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Name:0116/2019  
Art:Informationsvorlage  
Datum:02.04.2019  
Betreff:Änderung des Flächennutzungsplans in der Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtteil Alt-Saarbrücken, Unterrichtung
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Sachverhalt:

 

Erweiterung HTW / Stadtwerkeareal“

 "Sonderbaufläche“ mit der Zweckbestimmung „Hochschule“ sowie „Fläche für den Gemeinbedarf“ statt „Gemischte Baufläche“

Quelle: Landeshauptstadt Saarbrücken

 

 
LHS_ErweiterungHTW

 

Am 5. Februar 2019 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken die Bebauungsplanverfahren in den Bereichen der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 113.02.41 „Erweiterung HTW“, Nr. 113.02.00 „Ortsplan Teilabschnitt I für das Gebiet zwischen Eisenbahn-, Saaruferstraße, Schanzenbergbrücke, Gersweiler-, Deutschherrn- und Vorstadtstraße“ sowie Nr. 113.02.25 „Baugruppeneinheit XIX Stadtwerke“ eingeleitet.

Die Bebauungsplanverfahren zielen darauf ab, die Erweiterung und Modernisierung der HTW Saar sowie möglicherweise einen neuen Kita-Standort auf dem derzeitigen Areal der Stadtwerke Saarbrücken zu unterstützen.

Mit dem Stadtratsbeschluss zur Einleitung der Bebauungsplanverfahren geht ein Beschluss zur Beauftragung des Kooperationsrates des Regionalverbandes Saarbrücken zur Änderung des Flächennutzungsplanes von den derzeitigen Darstellungen des Geltungsbereichs als „Gemischte Bauchfläche“ zu „Sonderbaufläche“ mit der Zweckbestimmung „Hochschule“ bzw. zu „Fläche für den Gemeinbedarf“ einher. Die konkreten Flächenabgrenzungen des Geltungsbereichs sind im Laufe des weiteren Änderungsverfahrens mit der Landeshauptstadt abzustimmen.