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Name:0174/2019  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:23.05.2019  
Betreff:Sozialräumliche Umstrukturierung des GB 6 des Sozialen Dienstes und Einrichtung eines Sozialraumbüros im Köllertal mit der Lebenshilfe Sulzbachtal als Sozialraumpartner für die ambulanten Hilfen.
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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt/

der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis

die Regionalversammlung beschließt

Sozialräumliche Umstrukturierung des GB 6 des Sozialen Dienstes und Einrichtung eines Sozialraumbüros im Köllertal mit der Lebenshilfe Sulzbachtal als Sozialraumpartner für die ambulanten Hilfen.

 


Sachverhalt:

 

Der Soziale Dienst des Jugendamtes hat sich seit 2010 sukzessive strukturell sozialräumlich ausgerichtet. Hierzu wurden 2010/2011 zunächst die beiden Sozialraumbüros „Alt-Saarbrücken“ und „Unteres Malstatt“ als Pilotprojekte geschaffen und evaluiert. Ergebnis der Evaluation war, dass das dort umgesetzte Konzept als äußerst effektiv und zielführend beschrieben und eine Ausweitung dieses Konzeptes auf alle weiteren Großbezirke des Sozialen Dienstes empfohlen und vom Jugendhilfeausschuss, wie auch der Regionalversammlung beschlossen wurde.

In den Folgejahren gingen Schritt für Schritt weitere Großbezirke mit dem gleichen Konzeptansatz ans Netz, angefangen mit Burbach, über Dudweiler und Sulzbach bis zum GB 3, der vor ca. 2 Jahren ein neues Sozialraumbüro in der Sulzbachstraße zusammen mit den Familienhelferinnen des Diakonischen Werks bezogen hat.

 

Auch der GB 2 (Rodenhof, Rußhütte, Malstatt) und der GB1 (Völklingen und Warndt) arbeiten mittlerweile mit dem sozialräumlichen Konzeptansatz, wenngleich dort noch keine eigenen Sozialraumbüros bezogen werden konnten, weil bislang noch keine passenden Immobilien zur Verfügung standen. In diesen beiden Großbezirken sind die AWO, die Lebenshilfe Völklingen und das Hospital St. Wendel als Sozialraumpartner und Träger der ambulanten Hilfen tätig. Beide Großbezirke sollen noch in diesem Jahr eigene Sozialraumbüros beziehen. Die Beratungen in den Ausschüssen sind hierzu bereits erfolgt und die Beschlüsse liegen vor. Die AWO baut im Oberen Malstatt eine eigene Immobilie als Sozialraumbüro um. In Völklingen soll das von der AWO betriebene Familienzentrum als Sozialraumbüro für die Innenstadt umgebaut werden.

 

Damit wäre in 5 von insgesamt 6 Großbezirken wie beschlossen das Sozialraumkonzept umgesetzt. Es fehlt noch als letzter Großbezirk der GB 6. Der GB 6 beschreibt räumlich ein großflächiges und nicht zusammenhängendes Gebiet. Er umfasst das Köllertal, mit Püttlingen, Heusweiler und Riegelsberg, aber auch Quierschied und Bildstock, die räumlich eher dem Sulzbachtal zuzuordnen sind. Und der Bereich „Unteres Malstatt“, in dem ja bereits 2010 das erste Sozialraumbüro des RVS umgesetzt wurde, gehört organisatorisch derzeit ebenfalls noch zum GB 6.

 

Daraus ist erkennbar, dass in einen solch inhomogenen und verzettelten Flächenbezirk das bisherige Sozialraumkonzept nicht 1:1 umsetzbar war.

Der langjährige Regionalleiter des GB 6 wird im Juli dieses Jahres in den verdienten Ruhestand gehen. Damit wäre diese Regionalleiterstelle zeitnah nach zu besetzen. Wir wollen diesen personellen Wandel zum Anlass nehmen, den GB 6 neu zuzuschneiden, so dass auch dort unser Sozialraumkonzept umgesetzt werden kann. Dieser Zuschnitt soll wie folgt erfolgen:

 

