BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0092/2019  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:18.03.2019  
Betreff:Richtlinie des Regionalverbandes Saarbrücken zur Förderung von Ersatzbeschaffungen in der Kindertagespflege
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Vorlage Dateigrösse: 221 KB Vorlage 221 KB
Dokument anzeigen: Antrag Ersatzbeschaffung JHA_Fassung Dateigrösse: 14 KB Antrag Ersatzbeschaffung JHA_Fassung 14 KB
Dokument anzeigen: Richtlinie Ersatzbeschaffung JHA_Fassung Dateigrösse: 27 KB Richtlinie Ersatzbeschaffung JHA_Fassung 27 KB

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt/

der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis/

die Regionalversammlung beschließt die Richtlinie des Regionalverbandes Saarbrücken zur Förderung von Ersatzbeschaffungen in der Kindertagespflege

 

 


Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Landesrichtlinien zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 – 2020“ (Richtlinien zum 4. Bundesprogramm) vom 26. Februar 2018 ist es für Kindertagespflegepersonen möglich, Zuwendungen zu Ausstattungsinvestitionen, die der Schaffung neuer Betreuungsplätze in der Kindertagespflege dienen, zu erhalten (Erstausstattung).

 

Ergänzend zu den Ausstattungsinvestitionen des Landes und für alle bereits tätigen Tagespflegepersonen möchte der Fachdienst 51 eine Bezuschussung zu Ersatzbeschaffungen für bestehende Plätze gewähren. Durch diese Maßnahme verspricht sich der Fachdienst ein verstärktes Interesse, als Kindertagespflegeperson tätig zu werden und somit zusätzliche Betreuungskapazitäten.

 

Der Förderumfang beträgt maximal 500,00 Euro pro vorgehaltenem Tagespflegeplatz. Eine Beantragung soll pro Tagespflegeperson innerhalb der 5-jährigen Laufzeit der Richtlinie einmalig möglich sein. Im Produktkonto 36110.545111 sind im Haushaltsjahr 2019 Mittel in Höhe von 50.000,-Euro für Ersatzbeschaffungen eingestellt. Für die vier folgenden Haushaltsjahre soll der gleiche Betrag eingestellt werden. Damit ist sichergestellt, dass im Laufe von 5 Jahren jeder vorhandene Tagespflegeplatz einmal Berücksichtigung finden kann (aktuell belegte Plätze 435 x 500,- Euro / 5 Jahre = 43.500,- Euro).

 

Vor Ablauf der Richtlinie soll geprüft werden, ob diese verlängert werden kann. Eine eventuelle Verlängerung wird dann den Gremien erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Zur vorgesehenen Bezuschussung wurden Richtlinien erstellt. Hinweise des Rechtsamtes zur Formulierung der Richtlinie und des Förderantrages wurden entsprechend eingearbeitet.