BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0095/2019  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:19.03.2019  
Betreff:Zweiter Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO i.V.m §§ 80 SGB X / 61 SGB VIII im Rahmen des Jugendhilfeprojektes Babybegrüßungsbesuche
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Vorlage Dateigrösse: 229 KB Vorlage 229 KB
Dokument anzeigen: Anlage III_DS-GVO TOMs_BBB_DWS Dateigrösse: 166 KB Anlage III_DS-GVO TOMs_BBB_DWS 166 KB
Dokument anzeigen: Anlage II_DS-GVO_Risikobewertung_BBB_DWS Dateigrösse: 151 KB Anlage II_DS-GVO_Risikobewertung_BBB_DWS 151 KB
Dokument anzeigen: Anlage I_DS-GVO Subunternehmer_BBB_DWS Dateigrösse: 160 KB Anlage I_DS-GVO Subunternehmer_BBB_DWS 160 KB
Dokument anzeigen: Anlage_Verarbeitungsverz-Verantwort_BBB_DWS Dateigrösse: 303 KB Anlage_Verarbeitungsverz-Verantwort_BBB_DWS 303 KB
Dokument anzeigen: DS-GVO_Auftragsverarbeitungsvertrag_BBB_DWS Dateigrösse: 236 KB DS-GVO_Auftragsverarbeitungsvertrag_BBB_DWS 236 KB

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt

Der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis

Die Regionalversammlung beschließt

den Abschluss des AV-Vertrages zwischen dem Regionalverband Saarbrücken und der Diakonisches Werk an der Saar gGmbH (Träger des Besuchsdienstes

 


Sachverhalt:

 

Bereits am 26.11.2018 wurde der erste AV-Vertrag zwischen dem RVS und dem Caritasverband Saarbrücken und Umgebung e.V im JHA beraten und in der Regionalversammlung am 13.12.2018 beschlossen.

Um weitere Standorte im Regionalverband Saarbrücken mit Babybegrüßungsbesuchen zu versorgen, müssen mit den Trägern vor Ort jeweils analog weitere AV-Verträge abgeschlossen werden. Auf diese Notwendigkeit und den rechtlichen Kontext wurde bereits in der Vorlage Nr. 0342/2018 hingewiesen.

 

Dieser zweite AV-Vertrag unterscheidet sich lediglich dahingehend, dass ein neuer Vertragspartner (DWS) gewählt wurde und die Besuche durch Hauptamtliche des Trägers erfolgen sollen.

 

Der hier zur Empfehlung und zum Beschluss vorgelegte AV-Vertrag ist in Inhalt und Form zwischen den Vertragspartnern abgestimmt worden. Anmerkungen des Rechtamtes und der behördlichen Datenschutzbeauftragten des RVS zu den Vertragsentwürfen fanden Berücksichtigung.

 

 

Finanzierung:

 

Der Vertrag hat keine Auswirkungen auf die bisherige Finanzierung des Jugendhilfeprojektes Babybegrüßungsbesuche; er tangiert nur datenschutzrechtliche Aspekte.