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Name: | 0174/2019 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 23.05.2019 | ||
Betreff: | Sozialräumliche Umstrukturierung des GB 6 des Sozialen Dienstes und Einrichtung eines Sozialraumbüros im Köllertal mit der Lebenshilfe Sulzbachtal als Sozialraumpartner für die ambulanten Hilfen. |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 239 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt/
der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis
die Regionalversammlung beschließt
Sozialräumliche Umstrukturierung des GB 6 des Sozialen Dienstes und Einrichtung eines Sozialraumbüros im Köllertal mit der Lebenshilfe Sulzbachtal als Sozialraumpartner für die ambulanten Hilfen.
Sachverhalt:
Der Soziale Dienst des Jugendamtes hat sich seit 2010 sukzessive
strukturell sozialräumlich ausgerichtet. Hierzu wurden 2010/2011 zunächst die
beiden Sozialraumbüros „Alt-Saarbrücken“ und „Unteres Malstatt“ als
Pilotprojekte geschaffen und evaluiert. Ergebnis der Evaluation war, dass das
dort umgesetzte Konzept als äußerst effektiv und zielführend beschrieben und
eine Ausweitung dieses Konzeptes auf alle weiteren Großbezirke des Sozialen
Dienstes empfohlen und vom Jugendhilfeausschuss, wie auch der
Regionalversammlung beschlossen wurde.
In den Folgejahren gingen Schritt für Schritt weitere Großbezirke mit
dem gleichen Konzeptansatz ans Netz, angefangen mit Burbach, über Dudweiler und
Sulzbach bis zum GB 3, der vor ca. 2 Jahren ein neues Sozialraumbüro in der
Sulzbachstraße zusammen mit den Familienhelferinnen des Diakonischen Werks
bezogen hat.
Auch der GB 2 (Rodenhof, Rußhütte, Malstatt) und der GB1 (Völklingen und
Warndt) arbeiten mittlerweile mit dem sozialräumlichen Konzeptansatz,
wenngleich dort noch keine eigenen Sozialraumbüros bezogen werden konnten, weil
bislang noch keine passenden Immobilien zur Verfügung standen. In diesen beiden
Großbezirken sind die AWO, die Lebenshilfe Völklingen und das Hospital St.
Wendel als Sozialraumpartner und Träger der ambulanten Hilfen tätig. Beide
Großbezirke sollen noch in diesem Jahr eigene Sozialraumbüros beziehen. Die
Beratungen in den Ausschüssen sind hierzu bereits erfolgt und die Beschlüsse
liegen vor. Die AWO baut im Oberen Malstatt eine eigene Immobilie als
Sozialraumbüro um. In Völklingen soll das von der AWO betriebene
Familienzentrum als Sozialraumbüro für die Innenstadt umgebaut werden.
Damit wäre in 5 von insgesamt 6 Großbezirken wie beschlossen das
Sozialraumkonzept umgesetzt. Es fehlt noch als letzter Großbezirk der GB 6. Der
GB 6 beschreibt räumlich ein großflächiges und nicht zusammenhängendes Gebiet.
Er umfasst das Köllertal, mit Püttlingen, Heusweiler und Riegelsberg, aber auch
Quierschied und Bildstock, die räumlich eher dem Sulzbachtal zuzuordnen sind.
Und der Bereich „Unteres Malstatt“, in dem ja bereits 2010 das erste
Sozialraumbüro des RVS umgesetzt wurde, gehört organisatorisch derzeit
ebenfalls noch zum GB 6.
Daraus ist erkennbar, dass in einen solch inhomogenen und verzettelten
Flächenbezirk das bisherige Sozialraumkonzept nicht 1:1 umsetzbar war.
