BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0158/2019  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:15.05.2019  
Betreff:Änderungsvereinbarung mit der Lebenshilfe gemeinnützige Betreuungs-GmbH Dudweiler
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Vorlage Dateigrösse: 234 KB Vorlage 234 KB
Dokument anzeigen: 0129-2018 Dateigrösse: 337 KB 0129-2018 337 KB
Dokument anzeigen: 0264-2018 Dateigrösse: 245 KB 0264-2018 245 KB
Dokument anzeigen: Änderungsvereinbarung ISA GS Mellinschule 10.05.2019 Dateigrösse: 9 KB Änderungsvereinbarung ISA GS Mellinschule 10.05.2019 9 KB

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt/

der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis/

die Regionalversammlung beschließt

den Abschluss einer Änderungsvereinbarung mit der Lebenshilfe gemeinnützige Betreuungs-GmbH Dudweiler bzgl. dem am 03.12.2018 geschlossenen Kooperationsvertrag über die Einrichtung eines Infrastrukturangebotes an der FGTS Mellinschule Sulzbach.

 


Sachverhalt:

 

Am 07.05.2018 hat der Jugendhilfeausschuss gemäß TOP 4 von der „Auswertung der Einrichtung von Infrastrukturangeboten zur Teilhabeunterstützung an 12 Schulen im Regionalverband Saarbrücken“ (siehe Anhang 0129/2018) Kenntnis genommen.

 

Am 24.09.2018 wurde seitens des Jugendhilfeausschusses gemäß TOP 4 die „Verstetigung der Einrichtung von Infrastrukturangeboten zur Teilhabeunterstützung an 12 Schulen im Regionalverband Saarbrücken“ (siehe Anhang 0264/2018) einstimmig empfohlen.

 

Der Regionalverbandsausschuss hat dies am 27.09.2018 zur Kenntnis genommen.

 

Die Regionalversammlung hat am 15.11.2018 gemäß TOP 8 die „Verstetigung der Einrichtung von Infrastrukturangeboten zur Teilhabeunterstützung an 12 Schulen im Regionalverband Saarbrücken“ beschlossen.

 

Mittlerweile sind die Verträge der einzelnen Standorte von allen Vertragspartnern unterschrieben und somit abgeschlossen worden.

 

Die FGTS Mellinschule Sulzbach ist seit dem 01.02.2017 einer von 12 Schulstandorten mit Infrastrukturangebot. Seitens des Jugendamtes des Regionalverbandes Saarbrücken wird dieses Projekt (ebenso wie an den anderen Standorten) durch einen Mitarbeiter der Abteilung 51.6 Jugendhilfeplanung und Fachcontrolling fachlich begleitet.

Gemäß der ergänzend zum Kooperationsvertrag geschlossenen Begleitvereinbarung ist eine Lenkungsgruppe, bestehend aus Vertreter/innen des Regionalverbandes, des Trägers, des Ministeriums für Bildung und Kultur und der Schulleitung, die alle an der Entwicklung des Angebotes durchgehend beteiligt waren, gebildet worden. Die Lenkungsgruppe berät regelmäßig über grundsätzliche Fragestellungen und wertet den Verlauf dieses Angebotes aus.

 

Im Schuljahr 2016/2017 gab es an der Mellinschule 15 Klassen mit insgesamt 325 Schüler/innen. Gemäß dem geschlossenen Kooperationsvertrag wurde das Infrastrukturangebot zu Beginn (01.02.2017) personell wie folgt ausgestattet:

 

-       fünf Strukturhelfer/innen mit jeweils 17,7 Wochenstunden sowie

-       eine Fachkraft mit 2,765 Wochenstunden zur Koordination.

 

Der zur Installation des Infrastrukturangebotes geschlossene Kooperationsvertrag läuft vom 01.02.2017 bis zum 31.07.2019. Da sich alle Beteiligten für eine Verlängerung des Vertrages aussprachen, zugleich aber auch die Notwendigkeit einer personellen Aufstockung erkannten, wurde sich im Zuge des Abschlusses des anschließenden Kooperationsvertrages (Laufzeit: 01.08.2019 bis 30.06.2022) auf folgende, verbesserte Personalstruktur verständigt:

 

-       fünf Strukturhelfer/innen mit jeweils 19 Wochenstunden sowie

-       eine Fachkraft mit 7 Wochenstunden zur Koordination.

 

Dadurch wurden für das Jahr 2020 Kosten in Höhe von 94.635,76 € kalkuliert.

 

In weiteren Gesprächen aller Vertragspartner kam man überein, dass die vorgesehene personelle Aufstockung als nicht ausreichend erachtet wird. Die personelle Ausstattung kommt derzeit vermehrt an die Grenzen des Leistbaren. Dies führte unter anderem dazu, dass im aktuellen Schuljahr mehrere Anträge auf Schulintegrationshilfen (Einzelfallmaßnahmen) gestellt wurden. Die Prüfung dieser Anträge ist zwar noch nicht vollständig abgeschlossen und somit sind auch (noch) keine Einzelfallmaßnahmen gewährt worden, allerdings offenbart dies, dass die Bedarfe mancher Kinder aufgrund der mittlerweile unzureichenden Personalstruktur nicht so abgedeckt werden, wie es notwendig wäre. Der Idee des Infrastrukturangebotes, dass die Bedarfe für die früher gewährten schulischen Einzelintegrationshilfen gem. § 35a SGB VIII mit an der Schule fest verankerten Betreuungskräften bearbeitet werden, stünden erneute Einzelfallmaßnahmen entgegen.

 

Darüber hinaus sind mittlerweile die Schülerzahlen gestiegen. Die Schule wird im kommenden Schuljahr von insgesamt 364 Schüler/innen in 16 Klassen besucht werden.

 

Unter den angehenden Erstklässlern befinden sich 14 Kinder, bei denen durch medizinische Begutachtung, Beobachtungen im Kooperationsjahr oder durch Berichte von Frühförderstellen, Arbeitsstellen für Integrationspädagogik/Integrationshilfen (AFI) bzw. psychologischen Berichten starke Beeinträchtigungen im Bereich der sozial-emotionalen Entwicklung vermutet/festgestellt werden. Einzelintegrationsmaßnahmen alleine für diese 14 Kinder würden zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 200.000 € bedeuten. Durch die Erweiterung des Integrationsprojektes könnten diese Einzelfälle vermieden werden.

 

13 weitere Kinder sind im Kooperationsjahr, der schulärztlichen Untersuchung oder im „Früh-Deutsch-Lernen“-Kurs im Bereich sozial-emotionale Entwicklung und im Bereich Struktur/Organisation auffällig bis stark auffällig gewesen.

 

Alle Vertragspartner teilen die Auffassung, dass folgende personelle Ausstattung erforderlich ist, um den gewachsenen, aktuell bestehenden Bedarfen gerecht zu werden:

 

-       acht Strukturhelfer/innen mit jeweils 17,7 Wochenstunden sowie

-       eine Fachkraft mit 7 Wochenstunden zur Koordination.

 

Die Kosten für die zusätzliche Personalisierung betragen 46.282,78 €, die neuen Gesamtkosten im Jahr 2020 betragen somit 140.918,54 €.

 

Diese Vertragsänderung wurde im Vorfeld mit dem Rechtsamt besprochen. Es gab keine Beanstandung.