  1. Der Bereich des „Unteren Malstatt“, der räumlich direkt an das „Obere Malstatt“ angrenzt, soll auch diesem Großbezirk angegliedert werden. Damit wird das Sozialraumbüro „Unteres Malstatt“ dem GB 2 angegliedert.
  2. Im gleichen Zuge wird der GB2 das Sozialraumbüro „Alt Saarbrücken“ abgeben. Die Regionalleitung für dieses Sozialraumbüro wird die Sachgebietsleiterin des Sachgebietes Jugendgerichtshilfe/UMA mit übernehmen, deren Leitungsspanne sich durch den Rückgang der UMAs und den damit verbundenen Personalabbau im Sachgebiet UMA erheblich reduziert hat.
  3. Quierschied und Bildstock werden dem GB 5 angegliedert. Die beiden für diese Gemeinden zuständigen Mitarbeiterinnen wechseln ins Sozialraumbüro Sulzbach, das im Jobcenter Sulzbach angesiedelt ist. Dieser Wechsel macht sozialräumlich absolut Sinn.
  4. Als Restbestand verbleibt im GB 6 das Köllertal, mit Püttlingen, Heusweiler und Riegelsberg. Dieses Gebiet stellt eine zusammenhängende Einheit dar, in der man unser Sozialraumkonzept auch zielführend zur Anwendung bringen kann.

 

Es ist bereits seit längerer Zeit so, dass sich im Köllertal die Lebenshilfe Sulzbachtal als Schwerpunktträger für die Durchführung entgeltfinanzierter ambulanter Hilfen etabliert hat. Seinen Dienstsitz hat dieser Träger allerdings im Sulzbachtal und nicht im Köllertal. Da dies nicht sehr sinnvoll ist und dadurch unnötige Fahrzeiten verursacht werden, will die Lebenshilfe Sulzbachtal den Dienstsitz ihres ambulanten Sektors ins Köllertal verlegen, um von dort aus kurze Wege zu ihren Einsatzorten zu haben.

Im gleichen Zug wollen wir die 4 Mitarbeiterinnen des Sozialen Dienstes, die für das Köllertal zuständig sind und ihren Dienstsitz derzeit noch in Saarbrücken in der Heuduckstraße haben, mit den Mitarbeiterinnen der Lebenshilfe zusammen in ein gemeinsames Sozialraumbüro Köllertal verlegen. Eine entsprechende Immobilie könnte in Heusweiler relativ zeitnah bezogen werden.

 

Mit diesem Schritt wäre dann auch der letzte Großbezirk sozialräumlich umgestaltet. Die Lebenshilfe würde, wie alle anderen Sozialraumpartner in den anderen Sozialraumbüros auch, von einer Entgeltfinanzierung in eine Pauschalfinanzierung wechseln. Erste Berechnungen haben ergeben, dass hier trotz aufzuwendender Sachmittel für Miete und Nebenkosten für die anzumietende Immobilie, keinerlei Mehrkosten, sondern eher sogar Einsparungen zum bisher aufgewendeten Kostenvolumen entstehen. Derzeit werden im Köllertal 43 ambulante Hilfen mit insgesamt 234 Wochenstunden Entgelt finanziert durchgeführt. Beim aktuellen Entgeltsatz von 48,- €/Fachleistungsstunde kommt man also hier zu Ausgaben von rd. 584.000,- €, die wir derzeit im Köllertal für ambulante Hilfen jährlich verausgaben.

 

Die Lebenshilfe Sulzbachtal hat einen Kostenplan vorgelegt, der inklusive aller Personal- und Sachkosten, also auch Miete und Nebenkosten für das Sozialraumbüro, jährliche Kosten von rd. 322.000,- € beschreibt. Mit dem eingesetzten Personal ließen sich mindestens 30, der 43 Einzelfälle bearbeiten. Würden die restlichen 13 Fälle im Köllertal weiterhin Entgelt finanziert von anderen ambulanten Trägern bearbeitet werden, würden dadurch zusätzliche jährliche Kosten von rd. 176.500,- € entstehen. Zählt man nun diese zusätzlichen Kosten zu den Kosten für das pauschal finanzierte Sozialraumbüro hinzu (322.000,- € + 176.500,- €) so kommt man nach dieser Kalkulation zu jährlichen Gesamtkosten von 498.500,- €, die zukünftig nach der Umstrukturierung für ambulanten Hilfen im Köllertal aufgewendet werden müssten. Die derzeitigen Kosten liegen bei 584.000,- €.

 

Als weiterer Faktor kommt die Nachpersonalisierung der frei gewordenen Regionalleiterstelle hinzu. Durch die Neustrukturierung des GB 6 und die dadurch entstandene Verkleinerung von 9 auf 4 Vollzeitstellen, ist auch keine ganze Regionalleiterstelle mehr nach zu personalisieren, sondern lediglich 0,5 VZST. Auch hierdurch ergeben sich weitere Einsparpotentiale.

 

Ziel dieser Umstrukturierung soll aber nicht in erster Linie die Schaffung von Einsparpotentialen sein (das ist ein angenehmer Nebeneffekt), sondern die Implementierung unseres erfolgreichen Sozialraumkonzeptes in den Flächenbezirk GB 6.