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Name:0157/2019  
Art:Informationsvorlage  
Datum:15.05.2019  
Betreff:Vorstellung der ersten Programmlaufzeit "Jugend stärken im Quartier"
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Sachverhalt:

 

Das Bundesprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“, gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSF), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und den Europäischen Sozialfonds, wird im Regionalverband Saarbrücken seit Januar 2015 umgesetzt. Der Bewilligungszeitraum für die erste Förderphase endete am 31.12.2018.

 

Mitte 2017 wurde seitens des Bundes eine 2. Förderphase in Aussicht gestellt, für die der Regionalverband eine Interessenbekundung abgegeben hat. Es folgte die Antragstellung nach Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinien im Mai 2018 und schließlich im Herbst des vergangenen Jahres die Zustimmung zum „vorzeitigen Maßnahmebeginn“ seitens des Bundes, so dass davon auszugehen ist, dass eine Bewilligung in den nächsten Wochen erfolgen wird.

 

Die verwaltungstechnische Abwicklung sowie die inhaltliche Gesamt-Koordinierung sollen durch eine im Jugendamt eingerichtete Stelle (1/2 VZ-Stelle) erfolgen.

 

Mit der Umsetzung von Teil-Projekten im Rahmen von JUSTiQ wurden das Zentrum für Bildung und Beruf Saarbrücken ZBB (Projekt „Perspektive im Quartier PIQ“) sowie das Diakonische Werk an der Saar (Projekt „Beratung 2. Chance bei Schulverweiger-ung“) beauftragt, u. a. um die strukturelle Anbindung an die Jugendberufsagentur Saarbrücken und hier insbesondere an die in deren Rahmen tätige Jugendberatung zu gewährleisten.

 

Die Finanzierung des Eigenanteils des RVS wird durch Personalgestellung aus dem Bestandspersonal der JBA (Jugendberatung der o. g. Träger) bzw. der Netzwerkstelle kostenneutral dargestellt.

 

Bund und ESF finanzieren zwei zusätzliche Stellen mit regionalen und inhaltlichen Schwerpunktsetzungen bei den Trägern der Jugendberatung in der JBA.

Die Förderhöhe beträgt maximal 150.000 € pro Jahr.

Dem Regionalverband entstehen durch das Projekt keine zusätzlichen Kosten.

 

Als Zielgebiete wurden, unter Berücksichtigung statistischer Daten der LHS Saarbrücken die Bezirke Malstatt und Burbach als Brennpunkte ausgewählt. Die Jugendberatung der Jugendberufsagentur Saarbrücken verfügt bereits über 2 dezentrale Anlaufstellen in Malstatt, so dass es möglich war, die über JUSTiQ geförderten Mitarbeiterinnen ebenfalls dort anzusiedeln; dadurch entstehen Synergieeffekte und es wird ein ständiger fachlicher Austausch garantiert. Die JUSTiQ-Beschäftigten nehmen, wann immer möglich an Besprechungen und Terminen der Jugendberatung teil, so dass eine gute Vernetzung entstanden ist. Neben den Räumlichkeiten in den Anlaufstellen nutzen die JUSTiQ-Mitarbeitenden auch die Räume der Jugendberatung im Jobcenter in der Hafenstraße nach Bedarf. Den größten Anteil nimmt jedoch die aufsuchende Arbeit in Schulen, Jugendzentren und an informellen Treffpunkten Jugendlicher und junger Erwachsener ein, die Grundlage beider Projektkonzeptionen ist.

 

Zielgruppen des Programms sind Jugendliche am Übergang Schule-Beruf, insbesondere mit Migrationshintergrund und Neuzuwanderer sowie Schulverweigernde in den Schulen der Zielgebiete. Mit den allgemeinbildenden Quartiersschulen wurden seitens des durchführenden Trägers vorgabegemäß Kooperationsvereinbarungen geschlossen, d. h. die Schulen benennen Schulverweigernde und die Träger können entsprechend tätig werden. Es wurden mit folgenden Schulen Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen:

 

  • Förderschule Lernen am Ludwigsberg
  • Förderschule soziale Entwicklung in Von-der-Heydt
  • Gemeinschaftsschule Rastbachtal
  • Gemeinschaftsschule Ludwigspark

 

Im Rahmen der 2. Förderphase wird es explizit auch möglich sein, Schulverweigernde bzw. Schulabsente der Berufsschulen in die Betreuung aufzunehmen. Dazu müssen keine gesonderten Kooperationsvereinbarungen geschlossen werden.

Außerdem sollen in der 2. Förderphase auch jugendliche Geflüchtete verstärkt berücksichtigt werden.

Die beiden letztgenannten Gruppen wurden in den Förderrichtlinien der 1. Förderphase nicht ausdrücklich erwähnt bzw. hatten darin keine Berücksichtigung gefunden, da die Problematik offenbar noch nicht in dem Maße gesehen wurde. Ab 2015 gab es in beiden Bereichen aber entsprechende Entwicklungen, so dass seitens des Bundes reagiert wurde.

 

Neben den Schulen sind auch die Jugendzentren Malstatt und Burbach in die Arbeit eingebunden. Hierbei kommt der aufsuchenden Arbeit (Sprechzeiten der Beratenden vor Ort, Teilnahme an Veranstaltungen der Jugendzentren etc.) von Anfang an ein besonderer Stellenwert zu.

