Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0092/2019 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 18.03.2019 | ||
Betreff: | Richtlinie des Regionalverbandes Saarbrücken zur Förderung von Ersatzbeschaffungen in der Kindertagespflege |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 221 KB | ||
Antrag Ersatzbeschaffung JHA_Fassung 14 KB | ||
Richtlinie Ersatzbeschaffung JHA_Fassung 27 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt/
der Regionalverbandsausschuss nimmt zur
Kenntnis/
die Regionalversammlung beschließt die
Richtlinie des Regionalverbandes Saarbrücken zur Förderung von
Ersatzbeschaffungen in der Kindertagespflege
Sachverhalt:
Im Rahmen der Landesrichtlinien
zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung
2017 – 2020“ (Richtlinien zum 4. Bundesprogramm) vom 26. Februar 2018 ist es für
Kindertagespflegepersonen möglich, Zuwendungen zu Ausstattungsinvestitionen,
die der Schaffung neuer Betreuungsplätze in der Kindertagespflege dienen, zu
erhalten (Erstausstattung).
Ergänzend zu den Ausstattungsinvestitionen des Landes
und für alle bereits tätigen Tagespflegepersonen möchte der Fachdienst 51 eine
Bezuschussung zu Ersatzbeschaffungen für bestehende Plätze gewähren. Durch
diese Maßnahme verspricht sich der Fachdienst ein verstärktes Interesse, als
Kindertagespflegeperson tätig zu werden und somit zusätzliche
Betreuungskapazitäten.
Der Förderumfang beträgt maximal 500,00 Euro pro
vorgehaltenem Tagespflegeplatz. Eine Beantragung soll pro Tagespflegeperson
innerhalb der 5-jährigen Laufzeit der Richtlinie einmalig möglich sein. Im
Produktkonto 36110.545111 sind im Haushaltsjahr 2019 Mittel in Höhe von
50.000,-Euro für Ersatzbeschaffungen eingestellt. Für die vier folgenden
Haushaltsjahre soll der gleiche Betrag eingestellt werden. Damit ist
sichergestellt, dass im Laufe von 5 Jahren jeder vorhandene Tagespflegeplatz
einmal Berücksichtigung finden kann (aktuell belegte Plätze 435 x 500,- Euro /
5 Jahre = 43.500,- Euro).
Vor Ablauf der Richtlinie soll geprüft werden, ob
diese verlängert werden kann. Eine eventuelle Verlängerung wird dann den
Gremien erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.
Zur vorgesehenen Bezuschussung wurden Richtlinien
erstellt. Hinweise des Rechtsamtes zur Formulierung der Richtlinie und des
Förderantrages wurden entsprechend eingearbeitet.