Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0163/2019 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 16.05.2019 | ||
Betreff: | Nebenvereinbarung zu der seit dem 01.Januar 2010 geltenden Entgeltvereinbarung zur Durchführung der Ambulanten Hilfen zur Erziehung im Rahmen der Familienzentren mit der Arbeiterwohlfahrt, Sozialpädagogisches Netzwerk (SPN), und der Diakonie Saar |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 227 KB | ||
abgestimmte Nebenvereinbarung AWO 61 KB | ||
abgestimmte Nebenvereinbarung DW 61 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt/
Der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis/
Die Regionalversammlung beschließt
den Abschluss der Nebenvereinbarung zu der seit dem 01.Januar 2010 geltenden Entgeltvereinbarung zur Durchführung der Ambulanten Hilfen zur Erziehung im Rahmen der Familienzentren mit der Arbeiterwohlfahrt, Sozialpädagogisches Netzwerk, und der Diakonie Saar
Sachverhalt:
Seit 01.April 2002 betreiben die Arbeiterwohlfahrt (SPN) und die
Diakonie Saar zusammen fünf Familienzentren an den Standorten
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Saarbrücken-Malstatt
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Saarbrücken-Burbach/
Köllertal
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Völklingen/
Warndt
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Saarbrücken-Ost/
Obere Saar
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Sulzbachtal
Finanzierungsgrundlage bildet dafür die seit 01.Januar 2010 geltende
Entgeltvereinbarung zur Durchführung der Ambulanten Hilfen zur Erziehung im
Rahmen der Familienzentren.
Im Zuge der Weiterentwicklung der Zusammenarbeit bei den Ambulanten
Hilfen zur Erziehung zwischen dem Jugendamt und den beiden Trägern der Freien
Jugendhilfe sind Sozialraumbüros gemäß der Konzeption „Sozialraumbüros im Regionalverband
Saarbrücken“ entstanden.
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Sozialraumbüro
Unteres Malstatt
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Sozialraumbüro
Burbach
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Sozialraumbüro
Alt-Saarbrücken
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Sozialraumbüro
Saarbrücken-City
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Sozialraumbüro
Sulzbach/ Friedrichsthal
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Sozialraumbüro
Dudweiler
Ein weiterer Ausbau der Sozialraumbüros ist vorgesehen.
Damit den beiden Trägern notwendige, außerordentliche Zahlungen für die
Neueinrichtung der Sozialraumbüros erstattet werden können, ist die bestehende
Entgeltvereinbarung um eine Nebenvereinbarung zu erweitern.
Die Formulierungen in den Nebenvereinbarungen sind mit Rechtsamt und
Rechnungsprüfungsamt sowie mit den Trägern abgestimmt worden.
Die Nebenvereinbarungen sind der Vorlage beigefügt.