Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0158/2019 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 15.05.2019 | ||
Betreff: | Änderungsvereinbarung mit der Lebenshilfe gemeinnützige Betreuungs-GmbH Dudweiler |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 234 KB | ||
0129-2018 337 KB | ||
0264-2018 245 KB | ||
Änderungsvereinbarung ISA GS Mellinschule 10.05.2019 9 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss
empfiehlt/
der
Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis/
die Regionalversammlung
beschließt
den Abschluss einer Änderungsvereinbarung mit der Lebenshilfe gemeinnützige Betreuungs-GmbH
Dudweiler bzgl. dem
am 03.12.2018 geschlossenen Kooperationsvertrag über die Einrichtung eines Infrastrukturangebotes an der FGTS
Mellinschule Sulzbach.
Sachverhalt:
Am 07.05.2018 hat der Jugendhilfeausschuss gemäß TOP 4
von der „Auswertung der Einrichtung von Infrastrukturangeboten zur
Teilhabeunterstützung an 12 Schulen im Regionalverband Saarbrücken“ (siehe
Anhang 0129/2018) Kenntnis genommen.
Am 24.09.2018 wurde seitens des Jugendhilfeausschusses
gemäß TOP 4 die „Verstetigung der Einrichtung von Infrastrukturangeboten zur
Teilhabeunterstützung an 12 Schulen im Regionalverband Saarbrücken“ (siehe
Anhang 0264/2018) einstimmig empfohlen.
Der Regionalverbandsausschuss hat dies am 27.09.2018
zur Kenntnis genommen.
Die Regionalversammlung hat am 15.11.2018 gemäß TOP 8
die „Verstetigung der Einrichtung von Infrastrukturangeboten zur
Teilhabeunterstützung an 12 Schulen im Regionalverband Saarbrücken“
beschlossen.
Mittlerweile sind die Verträge der einzelnen Standorte
von allen Vertragspartnern unterschrieben und somit abgeschlossen worden.
Die FGTS Mellinschule Sulzbach ist seit dem 01.02.2017
einer von 12 Schulstandorten mit Infrastrukturangebot. Seitens des Jugendamtes
des Regionalverbandes Saarbrücken wird dieses Projekt (ebenso wie an den
anderen Standorten) durch einen Mitarbeiter der Abteilung 51.6
Jugendhilfeplanung und Fachcontrolling fachlich begleitet.
Gemäß der ergänzend zum Kooperationsvertrag
geschlossenen Begleitvereinbarung ist eine Lenkungsgruppe, bestehend aus Vertreter/innen des
Regionalverbandes, des Trägers, des Ministeriums für Bildung und Kultur und der
Schulleitung, die alle an der Entwicklung des Angebotes durchgehend beteiligt
waren, gebildet worden. Die Lenkungsgruppe berät regelmäßig über grundsätzliche
Fragestellungen und wertet den Verlauf dieses Angebotes aus.
Im Schuljahr 2016/2017 gab es an der Mellinschule 15 Klassen mit
insgesamt 325 Schüler/innen. Gemäß dem geschlossenen Kooperationsvertrag wurde
das Infrastrukturangebot zu Beginn (01.02.2017) personell wie folgt
ausgestattet:
-
fünf
Strukturhelfer/innen mit jeweils 17,7 Wochenstunden sowie
-
eine
Fachkraft mit 2,765 Wochenstunden zur Koordination.
Der zur Installation des Infrastrukturangebotes geschlossene
Kooperationsvertrag läuft vom 01.02.2017 bis zum 31.07.2019. Da sich alle
Beteiligten für eine Verlängerung des Vertrages aussprachen, zugleich aber auch
die Notwendigkeit einer personellen Aufstockung erkannten, wurde sich im Zuge
des Abschlusses des anschließenden Kooperationsvertrages (Laufzeit: 01.08.2019
bis 30.06.2022) auf folgende, verbesserte Personalstruktur verständigt:
-
fünf
Strukturhelfer/innen mit jeweils 19 Wochenstunden sowie
-
eine
Fachkraft mit 7 Wochenstunden zur Koordination.
Dadurch wurden für das Jahr 2020 Kosten in Höhe von 94.635,76 €
kalkuliert.
In weiteren Gesprächen aller Vertragspartner kam man überein, dass die
vorgesehene personelle Aufstockung als nicht ausreichend erachtet wird. Die
personelle Ausstattung kommt derzeit vermehrt an die Grenzen des Leistbaren.
Dies führte unter anderem dazu, dass im aktuellen Schuljahr mehrere Anträge auf
Schulintegrationshilfen (Einzelfallmaßnahmen) gestellt wurden. Die Prüfung
dieser Anträge ist zwar noch nicht vollständig abgeschlossen und somit sind
auch (noch) keine Einzelfallmaßnahmen gewährt worden, allerdings offenbart
dies, dass die Bedarfe mancher Kinder aufgrund der mittlerweile unzureichenden
Personalstruktur nicht so abgedeckt werden, wie es notwendig wäre. Der Idee des
Infrastrukturangebotes, dass die Bedarfe für die früher gewährten schulischen
Einzelintegrationshilfen gem. § 35a SGB VIII mit an der Schule fest verankerten
Betreuungskräften bearbeitet werden, stünden erneute Einzelfallmaßnahmen
entgegen.
Darüber hinaus sind mittlerweile die Schülerzahlen gestiegen. Die Schule
wird im kommenden Schuljahr von insgesamt 364 Schüler/innen in 16 Klassen
besucht werden.
Unter den angehenden Erstklässlern befinden
sich 14 Kinder, bei denen durch medizinische Begutachtung, Beobachtungen im
Kooperationsjahr oder durch Berichte von Frühförderstellen, Arbeitsstellen für
Integrationspädagogik/Integrationshilfen (AFI) bzw. psychologischen Berichten
starke Beeinträchtigungen im Bereich der sozial-emotionalen Entwicklung
vermutet/festgestellt werden. Einzelintegrationsmaßnahmen alleine für diese 14
Kinder würden zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 200.000 € bedeuten. Durch die
Erweiterung des Integrationsprojektes könnten diese Einzelfälle vermieden
werden.
13 weitere Kinder sind im Kooperationsjahr,
der schulärztlichen Untersuchung oder im „Früh-Deutsch-Lernen“-Kurs im Bereich
sozial-emotionale Entwicklung und im Bereich Struktur/Organisation auffällig
bis stark auffällig gewesen.
Alle Vertragspartner teilen die Auffassung,
dass folgende personelle Ausstattung erforderlich ist, um den gewachsenen,
aktuell bestehenden Bedarfen gerecht zu werden:
-
acht
Strukturhelfer/innen mit jeweils 17,7 Wochenstunden sowie
-
eine
Fachkraft mit 7 Wochenstunden zur Koordination.
Die Kosten für die zusätzliche
Personalisierung betragen 46.282,78 €, die neuen Gesamtkosten im Jahr 2020
betragen somit 140.918,54 €.
Diese Vertragsänderung wurde
im Vorfeld mit dem Rechtsamt besprochen. Es gab keine Beanstandung.