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Name: | 0159/2019 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 15.05.2019 | ||
Betreff: | Abschluss einer Vereinbarung zur Übernahme des fehlenden Landesanteils an den Finanzierungskosten der Brandschutzmaßnahmen in der Kita St. Johann zwischen der Kirchengemeinde St. Johann, der Landeshauptstadt Saarbrücken und dem Regionalverband Saarbrücken sowie Verzicht auf eine Rückforderung. |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 236 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss
empfiehlt/
der
Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis/
die Regionalversammlung
beschließt,
den Regionalverbandsdirektor
mit dem Abschluss einer Vereinbarung zur Übernahme des fehlenden Landesanteils
an den Finanzierungskosten der Brandschutzmaßnahmen in der Kita St. Johann
sowie den Verzicht auf eine Rückforderung zu beauftragen.
Sachverhalt:
In der Kita St. Johann
werden aktuell 59 Kinder in drei Gruppen betreut.
Auszug aus der
Projektbeschreibung des Architekturbüros QBUS, Europaallee 13,
66113 Saarbrücken:
„Das Bestandsgebäude der
kath. Kita St. Johann in der Großherzog-Friedrich-Straße 89 in Saarbrücken
wurde über mehrere Etappen – beginnend ca. um das Jahr 1900 herum – errichtet
und gehörte ursprünglich zu einem Kinderheim. Die Räume der Kita grenzen nicht
direkt an die Großherzog-Friedrich-Straße. Um die Kita zu erreichen, muss man
eine Durchfahrt durch das Willi-Graf-Haus passieren. Bei der Kita handelt es
sich um eine grenzständige Hofbebauung, die an das heutige – Mitte der 60er
Jahre erbaute und 1988 in der heutigen Form in Betrieb genommene –
Willi-Graf-Haus (Altenpflegeheim) angebaut ist.“
Aufgrund einer Ende 2017
erfolgten Brandschutzbegehung wurden organisatorische und brandschutztechnische
Mängel festgestellt. Bei der Nachschau im August 2018 wurde durch die UBA,
Feuerwehr und Brandschutzbeauftragten an der Forderung nach einer Ertüchtigung
des Gebäudes sowie nach einem 2. baulichen Rettungsweg festgehalten. Es droht
die Nutzungsuntersagung einzelner Räume und sogar die Schließung der
Einrichtung.
Seitens des
Gebäudeeigentümers wurde oben benanntes Architekturbüro mit der Erstellung
eines brandschutzrechtlichen Konzeptes beauftragt. Dieses Konzept basiert auf
einer temporären Weiternutzung des Kita-Gebäudes für die Dauer von ca. 5
Jahren. In spätestens fünf Jahren soll das Platzangebot der Kita St. Johann
dann im zukünftigen Raumangebot der sich noch in Planung befindenden
Erweiterung der Kita St. Elisabeth Aufnahme finden.
Die Kosten der
Sanierungsmaßnahme belaufen sich auf ca. 83.000 EUR.
Nach den
Finanzierungsvorgaben des Bistums Trier dürfen Baumaßnahmen nur dann umgesetzt
werden, wenn diese durch Zuschüsse des Landes, der Landkreise, der Sitzkommunen
und des Bistums ausfinanziert werden. Das Bistum sieht den zu erbringenden
Eigenanteil i. H. v. 30% bei Kindergartengruppen als Höchstfördergrenze an.
Nach § 16 der Ausführungs-VO
SKBBG i. V. m. den Richtlinien des Ministeriums für Bildung und Kultur zur
Förderung von Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Krippenplätze, für
Ersatzneubauten und Grundsanierungen und für substanzerhaltende
Sanierungsmaßnahmen vom 28. Nov. 2014 verteilen sich die Kosten i. d. R. wie
folgt:
Kirchengemeinde: 30% 24.900 EUR
Land: 30% 24.900 EUR
Stadt Saarbrücken 20% 16.600 EUR
Regionalverband 20% 16.600 EUR
Nach den v. g.
Förderrichtlinien beträgt die Zweckbindung für Baumaßnahmen 20 Jahre.
Das Bildungsministerium hat
auf schriftliche Anfrage der Rendantur Saarbrücken (als Vertreterin der
Kirchengemeinde) im März 2019 mitgeteilt, keine Ausnahme hinsichtlich der
20-jährigen Zweckbindungsfrist zu erteilen. Dies bedeutet, der Landesanteil
wird sich auf einen 5/20- Anteil reduzieren.
Das Land wird sich daher
maximal mit ca. 6.225 EUR an der
Finanzierung beteiligen. Der fehlende Landesanteil beläuft sich auf ca. 18.675 EUR.
Die Sicherstellung des
Betreuungsangebotes in der Kita St. Johann ist im beiderseitigen Interesse,
sowohl aus der planungsverantwortlichen Aufgabenstellung des Regionalverbandes
Saarbrücken - als Träger der örtlichen Jugendhilfe - als auch aus bildungspolitischer
Interessenlage der Landeshauptstadt Saarbrücken – als Sitzkommune begründet.
Lösungsvorschlag: Der
fehlende Landesanteil wird von Landeshauptstadt Saarbrücken und Regionalverband
je hälftig übernommen. Auf eine Rückforderung der Gesamtzuwendungen wegen
Nichteinhalten der Zweckbindungsfrist wird verzichtet.
Auch die Landeshauptstadt
wird intern eine entsprechende Entscheidung herbeiführen.
Mittel für die Bezuschussung
entsprechender Investitionskosten sind im Produktkonto 36510.531800 vorgesehen.
Die zusätzlichen Ausgaben zur Kompensation des fehlenden Landesanteils sind
darüber zu decken.