BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0149/2019  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:02.05.2019  
Betreff:Vertrag über die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des Landesprogramms „Frühe Hilfen“ für die Jahre 2019 bis 2020
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Dokument anzeigen: Tätigkeitsbericht Frühe Hilfen 2018 Dateigrösse: 58 KB Tätigkeitsbericht Frühe Hilfen 2018 58 KB
Dokument anzeigen: Vertragsentwurf Frühe Hilfen 2019-2020 Dateigrösse: 190 KB Vertragsentwurf Frühe Hilfen 2019-2020 190 KB

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt /

der Regionalverbandsausschuss beschließt

den „Vertrag über die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des Landesprogramms „Frühe Hilfen“ als Beitrag für die Koordination des Programms mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie abzuschließen.

 


Sachverhalt:

 

Ende 2012 lief das Landesprojekt „Frühe Hilfen – Keiner fällt durchs Netz“ aus, in dem seit 2008 saarlandweit eine erfolgreiche Betreuung junger Familien in belasteten Lebenssituationen durch Familienhebammen und sozialpädiatrischen Familienbegleiterinnen aufgebaut werden konnte.

 

Dies wurde durch eine erfolgreiche Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Gesundheits- und Jugendhilfe auf Landkreisebene erreicht.

 

Um das erfolgreiche Projekt zu verstetigen, hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zwischen 2013 und 2015 das Landesprogramm „Frühe Hilfen“ installiert.

 

In diesem Rahmen wurde zwischen dem Ministerium und den Landkreisen des Saarlandes ein Vertrag abgeschlossen, in dem die Aufgaben der Gesundheitsämter im Rahmen des Landesprogramms „Frühe Hilfen“ auf Grundlage des §8 und 8a des Gesetzes zur Neuordnung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (Aufgaben der Kinder- und Jugendgesundheitspflege) beschrieben werden.

 

Da auch weiterhin der Bedarf an dem Landesprogramm erkannt wurde, ist eine Verlängerung für die Jahre 2016 bis 2017 geschlossen worden. Für die Dauer von weiteren zwei Jahren sind „zur Sicherung und zum Ausbau der Personalisierung der Gesundheitsämter…)“ jährliche, zweckgebundene Finanzierungsbeiträge seitens des Landes an die Landkreise und den Regionalverband Saarbrücken erfolgt.

 

Mit Änderungsvertrag vom 18.09.2017 wurde der Vertrag um ein Jahr bis 31.12.2018 verlängert. Für den Regionalverband Saarbrücken ist in den Jahren 2016 bis einschließlich 2018 eine jährliche Zuwendung von 187.000,00 € für die Personalisierung der Gesundheitsämter nach § 2 im Bereich der Gesundheitsförderung in der öffentlichen Kinder- und Jugendgesundheitspflege“ zugeflossen.

 

Für den Regionalverband Saarbrücken ist im vorliegenden Vertragsentwurf unter Nummer 5 eine jährliche Zuwendung von 189.000,00 € für die „personelle Ausstattung nach Nr. 4“ im Jahr 2019 und im Jahr 2020 in Höhe von 191.500,00 € vorgesehen.

 

Das Ministerium wurde darauf hingewiesen, dass trotz Erhöhung der Zuwendungssumme im Rahmen des vorliegenden Vertragsentwurfes, eine erneute Anpassung ab den Jahre 2021 zu erfolgen hat. Es wurde darum gebeten, diesem Umstand bei der Haushaltsplanung des Landes entsprechend Rechnung zu tragen.

 

Unter Berücksichtigung dessen empfiehlt die Verwaltung den Abschluss des Vertragen in vorliegender Fassung. Der Vertragsentwurf sowie der Tätigkeitsbericht des Jahres 2018 ist beigefügt.

 

Zur Erläuterung wird die Abteilung des Jugendärztlichen Dienstes die Arbeit der „Frühen Hilfen“ vorstellen.