2020 enden.

 

Die Leistungen werden über das Produktkonto 36320.545106 Leistungen außerhalb von Einrichtungen - Vollzeitpflege Minderjährige gezahlt.