Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
---|---|---|---|
Name: | 0140/2019 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 29.04.2019 | ||
Betreff: | Beauftragung zur Stellung eines Förderantrages nach dem Kommunales Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit zum Aufbau gesundheitsförderlicher Steuerungsstrukturen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|---|---|
Vorlage 240 KB | ||
Förderbekanntmachung - GKV 296 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt /
Der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis /
Die Regionalversammlung beschließt,
die Beauftragung der Verwaltung zur Stellung eines Förderantrages nach dem Kommunales Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit zum Aufbau gesundheitsförderlicher Steuerungsstrukturen.
Sachverhalt:
Um Kommunen beim Aufbau von kommunalen Strukturen der Steuerung für
Gesundheitsförderung und Prävention zu unterstützen, hat das GKV-Bündnis für
Gesundheit ein Förderangebot aufgelegt. Es leistet sowohl finanzielle als auch
beratende Unterstützung beim Aufbau und der Weiterentwicklung kommunaler
Strukturen.
Die
gesetzlichen Krankenkassen ergänzen damit ihr kassenartenübergreifendes
Unterstützungsangebot, um einen wesentlichen Beitrag zur systematischen
Weiterentwicklung und Stärkung der kommunalen Prävention und
Gesundheitsförderung sowie zur Förderung gesundheitlicher Chancengleichheit zu
leisten.
Unterstützt werden Kommunen, die bisher keine oder kaum vorhandene
Strukturen der Steuerung aufweisen und deren Einwohnerschaft unter
Berücksichtigung der Indikatoren Bildung, Beruf und Einkommen als sozial
benachteiligt gilt.
Laut Mitteilung des GKV-Bündnisses für Gesundheit zählt der
Regionalverband Saarbrücken zu den antragsberechtigten Kommunen.
Gefördert werden Vorhaben für die Dauer von fünf Jahren in Höhe von
maximal 210.000,00 € - abhängig jedoch von den Gesamtausgaben im Rahmen der
Vorhabengestaltung.
Diese Förderung teilt sich in den fünf Jahren wie folgt:
·
Jahr
1: 70 % der Gesamtprojektkosten, max. jedoch 70.000 Euro
·
Jahr
2: 50 % der Gesamtprojektkosten, max. jedoch 50.000 Euro
·
Jahr
3: 30 % der Gesamtprojektkosten, max. jedoch 30.000 Euro
·
Jahr
4: 30 % der Gesamtprojektkosten, max. jedoch 30.000 Euro
·
Jahr
5: 30 % der Gesamtprojektkosten, max. jedoch 30.000 Euro
Für die Förderung im 4. und 5. Jahr muss die Kommune im dritten
Förderjahr darlegen, wie eine Verstetigung des Vorhabens und eine Etablierung
der kommunalen Prozesskoordination erfolgen sollen.
Der Regionalverband Saarbrücken sieht in der Unterstützung des GKV-Bündnisses für Gesundheit eine gute Möglichkeit Strukturen der Prävention in seinen Kommunen zu eruieren, analysieren, Bedarfe festzustellen, Strukturen aufzubauen, zusammenzutragen und nachhaltig zu unterhalten.
Primär soll im Rahmen des Förderprogramms der Personenkreis älterer Menschen im des Regionalverband Saarbrücken beleuchtet werden. Es sollen die vorhandenen Strukturen, die dazu dienen, der Vereinsamung im Alter vorzubeugen, analysiert und Bedarfe ermittelt werden. Gleichzeitig soll eine Koordination erfolgen, die die Bedarfe aufeinander abstimmt und zur Vernetzung der gegebenen Strukturen untereinander führt. Idealerweise werden durch den Austausch mit den kommunalen und regionalen Akteuren Maßnahmen implementiert, die dem Ziel der Gesundheitsprävention dienen.
Aus diesem Grund wird die Verwaltung beauftragt einen Förderantrag zum Kommunalem Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit zum Aufbau gesundheitsförderlicher Steuerungsstrukturen analog der Förderbekanntmachungen zu stellen und unterstützt den nachhaltigen Aufbau entsprechender Strukturen.
Die Förderbekanntmachung des GKV-Bündnisses für Gesundheit sind der Anlage beigefügt.