 

Bezüglich der Nachhaltigkeit und unter Zugrundelegung aktueller Zahlen wurden die Zielgebiete im Neuantrag beibehalten. Auch die Zielgruppe bleibt weitgehend identisch, wobei sie explizit um die jugendlichen Geflüchteten erweitert wird und zukünftig auch Schulverweigernde bzw. –absente der Berufsschulen in die Betreuung aufgenommen werden können.

 

Die Förderkonditionen des Programms (Höhe der Förderung, Eigenanteil, Anzahl der Stellen etc.) ändern sich nicht.

 

Durch das Programm wurde und wird die Arbeit im Rahmen der Jugendberufsagentur (JBA) Saarbrücken ergänzt, wobei Schwerpunkte sowohl regionaler Art, durch die Wahl der Zielgebiete, als auch inhaltlicher Art, durch die Wahl der Zielgruppen, gesetzt werden konnten.

 

„Perspektive im Quartier PIQ“

(Träger: Zentrum für Bildung und Beruf Saar ZBB)

 

Die Erfahrungen aus der Förderphase I haben gezeigt, dass der Ansatz der aufsuchenden Sozialarbeit der richtige Weg ist, um die Zielgruppen zu erreichen. Die aufsuchende Arbeit findet in den Jugendzentren, der Jugendberufsagentur und an Schulen statt. Das Angebot umfasst Präsenzzeiten mit offener Beratung, Angebote zur beruflichen Orientierung, Aktionstage, Vorbereitung/Begleitung von Terminen bei Beratungsstellen und Institutionen.  Die niedrigschwellige Beratung ermöglicht einfache Zugänge in die Clearing-Phase und bei Bedarf ins Case Management mit individueller Förderplanung sowie gegebenenfalls in ein Bewerbungstraining.

 

„2. Chance – Beratung bei Schulverweigerung“

(Träger: Diakonisches Werk an der Saar DWS)

 

Die Arbeit der Beratungsstelle hat sich in Förderphase 1 an den Quartiersschulen gut etabliert und in der bisherigen Form bewährt. Dies geschieht in enger Kooperation und abgestimmt mit Lehrkräften und Schulsozialarbeit und entlang dem bekannten Handlungsleitfaden zum Umgang mit Schulverweigerung.

 

Durch aufsuchende Arbeit erfolgt die Kontaktaufnahme z.B. durch Hausbesuche, an Treffpunkten etc. Die schulische, familiäre u. psychosoziale Situation wird geklärt und unter Einbezug der Eltern bzw. Peers werden gemeinsam Lösungsstrategien erarbeitet. Bei Bedarf erfolgt eine Vermittlung weiterführender Hilfen in enger Kooperation mit Jugendamt, schulpsychologischem u. jugendärztlichem Dienst sowie Beratungsstellen.

Im neuen Förderzeitraum soll die Installation regelmäßiger Treffen sogenannter „multiprofessioneller Teams“, die an einer Quartiersschule modellhaft stattfinden, weiter vorangetrieben werden. Besonders mit dem Ziel frühzeitiger Intervention.

 

Bausteine und Grundlagen beider Konzeptionen sind also die aufsuchende Jugendsozialarbeit, niedrigschwellige Beratung und Clearing sowie, sofern nach Auffassung der Fachkräfte notwendig, umfassendes Case Management.

 

Im Sinne der Nachhaltigkeit sind im Rahmen der Antragstellung bestimmte Ziele zu benennen, die im Laufe der Projektdurchführung erreicht werden sollen.

Für die 2. Förderphase ist daher angedacht, die Projekte eng mit den Bildungsbeauftragten aus Migrantenselbstorganisationen, die seit 2010 im Regionalverband tätig sind, zu vernetzen und auf diese Weise weitere Anlaufpunkte für die aufsuchende Arbeit zu gewinnen.

Ein weiteres Ziel ist die Ausweitung der Kooperation mit dem Jugendmigrationsdienst im Quartier, beispielsweise durch regelmäßige Sprechstunden in der Einrichtung, die für Beratungen genutzt werden können. Daraus ergeben sich Folgetermine, bei denen u. a. konkrete Berufswegeplanungen eingeleitet werden können.

Schließlich wird auf Ebene der Zielsetzungen für die 2. Förderphase die Intensivierung der Kooperation mit dem Quartiersmanagement Saarbrücken-Malstatt angestrebt. Die Konkretisierung dieser Kooperation wird im Laufe der 2. Förderphase erfolgen.

 

 

Kurzdarstellung der bisherigen Bilanz „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ in den Zielgebieten Burbach und Malstatt (Januar 2015 bis Dezember 2018):

 

KRITERIUM

weiblich

männlich

gesamt

Neueintritte

186

335

521*

Austritte

163

296

459

davon nach der Teilnahme:

 

 

 

arbeitssuchend

5

12

17

in schul./berufl. Bildung

118

210

328

in Qualifizierung

14

23

37

in Arbeit/selbständig

7

24

31

*rund 58% mit Migrationshintergrund

 

Insgesamt wurden demnach 396 von 459 Jugendlichen und jungen Erwachsenen entweder in schulische/berufliche Bildung oder Qualifizierung oder Arbeit/Selbständigkeit vermittelt. Das entspricht einer Quote von 86%.

 

Mitarbeitende der beiden Teilprojekte werden in der Sitzung konkrete Fallbeispiele aus ihrer Arbeit vorstellen.