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Name:0159/2019  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:15.05.2019  
Betreff:Abschluss einer Vereinbarung zur Übernahme des fehlenden Landesanteils an den Finanzierungskosten der Brandschutzmaßnahmen in der Kita St. Johann zwischen der Kirchengemeinde St. Johann, der Landeshauptstadt Saarbrücken und dem Regionalverband Saarbrücken sowie Verzicht auf eine Rückforderung.
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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt/

der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis/

die Regionalversammlung beschließt,

den Regionalverbandsdirektor mit dem Abschluss einer Vereinbarung zur Übernahme des fehlenden Landesanteils an den Finanzierungskosten der Brandschutzmaßnahmen in der Kita St. Johann sowie den Verzicht auf eine Rückforderung zu beauftragen.

 


Sachverhalt:

 

In der Kita St. Johann werden aktuell 59 Kinder in drei Gruppen betreut.

 

Auszug aus der Projektbeschreibung des Architekturbüros QBUS, Europaallee 13,

66113 Saarbrücken:

„Das Bestandsgebäude der kath. Kita St. Johann in der Großherzog-Friedrich-Straße 89 in Saarbrücken wurde über mehrere Etappen – beginnend ca. um das Jahr 1900 herum – errichtet und gehörte ursprünglich zu einem Kinderheim. Die Räume der Kita grenzen nicht direkt an die Großherzog-Friedrich-Straße. Um die Kita zu erreichen, muss man eine Durchfahrt durch das Willi-Graf-Haus passieren. Bei der Kita handelt es sich um eine grenzständige Hofbebauung, die an das heutige – Mitte der 60er Jahre erbaute und 1988 in der heutigen Form in Betrieb genommene – Willi-Graf-Haus (Altenpflegeheim) angebaut ist.“

 

Aufgrund einer Ende 2017 erfolgten Brandschutzbegehung wurden organisatorische und brandschutztechnische Mängel festgestellt. Bei der Nachschau im August 2018 wurde durch die UBA, Feuerwehr und Brandschutzbeauftragten an der Forderung nach einer Ertüchtigung des Gebäudes sowie nach einem 2. baulichen Rettungsweg festgehalten. Es droht die Nutzungsuntersagung einzelner Räume und sogar die Schließung der Einrichtung.

 

Seitens des Gebäudeeigentümers wurde oben benanntes Architekturbüro mit der Erstellung eines brandschutzrechtlichen Konzeptes beauftragt. Dieses Konzept basiert auf einer temporären Weiternutzung des Kita-Gebäudes für die Dauer von ca. 5 Jahren. In spätestens fünf Jahren soll das Platzangebot der Kita St. Johann dann im zukünftigen Raumangebot der sich noch in Planung befindenden Erweiterung der Kita St. Elisabeth Aufnahme finden.

 

Die Kosten der Sanierungsmaßnahme belaufen sich auf ca. 83.000 EUR.

 

Nach den Finanzierungsvorgaben des Bistums Trier dürfen Baumaßnahmen nur dann umgesetzt werden, wenn diese durch Zuschüsse des Landes, der Landkreise, der Sitzkommunen und des Bistums ausfinanziert werden. Das Bistum sieht den zu erbringenden Eigenanteil i. H. v. 30% bei Kindergartengruppen als Höchstfördergrenze an.

 

Nach § 16 der Ausführungs-VO SKBBG i. V. m. den Richtlinien des Ministeriums für Bildung und Kultur zur Förderung von Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Krippenplätze, für Ersatzneubauten und Grundsanierungen und für substanzerhaltende Sanierungsmaßnahmen vom 28. Nov. 2014 verteilen sich die Kosten i. d. R. wie folgt:

 

Kirchengemeinde:                          30%                       24.900 EUR

Land:                                                    30%                       24.900 EUR

Stadt Saarbrücken                          20%                       16.600 EUR

Regionalverband                             20%                       16.600 EUR

 

Nach den v. g. Förderrichtlinien beträgt die Zweckbindung für Baumaßnahmen 20 Jahre.

Das Bildungsministerium hat auf schriftliche Anfrage der Rendantur Saarbrücken (als Vertreterin der Kirchengemeinde) im März 2019 mitgeteilt, keine Ausnahme hinsichtlich der 20-jährigen Zweckbindungsfrist zu erteilen. Dies bedeutet, der Landesanteil wird sich auf einen 5/20- Anteil reduzieren.

 

Das Land wird sich daher maximal mit ca. 6.225 EUR an der Finanzierung beteiligen. Der fehlende Landesanteil beläuft sich auf ca. 18.675 EUR.

 

Die Sicherstellung des Betreuungsangebotes in der Kita St. Johann ist im beiderseitigen Interesse, sowohl aus der planungsverantwortlichen Aufgabenstellung des Regionalverbandes Saarbrücken - als Träger der örtlichen Jugendhilfe -  als auch aus bildungspolitischer Interessenlage der Landeshauptstadt Saarbrücken – als Sitzkommune begründet.

 

Lösungsvorschlag: Der fehlende Landesanteil wird von Landeshauptstadt Saarbrücken und Regionalverband je hälftig übernommen. Auf eine Rückforderung der Gesamtzuwendungen wegen Nichteinhalten der Zweckbindungsfrist wird verzichtet.

 

Auch die Landeshauptstadt wird intern eine entsprechende Entscheidung herbeiführen.

 

Mittel für die Bezuschussung entsprechender Investitionskosten sind im Produktkonto 36510.531800 vorgesehen. Die zusätzlichen Ausgaben zur Kompensation des fehlenden Landesanteils sind darüber zu decken.