Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0095/2019 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 19.03.2019 | ||
Betreff: | Zweiter Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO i.V.m §§ 80 SGB X / 61 SGB VIII im Rahmen des Jugendhilfeprojektes Babybegrüßungsbesuche |
Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt
Der
Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis
Die
Regionalversammlung beschließt
den Abschluss des AV-Vertrages zwischen dem Regionalverband Saarbrücken und der Diakonisches Werk an der Saar gGmbH (Träger des Besuchsdienstes
Sachverhalt:
Bereits am 26.11.2018 wurde der erste AV-Vertrag zwischen dem RVS und dem
Caritasverband Saarbrücken und Umgebung e.V im JHA beraten und in der
Regionalversammlung am 13.12.2018 beschlossen.
Um weitere Standorte im Regionalverband Saarbrücken mit
Babybegrüßungsbesuchen zu versorgen, müssen mit den Trägern vor Ort jeweils
analog weitere AV-Verträge abgeschlossen werden. Auf diese Notwendigkeit und
den rechtlichen Kontext wurde bereits in der Vorlage Nr. 0342/2018 hingewiesen.
Dieser zweite AV-Vertrag unterscheidet sich
lediglich dahingehend, dass ein neuer Vertragspartner (DWS) gewählt wurde und
die Besuche durch Hauptamtliche des Trägers erfolgen sollen.
Der hier zur Empfehlung und zum Beschluss vorgelegte AV-Vertrag ist in Inhalt und Form zwischen den Vertragspartnern abgestimmt worden. Anmerkungen des Rechtamtes und der behördlichen Datenschutzbeauftragten des RVS zu den Vertragsentwürfen fanden Berücksichtigung.
Finanzierung:
Der Vertrag hat keine Auswirkungen auf die bisherige Finanzierung des Jugendhilfeprojektes Babybegrüßungsbesuche; er tangiert nur datenschutzrechtliche Aspekte.