Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0116/2019 | ||
Art: | Informationsvorlage | ||
Datum: | 02.04.2019 | ||
Betreff: | Änderung des Flächennutzungsplans in der Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtteil Alt-Saarbrücken, Unterrichtung |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 748 KB |
Sachverhalt:
„Erweiterung
HTW / Stadtwerkeareal“
"Sonderbaufläche“
mit der Zweckbestimmung „Hochschule“ sowie „Fläche für den Gemeinbedarf“ statt
„Gemischte Baufläche“
Quelle: Landeshauptstadt
Saarbrücken
Am 5. Februar 2019 hat der Stadtrat der
Landeshauptstadt Saarbrücken die Bebauungsplanverfahren in den Bereichen der
rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 113.02.41 „Erweiterung HTW“, Nr. 113.02.00
„Ortsplan Teilabschnitt I für das Gebiet zwischen Eisenbahn-, Saaruferstraße,
Schanzenbergbrücke, Gersweiler-, Deutschherrn- und Vorstadtstraße“ sowie Nr.
113.02.25 „Baugruppeneinheit XIX Stadtwerke“ eingeleitet.
Die Bebauungsplanverfahren zielen darauf ab,
die Erweiterung und Modernisierung der HTW Saar sowie möglicherweise einen
neuen Kita-Standort auf dem derzeitigen Areal der Stadtwerke Saarbrücken zu
unterstützen.
Mit dem Stadtratsbeschluss zur Einleitung
der Bebauungsplanverfahren geht ein Beschluss zur Beauftragung des
Kooperationsrates des Regionalverbandes Saarbrücken zur Änderung des
Flächennutzungsplanes von den derzeitigen Darstellungen des Geltungsbereichs
als „Gemischte Bauchfläche“ zu „Sonderbaufläche“ mit der Zweckbestimmung
„Hochschule“ bzw. zu „Fläche für den Gemeinbedarf“ einher. Die konkreten
Flächenabgrenzungen des Geltungsbereichs sind im Laufe des weiteren
Änderungsverfahrens mit der Landeshauptstadt abzustimmen.