BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0163/2019  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:16.05.2019  
Betreff:Nebenvereinbarung zu der seit dem 01.Januar 2010 geltenden Entgeltvereinbarung zur Durchführung der Ambulanten Hilfen zur Erziehung im Rahmen der Familienzentren mit der Arbeiterwohlfahrt, Sozialpädagogisches Netzwerk (SPN), und der Diakonie Saar
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Dokument anzeigen: abgestimmte Nebenvereinbarung DW Dateigrösse: 61 KB abgestimmte Nebenvereinbarung DW 61 KB

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt/

Der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis/

Die Regionalversammlung beschließt

den Abschluss der Nebenvereinbarung zu der seit dem 01.Januar 2010 geltenden Entgeltvereinbarung zur Durchführung der Ambulanten Hilfen zur Erziehung im Rahmen der Familienzentren mit der Arbeiterwohlfahrt, Sozialpädagogisches Netzwerk, und der Diakonie Saar

 


Sachverhalt:

 

Seit 01.April 2002 betreiben die Arbeiterwohlfahrt (SPN) und die Diakonie Saar zusammen fünf Familienzentren an den Standorten

 

-   Saarbrücken-Malstatt

-   Saarbrücken-Burbach/ Köllertal

-   Völklingen/ Warndt

-   Saarbrücken-Ost/ Obere Saar

-   Sulzbachtal

 

Finanzierungsgrundlage bildet dafür die seit 01.Januar 2010 geltende Entgeltvereinbarung zur Durchführung der Ambulanten Hilfen zur Erziehung im Rahmen der Familienzentren.

 

Im Zuge der Weiterentwicklung der Zusammenarbeit bei den Ambulanten Hilfen zur Erziehung zwischen dem Jugendamt und den beiden Trägern der Freien Jugendhilfe sind Sozialraumbüros gemäß der Konzeption „Sozialraumbüros im Regionalverband Saarbrücken“ entstanden.

 

-   Sozialraumbüro Unteres Malstatt

-   Sozialraumbüro Burbach

-   Sozialraumbüro Alt-Saarbrücken

-   Sozialraumbüro Saarbrücken-City

-   Sozialraumbüro Sulzbach/ Friedrichsthal

-   Sozialraumbüro Dudweiler

 

Ein weiterer Ausbau der Sozialraumbüros ist vorgesehen.

 

Damit den beiden Trägern notwendige, außerordentliche Zahlungen für die Neueinrichtung der Sozialraumbüros erstattet werden können, ist die bestehende Entgeltvereinbarung um eine Nebenvereinbarung zu erweitern.

 

Die Formulierungen in den Nebenvereinbarungen sind mit Rechtsamt und Rechnungsprüfungsamt sowie mit den Trägern abgestimmt worden.

 

Die Nebenvereinbarungen sind der Vorlage beigefügt.