Der langjährige Regionalleiter des GB 6 wird im Juli dieses Jahres in
den verdienten Ruhestand gehen. Damit wäre diese Regionalleiterstelle zeitnah
nach zu besetzen. Wir wollen diesen personellen Wandel zum Anlass nehmen, den
GB 6 neu zuzuschneiden, so dass auch dort unser Sozialraumkonzept umgesetzt
werden kann. Dieser Zuschnitt soll wie folgt erfolgen:
Es ist bereits seit längerer Zeit so, dass sich im Köllertal die
Lebenshilfe Sulzbachtal als Schwerpunktträger für die Durchführung
entgeltfinanzierter ambulanter Hilfen etabliert hat. Seinen Dienstsitz hat dieser
Träger allerdings im Sulzbachtal und nicht im Köllertal. Da dies nicht sehr
sinnvoll ist und dadurch unnötige Fahrzeiten verursacht werden, will die
Lebenshilfe Sulzbachtal den Dienstsitz ihres ambulanten Sektors ins Köllertal
verlegen, um von dort aus kurze Wege zu ihren Einsatzorten zu haben.
Im gleichen Zug wollen wir die 4 Mitarbeiterinnen des Sozialen Dienstes,
die für das Köllertal zuständig sind und ihren Dienstsitz derzeit noch in
Saarbrücken in der Heuduckstraße haben, mit den Mitarbeiterinnen der
Lebenshilfe zusammen in ein gemeinsames Sozialraumbüro Köllertal verlegen. Eine
entsprechende Immobilie könnte in Heusweiler relativ zeitnah bezogen werden.
Mit diesem Schritt wäre dann auch der letzte Großbezirk sozialräumlich
umgestaltet. Die Lebenshilfe würde, wie alle anderen Sozialraumpartner in den
anderen Sozialraumbüros auch, von einer Entgeltfinanzierung in eine
Pauschalfinanzierung wechseln. Erste Berechnungen haben ergeben, dass hier
trotz aufzuwendender Sachmittel für Miete und Nebenkosten für die anzumietende
Immobilie, keinerlei Mehrkosten, sondern eher sogar Einsparungen zum bisher
aufgewendeten Kostenvolumen entstehen. Derzeit werden im Köllertal 43 ambulante
Hilfen mit insgesamt 234 Wochenstunden Entgelt finanziert durchgeführt. Beim aktuellen
Entgeltsatz von 48,- €/Fachleistungsstunde kommt man also hier zu Ausgaben von
rd. 584.000,- €, die wir derzeit im
Köllertal für ambulante Hilfen jährlich verausgaben.
Die Lebenshilfe Sulzbachtal hat einen Kostenplan vorgelegt, der
inklusive aller Personal- und Sachkosten, also auch Miete und Nebenkosten für
das Sozialraumbüro, jährliche Kosten von rd. 322.000,- € beschreibt. Mit dem eingesetzten Personal ließen sich
mindestens 30, der 43 Einzelfälle bearbeiten. Würden die restlichen 13 Fälle im
Köllertal weiterhin Entgelt finanziert von anderen ambulanten Trägern
bearbeitet werden, würden dadurch zusätzliche jährliche Kosten von rd. 176.500,- € entstehen. Zählt man nun
diese zusätzlichen Kosten zu den Kosten für das pauschal finanzierte Sozialraumbüro
hinzu (322.000,- € + 176.500,- €) so
kommt man nach dieser Kalkulation zu jährlichen Gesamtkosten von 498.500,- €, die zukünftig nach der
Umstrukturierung für ambulanten Hilfen im Köllertal aufgewendet werden müssten.
Die derzeitigen Kosten liegen bei 584.000,-
€.
Als weiterer Faktor kommt die Nachpersonalisierung der frei gewordenen
Regionalleiterstelle hinzu. Durch die Neustrukturierung des GB 6 und die
dadurch entstandene Verkleinerung von 9 auf 4 Vollzeitstellen, ist auch keine
ganze Regionalleiterstelle mehr nach zu personalisieren, sondern lediglich 0,5
VZST. Auch hierdurch ergeben sich weitere Einsparpotentiale.
Ziel dieser Umstrukturierung soll aber nicht in erster Linie die Schaffung von Einsparpotentialen sein (das ist ein angenehmer Nebeneffekt), sondern die Implementierung unseres erfolgreichen Sozialraumkonzeptes in den Flächenbezirk GB 6.