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Name:0140/2019  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:29.04.2019  
Betreff:Beauftragung zur Stellung eines Förderantrages nach dem Kommunales Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit zum Aufbau gesundheitsförderlicher Steuerungsstrukturen
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Dokument anzeigen: Förderbekanntmachung - GKV Dateigrösse: 296 KB Förderbekanntmachung - GKV 296 KB

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt /

Der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis /

Die Regionalversammlung beschließt,

die Beauftragung der Verwaltung zur Stellung eines Förderantrages nach dem Kommunales Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit zum Aufbau gesundheitsförderlicher Steuerungsstrukturen.

 


Sachverhalt:

 

Um Kommunen beim Aufbau von kommunalen Strukturen der Steuerung für Gesundheitsförderung und Prävention zu unterstützen, hat das GKV-Bündnis für Gesundheit ein Förderangebot aufgelegt. Es leistet sowohl finanzielle als auch beratende Unterstützung beim Aufbau und der Weiterentwicklung kommunaler Strukturen.

Die gesetzlichen Krankenkassen ergänzen damit ihr kassenartenübergreifendes Unterstützungsangebot, um einen wesentlichen Beitrag zur systematischen Weiterentwicklung und Stärkung der kommunalen Prävention und Gesundheitsförderung sowie zur Förderung gesundheitlicher Chancengleichheit zu leisten.

Unterstützt werden Kommunen, die bisher keine oder kaum vorhandene Strukturen der Steuerung aufweisen und deren Einwohnerschaft unter Berücksichtigung der Indikatoren Bildung, Beruf und Einkommen als sozial benachteiligt gilt.

 

Laut Mitteilung des GKV-Bündnisses für Gesundheit zählt der Regionalverband Saarbrücken zu den antragsberechtigten Kommunen.

 

Gefördert werden Vorhaben für die Dauer von fünf Jahren in Höhe von maximal 210.000,00 € - abhängig jedoch von den Gesamtausgaben im Rahmen der Vorhabengestaltung.

Diese Förderung teilt sich in den fünf Jahren wie folgt:

·         Jahr 1: 70 % der Gesamtprojektkosten, max. jedoch 70.000 Euro

·         Jahr 2: 50 % der Gesamtprojektkosten, max. jedoch 50.000 Euro

·         Jahr 3: 30 % der Gesamtprojektkosten, max. jedoch 30.000 Euro

·         Jahr 4: 30 % der Gesamtprojektkosten, max. jedoch 30.000 Euro

·         Jahr 5: 30 % der Gesamtprojektkosten, max. jedoch 30.000 Euro

Für die Förderung im 4. und 5. Jahr muss die Kommune im dritten Förderjahr darlegen, wie eine Verstetigung des Vorhabens und eine Etablierung der kommunalen Prozesskoordination erfolgen sollen.

 

Der Regionalverband Saarbrücken sieht in der Unterstützung des GKV-Bündnisses für Gesundheit eine gute Möglichkeit Strukturen der Prävention in seinen Kommunen zu eruieren, analysieren, Bedarfe festzustellen, Strukturen aufzubauen, zusammenzutragen und nachhaltig zu unterhalten.

 

Primär soll im Rahmen des Förderprogramms der Personenkreis älterer Menschen im des Regionalverband Saarbrücken beleuchtet werden. Es sollen die vorhandenen Strukturen, die dazu dienen, der Vereinsamung im Alter vorzubeugen, analysiert und Bedarfe ermittelt werden. Gleichzeitig soll eine Koordination erfolgen, die die Bedarfe aufeinander abstimmt und zur Vernetzung der gegebenen Strukturen untereinander führt. Idealerweise werden durch den Austausch mit den kommunalen und regionalen Akteuren Maßnahmen implementiert, die dem Ziel der Gesundheitsprävention dienen.

 

Aus diesem Grund wird die Verwaltung beauftragt einen Förderantrag zum Kommunalem Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit zum Aufbau gesundheitsförderlicher Steuerungsstrukturen analog der Förderbekanntmachungen zu stellen und unterstützt den nachhaltigen Aufbau entsprechender Strukturen.

 

Die Förderbekanntmachung des GKV-Bündnisses für Gesundheit sind der Anlage beigefügt.